PKV Leistung: Zahnspange - Kostenübernahme und Erstattung
Eine Zahnspange ist längst nicht mehr nur ein Thema für Jugendliche. Immer mehr Erwachsene entscheiden sich heute ebenfalls für eine kieferorthopädische Behandlung, um Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Doch die Kosten sind hoch und können schnell mehrere tausend Euro betragen. Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV.
Zahnspangen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die GKV unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Kieferorthopädische Behandlungen werden daher nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme in der GKV
- KIG-System: Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Zahn- oder Kieferfehlstellung in die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Stufen 3 bis 5 eingestuft wird.
- Altersgrenze: Die Behandlung muss vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden.
- Eigenanteil: Eltern zahlen zunächst 20% der Kosten (10% ab dem zweiten Kind). Dieser Anteil wird nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet.
- Erwachsene: Für Versicherte über 18 Jahre übernimmt die GKV die Kosten nur in Ausnahmefällen - zum Beispiel bei schweren Kieferanomalien, die eine Operation erfordern.
- Mehrleistungen: Unauffällige Brackets, spezielle Bögen oder Retainer nach der Behandlung sind meist nicht enthalten und müssen privat bezahlt werden.
Zusatzleistungen durch Satzungen der Kassen
Einige Krankenkassen bieten kleine Extras wie die Kostenübernahme für eine Glattflächenversiegelung oder Zuschüsse für Retainer. Hier lohnt es sich, die Satzung der eigenen Krankenkasse genau zu prüfen.
Zahnspangen in der Privaten Krankenversicherung (PKV)
In der PKV sind die Leistungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vertraglich im Tarif festgelegt. Das bedeutet: Jeder Versicherte kann durch die Wahl seines Tarifs den Umfang der Leistungen individuell bestimmen.
Leistungsumfang in der PKV
- Umfangreiche Leistungen: Anders als in der GKV sind die Kostenübernahmen nicht an das Alter oder an KIG-Stufen gebunden.
- Kostenerstattung: Je nach Tarif werden zwischen 60% und 80% der Kosten übernommen. Premium-Tarife leisten teilweise noch mehr.
- Zahnstaffel: In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss gibt es oft Leistungsbegrenzungen. Beispiel: 500 Euro im 1. Jahr, 1.000 Euro in den ersten zwei Jahren, danach steigende Grenzen. Nach ca. 4-5 Jahren entfällt die Zahnstaffel in guten Tarifen.
- Heil- und Kostenplan: Vor Beginn der Behandlung sollte ein detaillierter Kostenplan bei der Versicherung eingereicht werden, um die Übernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
- GOÄ/GOZ: Gute Tarife erstatten auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus - wichtig bei komplexen Behandlungen.
Wichtig zu wissen
Bei Unfällen greift die Zahnstaffel in der Regel nicht. Die Kosten werden dann sofort in voller vertraglicher Höhe erstattet (z.B. 80%), unabhängig davon, wie lange Sie bereits versichert sind.
Zusatzversicherung für GKV-Versicherte
Wer in der GKV ist, kann durch eine Zahnzusatzversicherung die Lücke schließen. Diese übernimmt z.B. Kosten für ästhetische Zahnspangen, für Erwachsene oder für leichtere Fehlstellungen, die die GKV nicht bezahlt.
Beispielrechnung: Zahnspange in der PKV
Praxisbeispiel
Michael T. ist privat versichert und trägt eine Zahnfehlstellung. Für die feste Zahnspange entstehen Gesamtkosten von 4.350 Euro.
Seine PKV übernimmt im Komfort-Tarif 80%, also 3.480 Euro.
Damit bleibt für Michael ein Eigenanteil von 870 Euro.
Ohne privaten Versicherungsschutz hätte er die gesamten Kosten selbst tragen müssen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten Zahnspange | 4.350,00 Euro |
| PKV-Erstattung (80%) | - 3.480,00 Euro |
| Eigenanteil | 870,00 Euro |
Häufig gestellte Fragen zu Zahnspange in GKV und PKV
Die Einstufung erfolgt durch den Kieferorthopäden anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Übernommen wird nur bei KIG 3-5 und Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr. Erwachsene erhalten Leistungen nur in Ausnahmefällen.
Die Zahnstaffel ist eine Begrenzung der Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Sie legt Höchstbeträge fest, die pro Jahr übernommen werden. Nach 4-5 Jahren entfällt die Begrenzung in guten Tarifen. Bei Unfällen gilt sie in der Regel nicht.
Nein. Je nach Tarif werden 60-80% übernommen. Eine volle Kostenübernahme gibt es nur selten in absoluten Premium-Tarifen. Ein Eigenanteil von 20% oder mehr ist üblich.
Liegt die Zahnfehlstellung nur in KIG 1 oder 2, gilt sie als rein ästhetisch. In diesem Fall übernimmt die GKV keine Kosten, und die Behandlung muss privat bezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.
In der GKV nur in Ausnahmefällen mit kombinierter kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Behandlung. In der PKV hingegen sind Erwachsene mitversichert, sofern der Tarif Kieferorthopädie abdeckt.
Unbedingt einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Nur so ist klar, wie hoch die Erstattung tatsächlich ausfällt.
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