AOK Baden-Württemberg
Überblick AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg ist mit rund 4,6 Millionen Versicherten der größte Krankenversicherer in Südwestdeutschland und hält einen Marktanteil von knapp 45 %. Am 1. April 1994 wurde sie durch den Zusammenschluss der bisherigen selbstständigen AOKs und des AOK-Landesverbands gegründet. Das Haushaltsvolumen beträgt über 20 Milliarden Euro.
Besonderheiten
- Größte Krankenkasse in Baden-Württemberg
- Marktanteil von 44,9 % in der Region
- Rund 10.800 Mitarbeiter
- Ca. 160 KundenCenter im Land
Zusatzbeitrag {{gkv_jahr}}
Der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag AOK Baden-Württemberg: lädt...
- Gesamtbeitrag: lädt...
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 %. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg bietet mit dem AOK-Gesundheitskonto einen jährlichen Zuschuss für Gesundheitsleistungen. Zusätzlich gibt es Bonusprogramme, Präventionsangebote und eine persönliche Betreuung in rund 160 KundenCentern im Land.
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|---|
| Bonusprogramm (§ 65a SGB V) | Bonusprogramm vorhanden, Details in separater Richtlinie |
| Wahltarife (§ 53 SGB V) | Wahltarife vorhanden, Details in separater Anlage |
| Osteopathie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Homöopathie/Anthroposophie | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Nicht in Satzung gefunden |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | Nicht in Satzung gefunden |
| Künstliche Befruchtung | Leistung vorhanden, Details im Satzungstext prüfen |
| Schwangerschaftsleistungen | Nicht in Satzung gefunden |
| Reiseschutzimpfungen | Nicht in Satzung gefunden |
Quelle: Satzung der AOK Baden-Württemberg. Stand: 01.01.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Bei Fragen zu Leistungen, Mitgliedschaft oder Beiträgen können Sie die AOK Baden-Württemberg über folgende Wege erreichen:
Häufige Fragen zur AOK Baden-Württemberg
Der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg wird dynamisch aus den aktuellen Daten geladen und beträgt derzeit den in der Quick-Facts-Box angezeigten Wert. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich der Gesamtbeitrag.
Die AOK Baden-Württemberg ist regional begrenzt auf: Baden-Württemberg.
Die AOK Baden-Württemberg bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Dazu können Bonusprogramme, Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und alternative Heilmethoden gehören. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
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