AOK Rheinland/Hamburg
Überblick AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg, Nordrhein-Westfalen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK Rheinland/Hamburg
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die AOK Rheinland/Hamburg die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | 00 EUR |
| Homöopathie/Anthroposophie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 00 EUR |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Hautkrebsscreening unter 35; Sportmedizinische Untersuchung; Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2) |
| Künstliche Befruchtung | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Schwangerschaftsleistungen | Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen |
| Reiseschutzimpfungen | bis 00 EUR |
Quelle: Satzung der AOK Rheinland/Hamburg. Stand: 08.10.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur AOK Rheinland/Hamburg
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die AOK Rheinland/Hamburg ist regional begrenzt auf: Hamburg, Nordrhein-Westfalen.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur AOK Rheinland/Hamburg ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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