SKD BKK

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Überblick SKD BKK

Die SKD BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bremen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

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Der Zusatzbeitrag der SKD BKK wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.

Beitragsberechnung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Mehrleistungen der SKD BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die SKD BKK die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.

Leistungsbereich Erstattung / Details
Bonusprogramm (§ 65a SGB V) Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie
Wahltarife (§ 53 SGB V) Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage
Osteopathie Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen
Homöopathie/Anthroposophie Nicht in Satzung gefunden
Professionelle Zahnreinigung (PZR) Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2)
Künstliche Befruchtung Nicht in Satzung gefunden
Schwangerschaftsleistungen Hebammenrufbereitschaft; Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Reiseschutzimpfungen Nicht in Satzung gefunden

Quelle: Satzung der SKD BKK. Stand: 16.01.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur SKD BKK

Der Zusatzbeitrag der SKD BKK wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.

Die SKD BKK ist regional begrenzt auf: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bremen.

Die SKD BKK bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

Ein Wechsel zur SKD BKK ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.

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