Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

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Überblick Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist mit über 1,1 Millionen Versicherten die größte Betriebskrankenkasse Deutschlands und gehört zu den zehn größten bundesweit geöffneten Krankenkassen. Sie wurde am 2. März 1908 als Betriebskrankenkasse der Vereinigten Siemens-Werke in Berlin gegründet. Seit 1999 ist sie für alle Versicherten geöffnet. Der Hauptsitz ist München.

Besonderheiten

  • Größte Betriebskrankenkasse Deutschlands
  • Über 2.000 Mitarbeiter
  • Über 90 Geschäftsstellen bundesweit
  • Platz 1 bei Kundenzufriedenheit (DISQ)

Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}

Der Zusatzbeitrag der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.

Beitragsberechnung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Kontakt zur Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) über folgende Wege erreichen:

Telefon 0800 0725725
E-Mail info@sbk.org
Website www.sbk.org
Adresse Heimeranstraße 31, 80339 München

Häufige Fragen zur Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Der Zusatzbeitrag der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

Ein Wechsel zur Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.

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