BARMER
Überblick BARMER
Die BARMER ist mit rund 8,7 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Die heutige BARMER entstand am 1. Januar 2017 durch die Integration der Deutschen BKK in die Barmer GEK. Die Geschichte der ursprünglichen Barmer Ersatzkasse reicht bis zum 27. Oktober 1884 zurück. Der Sitz der Kasse ist Berlin, mit Hauptverwaltungen in Wuppertal-Barmen und Schwäbisch Gmünd.
Besonderheiten
- Zweitgrößte Krankenkasse Deutschlands
- 348 Geschäftsstellen bundesweit
- Rund 13.700 Mitarbeiter
- Hauptverwaltungen in Berlin, Wuppertal-Barmen und Schwäbisch Gmünd
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der BARMER wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag BARMER: lädt...
- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der BARMER
Die BARMER bietet ein breites Spektrum an Zusatzleistungen, darunter das BARMER Bonusprogramm, Zuschüsse für Präventionskurse und alternative Heilmethoden sowie digitale Angebote wie die BARMER-App und den Teledoktor für Videosprechstunden.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | bis zu 300 EUR |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | Nicht in Satzung gefunden |
| Homöopathie/Anthroposophie | Nicht in Satzung gefunden |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100 EUR je Kalenderjahr |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Sportmedizinische Untersuchung |
| Künstliche Befruchtung | Nicht in Satzung gefunden |
| Schwangerschaftsleistungen | Nicht in Satzung gefunden |
| Reiseschutzimpfungen | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
Quelle: Satzung der BARMER. Stand: 26.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontakt zur BARMER
Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die BARMER über folgende Wege erreichen:
Häufige Fragen zur BARMER
Der Zusatzbeitrag der BARMER wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die BARMER ist bundesweit für alle Versicherten geöffnet.
Die BARMER bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur BARMER ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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