AOK Hessen
Überblick AOK Hessen
Die AOK Hessen ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hessen geöffnet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
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- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK Hessen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen bietet die AOK Hessen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und können beispielsweise Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse umfassen.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | 50 EURo je Sitzung; 50 EUR |
| Homöopathie/Anthroposophie | bis 150 EUR pro Jahr |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Sportmedizinische Untersuchung; Erweiterte Kinder-/Jugendvorsorge (U10/U11/J2) |
| Künstliche Befruchtung | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Schwangerschaftsleistungen | Hebammenrufbereitschaft bis 300 EURo |
| Reiseschutzimpfungen | Nicht in Satzung gefunden |
Quelle: Satzung der AOK Hessen. Stand: 01. August 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zur AOK Hessen
Der Zusatzbeitrag der AOK Hessen wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die AOK Hessen ist regional begrenzt auf: Hessen.
Die AOK Hessen bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur AOK Hessen ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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