AOK PLUS
Überblick AOK PLUS
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen entstand am 1. Januar 2008 aus der Fusion der AOK Sachsen und AOK Thüringen. Mit rund 3,5 Millionen Versicherten erreicht sie einen Marktanteil von über 57 % in beiden Bundesländern. Die Zentrale befindet sich in Dresden, mehr als 130 Filialen sorgen für Präsenz vor Ort.
Besonderheiten
- Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Über 57 % Marktanteil in der Region
- 6.900 Mitarbeiter
- Mehr als 130 Filialen
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der AOK PLUS wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag AOK PLUS: lädt...
- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK PLUS
Die AOK PLUS bietet umfangreiche Zusatzleistungen und betreut mit 6.900 Mitarbeitern rund 184.000 Arbeitgeber und 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2025 beträgt 17,8 Milliarden Euro.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Homöopathie/Anthroposophie | Nicht in Satzung gefunden |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 00 EUR pro Kalenderjahr |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Sportmedizinische Untersuchung; Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2) |
| Künstliche Befruchtung | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Schwangerschaftsleistungen | Hebammenrufbereitschaft; Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen |
| Reiseschutzimpfungen | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
Quelle: Satzung der AOK PLUS. Stand: 29.12.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontakt zur AOK PLUS
Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die AOK PLUS über folgende Wege erreichen:
Häufige Fragen zur AOK PLUS
Der Zusatzbeitrag der AOK PLUS wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die AOK PLUS ist regional begrenzt auf: Sachsen, Thüringen.
Die AOK PLUS bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur AOK PLUS ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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