Private Krankenversicherung für Angestellte

Als gut verdienender Angestellter können Sie ab einem Jahresgehalt von 73.800 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Erfahren Sie hier alles über Voraussetzungen, Arbeitgeberzuschuss, Wartezeiten und was bei Einkommensrückgang passiert.

Voraussetzungen für Angestellte

Um als Angestellter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2025

Die wichtigste Voraussetzung: Ihr Bruttojahresgehalt muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen.

73.800 Euro pro Jahr

6.150 Euro pro Monat

Drei-Jahres-Regel beachten

Wichtig zu wissen: Sie müssen die JAEG drei Jahre in Folge überschreiten, bevor Sie tatsächlich in die PKV wechseln können. Beispiel:

  • Jahr 1 (2023): Gehalt über 73.800 Euro - Wartezeit beginnt
  • Jahr 2 (2024): Gehalt über 73.800 Euro - Wartezeit läuft
  • Jahr 3 (2025): Gehalt über 73.800 Euro - Wartezeit erfüllt
  • Ab 2026: Wechsel in die PKV möglich

Ausnahme: Berufseinsteiger

Berufseinsteiger können sofort in die PKV wechseln, wenn ihr Einstiegsgehalt über der JAEG liegt. Sie müssen nicht drei Jahre warten.

Weitere Voraussetzungen

  • Gesundheitsprüfung: Sie müssen eine umfassende Gesundheitsprüfung durchlaufen
  • Anstellung: Sie müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis sein
  • Kündigungsfrist GKV: Die Mitgliedschaft in der GKV muss ordnungsgemäß gekündigt werden

Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung - ein wichtiger finanzieller Vorteil gegenüber Selbstständigen.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt:

50% Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags

maximal jedoch

50% des GKV-Höchstbeitrags

Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2025

ca. 420 Euro pro Monat

Berechnung: 50% von ca. 840 Euro (GKV-Höchstbeitrag bei Einkommen über der BBG von 66.150 Euro)

Beispielrechnungen Arbeitgeberzuschuss

PKV-Beitrag (gesamt) Arbeitgeberzuschuss (50%) Ihr Eigenanteil
400 Euro 200 Euro 200 Euro
600 Euro 300 Euro 300 Euro
800 Euro 400 Euro 400 Euro
1.000 Euro 420 Euro (maximal) 580 Euro

Zuschuss zur Pflegeversicherung

Der Arbeitgeber zahlt auch 50% der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung beträgt 2025:

  • Mit Kindern: 3,4% des Einkommens (bis BBG)
  • Kinderlos über 23 Jahre: 3,4% + 0,6% = 4,0%

Der Arbeitgeber übernimmt davon 50% (bei Kinderlosen nur von den 3,4%, den Zuschlag für Kinderlose zahlen Sie allein).

Wartezeiten und Wechsel in die PKV

Zeitlicher Ablauf des Wechsels

  1. Gehalt prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die JAEG überschreiten (und dies seit mindestens 3 Jahren tun)
  2. PKV-Angebote einholen: Holen Sie verschiedene Angebote von PKV-Anbietern ein
  3. Gesundheitsprüfung: Durchlaufen Sie die Gesundheitsprüfung bei Ihrem Wunschversicherer
  4. Zusage abwarten: Warten Sie die Zusage der PKV ab (kann 2-8 Wochen dauern)
  5. GKV kündigen: Kündigen Sie Ihre GKV-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin (meist 2 Monate Kündigungsfrist)
  6. PKV-Vertrag unterschreiben: Schließen Sie den PKV-Vertrag ab
  7. Arbeitgeber informieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Wechsel (wegen Zuschuss)

Wichtig: Nahtloser Übergang

Achten Sie darauf, dass der PKV-Versicherungsschutz nahtlos an das Ende Ihrer GKV-Mitgliedschaft anschließt. Vermeiden Sie Versicherungslücken! Die PKV sollte spätestens am Tag nach Ende der GKV-Mitgliedschaft beginnen.

Kündigungsfristen der GKV

Die Kündigungsfrist der GKV beträgt in der Regel:

  • 2 Monate zum Monatsende bei Überschreiten der JAEG
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  • Sofort bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Was passiert bei Einkommensrückgang?

Eine wichtige Frage, die sich viele Angestellte stellen: Was geschieht, wenn mein Gehalt unter die JAEG sinkt?

Gehalt sinkt unter die JAEG - unter 55 Jahren

Wenn Ihr Gehalt unter die JAEG von 73.800 Euro sinkt und Sie unter 55 Jahre alt sind, werden Sie automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV.

