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Krankenversicherung für Existenzgründer mit Kleingewerbe: privat oder gesetzlich?

Die Wahl der passenden Krankenversicherung ist für Existenzgründer, die sich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, besonders wichtig und leider auch sehr schwierig. Je nach Lebenssituation und Vorlieben kann sowohl eine gesetzliche, als auch eine private Versicherung interessant sein.

Eine Einführung ins „Kleingewerbe“

Als Kleingewerbe werden alle Formen unternehmerischer Betätigung bezeichnet, die von ihrem Umfang her noch keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Für Kleingewerbetreibende bedeutet das erhebliche Vereinfachungen bei Buchführung, Rechnungslegung und Besteuerung. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer gilt man, solange der Umsatz im letzten Jahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Erst mit Überschreitung dieser Grenze(n) tritt eine Umsatzsteuerpflicht ein.
Es kann also sein, dass Personen im Kleingewerbe nicht automatisch auch Kleinunternehmer sind. Wer konstant über 22.000 Jahresumsatz macht, aber keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, bleibt im Kleingewerbe, zahlt aber dennoch Umsatzsteuer.

Wichtige Entscheidung zu Beginn der Existenzgründung

Wenn das Kleingewerbe als Haupterwerb ausgeübt wird, sind Existenzgründer als Selbstständige von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie haben die Wahl sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern.

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Die Entscheidung über die Wahl der passenden Krankenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit geschehen. Ein späterer Systemwechsel ist nur eingeschränkt möglich.

Privat und gesetzlich: Die beiden Systeme

Das private und gesetzliche Versicherungssystem arbeiten nach unterschiedlichen Prinzipien. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Hier erfolgt die Beitragszahlung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maßgeblich dafür ist das erzielte Einkommen.

In der privaten Krankenversicherung greift dagegen das Versicherungsprinzip. Für die Bemessung der Beiträge ist das persönliche Krankheitsrisiko entscheidend, das Einkommen spielt dagegen keine Rolle.

Persönliche Situation ist entscheidend

Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Versicherungssystem wird wesentlich durch die persönliche Lebenssituation und -planung beeinflusst.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige automatisch und ohne Aufpreis mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss dagegen jedes einzelne Familienmitglied gesondert versichert werden.

Für Alleinstehende ist eine Privatversicherung daher oft günstiger, für Familien dagegen eine gesetzliche Krankenkasse. Es kommt aber immer auf die konkrete Konstellation im Einzelfall an.

Ein Beispiel der möglichen Kosten

Kosten eine Krankenversicherung
© olly / Adobe Stock

Wie sich die Kosten einer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung für Existenzgründer darstellen, soll im Folgenden beispielhaft erläutert werden. Dazu sind eine Reihe von Annahmen erforderlich: Betrachtet wird ein dreißigjähriger Alleinstehender, der sich selbstständig macht.

Bei dem Beispiel für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wird davon ausgegangen, dass wegen des Kleingewerbes noch ein Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze erzielt wird. Dann gilt für die Beitragsbemessung ein Mindesteinkommens-Ansatz von 1061,67 Euro (Stand: 2020). Der Beitragssatz ist dabei unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Versicherungsschutz vereinbart wird.

Um die Vergleichbarkeit mit der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten, wird bei beiden Versicherungssystemen ein Versicherungsschutz ohne Krankengeldanspruch angenommen (14,0% – Stand: 2020). Es erfolgt zudem eine Absicherung zum Basistarif, um ein der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbares Leistungsniveau zu erhalten.

Dann ergebenen sich folgende private und gesetzliche Monatsbeiträge zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) für Existenzgründer mit einem Kleingewerbe:

Gesetzliche Krankenkasse:
Mindestbemessungsgrenze 1061,67 Euro: 181,01 Euro (mit Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung)

Hinzu kann noch der Zusatzbeitrag kommen, den die Kassen individuell festlegen dürfen. Durchschnittlich liegt er bei 1,1%. Mit diesen Zusatzkosten würde der monatliche Beitrag auf 192,68 Euro klettern. (Mit Krankengeld im Jahr 2020 14,6% Beitrag. Kosten ohne Zusatzbeitrag: 187,41 Euro. Mit Zusatzbeitrag: 199,08 Euro).

Private Krankenkasse:
Beitrag je nach Anbieter, ab etwa 300,- Euro (dabei kommt es auf den einzelnen Anbieter und den jeweiligen Tarif an; die Beiträge können auch deutlich höher liegen).

Wann ist welche Krankenversicherung für Existenzgründer günstiger?

zufriedener Gründer
© olly / Fotolia

Diese Gegenüberstellung (oben) macht deutlich, dass die Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in einer Phase niedriger Einkünfte, wie sie bei Existenzgründern mit einem Kleingewerbe typisch sind, deutlich niedriger als die einer privaten Krankenversicherung sind – selbst ohne die kostenlose Mitversicherung der Familie.

Wenn aber Familienangehörige durch die Familienversicherung mitzuversichern sind, fällt der Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse unmittelbar ins Auge. Denn dann entsteht keine zusätzliche Beitragsbelastung, während in der Privaten Krankenversicherung ein weiterer Versicherungsvertrag abzuschließen ist.

Wenn Einkünfte oberhalb der Mindestbemessungsgrenze erzielt werden, kann sich das Bild allerdings recht schnell umkehren. Dann steigen nämlich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend an, während die Beiträge deiner Privatversicherung unverändert bleiben.Dies gilt allerdings nur für junge Existenzgründer. Ab einem gewissen Alter gehen die PKV von einem erhöhten Gesundheitsrisiko aus. Entsprechend drastisch steigen die Beiträge an. Im Alter ist die GKV deshalb stets besser.

Nicht nur Beiträge vergleichen

Bei der Entscheidung zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sollten Existenzgründer sich jedoch nicht alleine auf einen Beitragsvergleich verlassen. Es gibt auch Unterschiede im Leistungsniveau und -umfang.

Ein wichtiger Unterschied betrifft das sogenannte Krankengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld als Ersatz für Verdienstausfall gezahlt. Der Krankengeldanspruch bedeutet aber wie oben gezeigt nur eine überschaubare Mehrbelastung bei den Beiträgen und bringt gleichzeitig eine hohe zusätzliche Sicherheit – gerade für Existenzgründer. In der privaten Krankenversicherung ist dagegen Krankengeld als Regelleistung nicht vorgesehen. Hierfür ist ein extra Versicherungsschutz zu vereinbaren.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherungsnehmern die ärztliche Grundversorgung. Der Leistungsumfang einer Privatversicherung greift dagegen oft weiter. Wer Wert auf besonders bevorzugte Behandlung legt oder Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht im gesetzlichen Basiskatalog vorgesehen sind, fährt mit einer privaten Absicherung meist besser. Hingegen gilt: Bei einer Vorerkrankung beispielsweise im psychischen Bereich ist die gesetzliche Versicherung stets vorzuziehen, weil andernfalls die Prämien deutlich zu hoch wären.

Eine persönliche Beratung nutzen

Das Fazit lautet: Eine generelle Empfehlung, ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für Existenzgründer mit einem Kleingewerbe optimal ist, kann nicht gegeben werden. Es kommt immer auf den Einzelfall und die persönlichen Wünsche an. In den meisten Fällen ist zwar die GKV ratsamer. Qualifizierte und kompetente Beratung zur Entscheidungsfindung ist auf jeden Fall sinnvoll.

Aktualisiert: 05.2020