BKK24
Überblick BKK24
Die BKK24 ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und bundesweit für alle Berufsgruppen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der BKK24 wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag BKK24: lädt...
- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der BKK24
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die BKK24 die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Homöopathie/Anthroposophie | bis 100 EUR pro Jahr |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Sportmedizinische Untersuchung |
| Künstliche Befruchtung | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Schwangerschaftsleistungen | Hebammenrufbereitschaft; Geburtsvorbereitung für Partner |
| Reiseschutzimpfungen | Nicht in Satzung gefunden |
Quelle: Satzung der BKK24. Stand: 01.04.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur BKK24
Der Zusatzbeitrag der BKK24 wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die BKK24 ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.
Die BKK24 bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur BKK24 ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
Krankenkassen vergleichen
Vergleichen Sie die BKK24 mit anderen gesetzlichen Krankenkassen und finden Sie die passende Kasse für Ihre Bedürfnisse.