Dies kann durch verschiedene Ereignisse eintreten:

  • Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit)
  • Wechsel zu einem schlechter bezahlten Job
  • Elternzeit mit entsprechender Einkommensreduzierung
  • Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber

Rückkehr in die GKV möglich

Sie haben dann die Möglichkeit (nicht die Pflicht!), zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie eine Familie haben (Familienversicherung in der GKV)
  • Ihre PKV-Beiträge stark gestiegen sind
  • Sie langfristig mit niedrigerem Einkommen rechnen

Ab 55 Jahren: Rückkehr unmöglich

Altersgrenze beachten!

Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück in die GKV praktisch nicht mehr möglich, auch wenn Ihr Einkommen unter die JAEG sinkt. Sie bleiben dann dauerhaft in der PKV versichert.

Einzige Ausnahme: Sie werden sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einem Gehalt unter der JAEG (sehr seltener Sonderfall).

Bei Arbeitslosigkeit

Werden Sie arbeitslos, hängt es von Ihrer Situation ab:

  • Unter 55 Jahren: Sie werden in der Regel wieder GKV-pflichtversichert (Arbeitslosenversicherung zahlt Beiträge)
  • Über 55 Jahren: Sie bleiben in der PKV und müssen einen ermäßigten Beitrag (Notlagentarif) zahlen oder selbst für die vollen Beiträge aufkommen

Vor- und Nachteile der PKV für Angestellte

Vorteile

  • Arbeitgeberzuschuss: 50% der Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen (bis ca. 420 Euro)
  • Bessere Leistungen: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, freie Arztwahl
  • Schnellere Termine: Kürzere Wartezeiten beim Facharzt
  • Einkommensunabhängig: Beitrag steigt nicht mit Gehaltserhöhungen
  • Beitragsrückerstattung: Bei Nichtinanspruchnahme möglich
  • Altersrückstellungen: Rücklagen für das Alter werden gebildet
  • Innovative Behandlungen: Zugang zu neuesten Therapien

Nachteile

  • Keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied zahlt separat
  • Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen
  • Rückkehr schwierig: Ab 55 Jahren praktisch unmöglich
  • Beitragssteigerungen: Im Alter deutlich höhere Beiträge
  • Vorauskasse: Rechnungen müssen vorgestreckt werden
  • Arbeitgeberzuschuss begrenzt: Maximal ca. 420 Euro, Rest zahlen Sie
  • Risiko bei Teilzeit: Voller Beitrag auch bei reduziertem Einkommen

Für welche Angestellten lohnt sich die PKV?

Die PKV lohnt sich besonders für Angestellte, die:

  • Jung einsteigen (unter 35 Jahren) und gesund sind
  • Single oder kinderlos sind bzw. Partner mit eigenem guten Einkommen haben
  • Langfristig mit hohem Einkommen rechnen
  • Wert auf erstklassige medizinische Versorgung legen
  • Keine größeren Vorerkrankungen haben
  • Sicher sind, bis zur Rente über der JAEG zu bleiben

Wann ist die GKV für Angestellte besser?

In folgenden Situationen sollten Sie in der GKV bleiben:

  • Sie haben Familie (nicht-berufstätiger Partner, Kinder)
  • Sie planen Kinder oder eine längere Elternzeit
  • Sie haben Vorerkrankungen
  • Sie sind älter als 40-45 Jahre
  • Sie planen, in Teilzeit zu wechseln
  • Ihr Einkommen könnte unter die JAEG fallen
  • Sie schätzen die Sicherheit und Flexibilität der GKV

Häufig gestellte Fragen

Sie können als Angestellter in die PKV wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese liegt 2025 bei 73.800 Euro pro Jahr bzw. 6.150 Euro pro Monat. Wichtig: Sie müssen dieses Einkommen drei Jahre in Folge überschreiten, bevor Sie wechseln können.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 50 Prozent Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. 2025 liegt der maximale Zuschuss bei etwa 420 Euro monatlich. Der Arbeitgeber zahlt auch 50 Prozent der Pflegeversicherung.

Sinkt Ihr Gehalt unter die JAEG von 73.800 Euro und sind Sie unter 55 Jahre alt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Sie können dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ab 55 Jahren ist ein Rückwechsel nicht mehr möglich - Sie bleiben dann in der PKV.

Für Angestellte mit Familie ist die PKV oft weniger attraktiv. In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder kostenfrei mitversichert. In der PKV muss jedes Familienmitglied separat versichert werden, was die Kosten deutlich erhöht. Besonders bei mehreren Kindern kann die GKV günstiger sein.

Ein Wechsel zurück in die GKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich: Sie müssen unter 55 Jahre alt sein und Ihr Einkommen muss unter die JAEG (73.800 Euro) sinken. Dies kann durch Teilzeit, Jobwechsel oder Elternzeit geschehen. Ab 55 Jahren ist ein Rückwechsel praktisch ausgeschlossen.

Individuelle PKV-Beratung für Angestellte

Sie sind Angestellter über der JAEG und überlegen, in die PKV zu wechseln? Wir beraten Sie persönlich und prüfen, ob sich der Wechsel für Ihre individuelle Situation lohnt.

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