IKK - Die Innovationskasse

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Überblick IKK - Die Innovationskasse

Die IKK - Die Innovationskasse ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und bundesweit für alle Berufsgruppen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

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Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.

Beitragsberechnung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Mehrleistungen der IKK - Die Innovationskasse

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die IKK - Die Innovationskasse die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.

Leistungsbereich Erstattung / Details
Bonusprogramm (§ 65a SGB V) Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie
Wahltarife (§ 53 SGB V) Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage
Osteopathie 200 EUR
Homöopathie/Anthroposophie Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen
Professionelle Zahnreinigung (PZR) Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Sportmedizinische Untersuchung; Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2)
Künstliche Befruchtung 60%
Schwangerschaftsleistungen Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Reiseschutzimpfungen Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen

Quelle: Satzung der IKK - Die Innovationskasse. Stand: 01.07.2015. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur IKK - Die Innovationskasse

Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.

Die IKK - Die Innovationskasse ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.

Die IKK - Die Innovationskasse bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

Ein Wechsel zur IKK - Die Innovationskasse ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.

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