Rürup-Rente: Die Basisrente für Selbstständige

Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eignet. Durch hohe steuerliche Absetzbarkeit kann die Rürup-Rente eine attraktive Altersvorsorge-Option sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Rürup funktioniert und für wen sie sich lohnt.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wurde 2005 nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und als Pendant zur Riester-Rente für Selbstständige entwickelt. Sie orientiert sich stark an der gesetzlichen Rentenversicherung:

Die Grundprinzipien

  • Steuerliche Förderung: Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente wird im Alter voll versteuert
  • Lebenslange Rente: Auszahlung nur als monatliche Rente (keine Kapitalauszahlung möglich)
  • Nicht kündbar: Der Vertrag kann nicht gekündigt werden (nur beitragsfrei gestellt)
  • Nicht beleihbar: Das Kapital kann nicht beliehen werden
  • Eingeschränkt vererbbar: Nur über Hinterbliebenenrente (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder)

Wer kann Rürup abschließen?

Grundsätzlich kann jeder eine Rürup-Rente abschließen. Besonders lohnenswert ist sie für:

  • Selbstständige und Freiberufler (keine gesetzliche RV)
  • Gutverdiener mit hohem Steuersatz
  • Auch Angestellte können Rürup nutzen (zusätzlich zur gesetzlichen RV)

Steuervorteile der Rürup-Rente 2025

Der große Vorteil der Rürup-Rente liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit:

Absetzbare Höchstbeträge 2025

100% der Beiträge steuerlich absetzbar (2025)

  • Singles: Bis zu 27.565 Euro pro Jahr
  • Verheiratete: Bis zu 55.130 Euro pro Jahr

Hinweis: Von diesem Betrag werden bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Für Selbstständige ohne gesetzliche RV ist der volle Betrag nutzbar.

Rechenbeispiele: So viel können Sie sparen

Beispiel 1: Selbstständiger mit 70.000 € zu versteuerndem Einkommen

  • Rürup-Beitrag: 10.000 € pro Jahr
  • Steuerlich absetzbar (2025): 10.000 € (100%)
  • Grenzsteuersatz: ca. 42%
  • Steuerersparnis: 4.200 €
  • Effektive Kosten: nur 5.800 €
  • Staatliche Förderung: 42%

Beispiel 2: Selbstständiger mit 50.000 € zu versteuerndem Einkommen

  • Rürup-Beitrag: 6.000 € pro Jahr
  • Steuerlich absetzbar: 6.000 €
  • Grenzsteuersatz: ca. 38%
  • Steuerersparnis: 2.280 €
  • Effektive Kosten: nur 3.720 €
  • Staatliche Förderung: 38%

Beispiel 3: Angestellter mit gesetzlicher RV

  • Bruttogehalt: 60.000 € pro Jahr
  • Beitrag gesetzliche RV (AG+AN): ca. 11.160 €
  • Verbleibender Höchstbetrag: 27.565 - 11.160 = 16.405 €
  • Rürup-Beitrag: 5.000 €
  • Grenzsteuersatz: ca. 35%
  • Steuerersparnis: 1.750 €
  • Effektive Kosten: 3.250 €

Wichtig: Nachgelagerte Besteuerung

Die Rürup-Rente wird im Alter voll versteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an:

  • Rentenbeginn 2025: 85% der Rente steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2040: 100% der Rente steuerpflichtig

Trotzdem lohnenswert: Der Steuersatz im Alter ist meist deutlich niedriger als während der Erwerbsphase. Die Steuerersparnis heute ist höher als die Steuerlast morgen.

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Sehr gut geeignet für:

1. Selbstständige und Freiberufler

Die Hauptzielgruppe

  • Keine Riester-Berechtigung (meist)
  • Keine betriebliche Altersvorsorge
  • Voller Höchstbetrag nutzbar (27.565 € bei Singles)
  • Hohe Steuerersparnis
  • Hartz-IV-sicher (wichtig bei Geschäftsaufgabe)

Empfehlung: Rürup sollte Basis der Altersvorsorge für Selbstständige sein

2. Gutverdiener (Angestellte und Selbstständige)

Ab ca. 60.000 € zu versteuerndem Einkommen

  • Hoher Grenzsteuersatz (38-45%)
  • Große Steuerersparnis
  • Sinnvolle Ergänzung zu gesetzlicher RV/bAV

3. Ältere Sparer (ab 50)

