AOK Niedersachsen
Überblick AOK Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen ist mit über 3 Millionen Versicherten der Marktführer in Niedersachsen mit einem Marktanteil von rund 40 %. Sie belegt Platz 7 unter den bundesweit 94 Krankenkassen. Der Hauptsitz ist Hannover. 2024 gewann die AOK Niedersachsen fast 34.000 neue Versicherte.
Besonderheiten
- Marktführer in Niedersachsen mit 39,6 % Marktanteil
- Platz 7 im bundesweiten Ranking
- Haushaltsvolumen 2025: 17,5 Milliarden Euro
- Kontinuierlich wachsende Versichertenzahlen
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen bietet neben den Pflichtleistungen zahlreiche Satzungsleistungen. Die Leistungsausgaben lagen 2024 bei durchschnittlich 4.094 Euro pro Versicherten. Den größten Anteil haben Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel und ambulante Versorgung.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Homöopathie/Anthroposophie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Sportmedizinische Untersuchung; Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2) |
| Künstliche Befruchtung | Nicht in Satzung gefunden |
| Schwangerschaftsleistungen | Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen |
| Reiseschutzimpfungen | Nicht in Satzung gefunden |
Quelle: Satzung der AOK Niedersachsen. Stand: 24.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die AOK Niedersachsen über folgende Wege erreichen:
Häufige Fragen zur AOK Niedersachsen
Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die AOK Niedersachsen ist regional begrenzt auf: Niedersachsen.
Die AOK Niedersachsen bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur AOK Niedersachsen ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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