DAK Gesundheit
Überblick DAK Gesundheit
Die DAK-Gesundheit gehört mit rund 5,4 Millionen Versicherten zu den größten Krankenkassen Deutschlands. Ihre dokumentierte Geschichte reicht bis 1774 zurück – sie ist damit die älteste deutsche Krankenkasse. Gegründet wurde sie als "Institut zum Besten nothleidender Handlungsdiener" in Breslau. 2024 feierte die DAK-Gesundheit ihr 250-jähriges Jubiläum. Der Hauptsitz ist Hamburg.
Besonderheiten
- Eine der ältesten Krankenkassen weltweit (gegründet 1774)
- Feierte 2024 ihr 250-jähriges Jubiläum
- 289 Geschäftsstellen bundesweit
- Drittgrößte Krankenkasse Deutschlands
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der DAK Gesundheit wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Kontakt zur DAK Gesundheit
Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die DAK Gesundheit über folgende Wege erreichen:
Häufige Fragen zur DAK Gesundheit
Der Zusatzbeitrag der DAK Gesundheit wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die DAK Gesundheit ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.
Die DAK Gesundheit bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur DAK Gesundheit ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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