hkk - Handelskrankenkasse

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Überblick hkk - Handelskrankenkasse

Die hkk (Handelskrankenkasse) wurde am 1. Januar 1904 in Bremen von Ladeninhabern, Vertretern der Handelskammer und kaufmännischen Angestellten gegründet. Sie hat im September 2025 die Marke von einer Million Versicherten erreicht und gehört damit zu den zehn größten bundesweit geöffneten Krankenkassen. Mit einem Zusatzbeitrag von 2,19 % ist sie eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands.

Besonderheiten

  • Einer der günstigsten Zusatzbeiträge
  • Verwaltungskosten über 30 % unter Branchendurchschnitt
  • Durchschnittsalter der Versicherten: ca. 40 Jahre
  • Rund 1.600 Mitarbeiter

Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}

Der Zusatzbeitrag der hkk - Handelskrankenkasse wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.

Beitragsberechnung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Kontakt zur hkk - Handelskrankenkasse

Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die hkk - Handelskrankenkasse über folgende Wege erreichen:

Telefon 0421 3655 0
E-Mail info@hkk.de
Website www.hkk.de
Adresse Martinistraße 26, 28195 Bremen

Häufige Fragen zur hkk - Handelskrankenkasse

Der Zusatzbeitrag der hkk - Handelskrankenkasse wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.

Die hkk - Handelskrankenkasse ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.

Die hkk - Handelskrankenkasse bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

Ein Wechsel zur hkk - Handelskrankenkasse ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.

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