Landeskrankenhilfe PKV-Tarife optimieren
5 Tarife im Überblick – Finden Sie Ihr Einsparpotenzial nach §204 VVG
Übersicht Landeskrankenhilfe
Landeskrankenhilfe bietet 5 verschiedene Krankenversicherungstarife an. Als Versicherter haben Sie nach §204 VVG das Recht, innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen und unter Erhalt Ihrer Altersrückstellungen.
Optimierungsmöglichkeiten bei Landeskrankenhilfe
1. Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Sie können in jeden anderen Tarif bei Landeskrankenhilfe wechseln, der für Ihre Situation geeignet ist. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten.
2. Anpassung der Selbstbeteiligung
Durch eine höhere Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag oft deutlich senken. Wir berechnen für Sie, ob sich das langfristig lohnt.
3. Optimierung von Zusatzbausteinen
Prüfen Sie, ob alle enthaltenen Leistungsbausteine für Sie relevant sind. Durch gezielte Anpassungen können Sie Beiträge sparen.
Experten-Tipp
Auch bei offenen Tarifen gibt es oft Optimierungspotenzial. Durch einen Tarifwechsel innerhalb von Landeskrankenhilfe nach §204 VVG können Sie Beiträge sparen, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine professionelle Analyse lohnt sich fast immer.
Alle Landeskrankenhilfe-Tarife im Detail
| Tarifname | Tarifart | Aktion |
|---|---|---|
| LKH: A100, S300, Z60 | Vollversicherung | Details |
| LKH: A100, S300, Z61 | Vollversicherung | Details |
| LKH: A100, S300, Z80 | Vollversicherung | Details |
| LKH: A100, S300, Z81 | Vollversicherung | Details |
| LKH: A100, S300, Z90 | Vollversicherung | Details |
Tarifbedingungen & Dokumente
Alle verfügbaren Versicherungsbedingungen von Landeskrankenhilfe zum Download
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Es kann keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über uns als Makler erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, nach §204 VVG können Sie bei Landeskrankenhilfe in einen anderen Tarif wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Nur bei Leistungsverbesserungen kann eine Prüfung erforderlich sein.
Das Einsparpotenzial ist individuell verschieden und hängt von Faktoren wie Alter, Vertragslaufzeit und aktuellem Tarif ab. In vielen Fällen sind Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Monat möglich. Wir ermitteln Ihr persönliches Potenzial in einer kostenlosen Analyse.
Ja, bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb von Landeskrankenhilfe bleiben alle gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kostenlose Tarifanalyse für Ihren Landeskrankenhilfe-Tarif
Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif und zeigen Ihnen konkrete Einsparmöglichkeiten nach §204 VVG – garantiert kostenfrei und unverbindlich.
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