Bosch BKK
Überblick Bosch BKK
Die Bosch BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der Bosch BKK wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der Bosch BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die Bosch BKK die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | 50 EURo pro Sitzung; 50 EUR |
| Homöopathie/Anthroposophie | Nicht in Satzung gefunden |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Nicht in Satzung gefunden |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Nicht in Satzung gefunden |
| Künstliche Befruchtung | Nicht in Satzung gefunden |
| Schwangerschaftsleistungen | Nicht in Satzung gefunden |
| Reiseschutzimpfungen | Nicht in Satzung gefunden |
Quelle: Satzung der Bosch BKK. Stand: Stand nicht erkennbar. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur Bosch BKK
Der Zusatzbeitrag der Bosch BKK wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die Bosch BKK ist regional begrenzt auf: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen.
Die Bosch BKK bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur Bosch BKK ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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