INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN
Überblick INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN
Die INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin, Brandenburg geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN: lädt...
- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen zur INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN
Der Zusatzbeitrag der INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN ist regional begrenzt auf: Berlin, Brandenburg.
Die INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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