BKK-Würth

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Überblick BKK-Würth

Die BKK-Würth ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und nur für Betriebsangehörige geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}

Der Zusatzbeitrag der BKK-Würth wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.

Beitragsberechnung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen zur BKK-Würth

Der Zusatzbeitrag der BKK-Würth wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.

Die BKK-Würth ist nur für Betriebsangehörige geöffnet.

Die BKK-Würth bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

Ein Wechsel zur BKK-Würth ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.

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