Kurze Ansparphase = hohe Beiträge = hohe Steuerersparnis

  • Hohe Beiträge in kurzer Zeit absetzbar
  • Maximale Steuerersparnis in letzten Berufsjahren
  • Sinnvoll, wenn gesetzliche Rente nicht ausreicht

Weniger geeignet für:

1. Geringverdiener

  • Niedriger Steuersatz = geringe Steuerersparnis
  • Besser: Riester (direkte Zulagen)
  • Rürup-Einschränkungen (nicht kündbar, nicht vererbbar) nachteilig

2. Menschen mit Kindern (ohne hohes Einkommen)

  • Riester oft attraktiver (Kinderzulagen 300 €/Jahr)
  • Mehr Flexibilität gewünscht

3. Sparer, die Flexibilität brauchen

  • Rürup ist nicht kündbar (nur beitragsfrei stellbar)
  • Keine Kapitalauszahlung möglich
  • Nicht beleihbar
  • Eingeschränkt vererbbar

Wer Flexibilität braucht, sollte zusätzlich flexibel verfügbares Kapital aufbauen (private RV, ETFs, etc.)

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Vorteile

  • Sehr hohe steuerliche Förderung: 2025 100% absetzbar (max. 27.565 € Singles)
  • Ideal für Selbstständige: Keine Riester-Berechtigung nötig
  • Hohe Beiträge möglich: Bis zu 27.565 € p.a. förderbar
  • Flexible Beiträge: Anpassung jederzeit möglich
  • Hartz-IV-sicher: Geschützt vor Anrechnung
  • Insolvenzschutz: Nicht pfändbar
  • Lebenslange Rente: Kein Langlebigkeitsrisiko

Nachteile

  • Nicht kündbar: Nur beitragsfrei stellbar (Geld gebunden)
  • Keine Kapitalauszahlung: Nur als Rente auszahlbar
  • Nicht beleihbar: Kapital kann nicht beliehen werden
  • Eingeschränkt vererbbar: Nur an Ehepartner/Kinder (nicht frei wählbar)
  • Volle Besteuerung im Alter: 85-100% der Rente steuerpflichtig
  • Kranken-/Pflegeversicherung: Auf Rente zu zahlen
  • Komplexe Regelungen: Viele Einschränkungen

Unser Fazit

Die Rürup-Rente ist trotz der Nachteile für Selbstständige und Gutverdiener oft die beste Altersvorsorge-Option. Die hohe steuerliche Förderung (30-45% Ersparnis) gleicht die Einschränkungen aus. Wichtig: Nicht das gesamte Vermögen in Rürup stecken, sondern auch flexibel verfügbares Kapital aufbauen (ETFs, private RV, Immobilien).

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Es gibt keine Mindestbeiträge. Die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit betragen 2025:

  • Singles: 27.565 Euro pro Jahr
  • Verheiratete: 55.130 Euro pro Jahr

Hinweis: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von diesem Betrag abgezogen.

Nein, die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden. Sie können den Vertrag aber beitragsfrei stellen. Das Kapital bleibt dann bis zum Rentenbeginn investiert. Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist nicht möglich.

Nur eingeschränkt. Sie können eine Hinterbliebenenrente für folgende Personen vereinbaren:

  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • Kindergeldberechtigte Kinder

Eine freie Vererbung an andere Personen ist nicht möglich. Ohne Hinterbliebenenabsicherung verfällt das Kapital bei Tod vor Rentenbeginn.

Für die meisten Sparer ist eine fondsgebundene Rürup-Rente die bessere Wahl:

  • Klassisch: Garantiezins nur 0,25% (Stand 2025) - nach Kosten oft Nullrendite
  • Fondsgebunden: Höhere Renditechancen (5-7% p.a. langfristig möglich), aber auch höheres Risiko

Bei langer Laufzeit (15+ Jahre) ist fondsgebunden meist renditesstärker. Wichtig: Auf niedrige Kosten achten!

Die Auszahlung ist frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich (bei Verträgen ab 2012). Bei Altverträgen (vor 2012) ist eine Auszahlung ab 60 möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente - keine Kapitalauszahlung möglich.

Ja, wenn Sie ein hohes Einkommen haben (ab ca. 60.000 € zu versteuerndem Einkommen):

  • Hoher Grenzsteuersatz = hohe Steuerersparnis
  • Sinnvolle Ergänzung zu gesetzlicher RV und bAV
  • Wichtig: Verbleibenden Höchstbetrag berechnen (27.565 € minus gesetzliche RV-Beiträge)

Bei niedrigerem Einkommen ist Riester oder die betriebliche Altersvorsorge meist attraktiver.

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