Generali: KEH750, AkutSchutz
Vollversicherung von Generali – Leistungen und Optimierungsmöglichkeiten
Kurzübersicht Generali: KEH750, AkutSchutz
Leistungen des Generali: KEH750, AkutSchutz im Detail
Ambulante Leistungen
Arztbesuche, Medikamente, Heilpraktiker
- KEH750: 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 150,-EUR Erstattung innerhalb von 3 Kalenderjahren.
- KEH750: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
- KEH750: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.
- KEH750: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g.
- KEH750: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung.
Stationäre Leistungen
Krankenhausaufenthalt, Chefarzt, Zimmer
- KEH750, AkutSchutz: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- KEH750: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- KEH750: Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe– 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- KEH750: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr– 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr– 5.000,-EUR jährlich ab dem 6.
- KEH750: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Experten-Tipp
Auch bei offenen Tarifen gibt es oft Optimierungspotenzial. Durch einen Tarifwechsel innerhalb von Generali nach §204 VVG können Sie Beiträge sparen, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine professionelle Analyse lohnt sich fast immer.
So optimieren Sie Ihren Generali: KEH750, AkutSchutz
Als Versicherter im Generali: KEH750, AkutSchutz haben Sie nach §204 VVG verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:
1. Tarifwechsel innerhalb von Generali
Sie können in einen anderen Tarif bei Generali wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten.
2. Anpassung der Selbstbeteiligung
Durch Erhöhung oder Anpassung der Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag oft deutlich senken. Wir berechnen für Sie, welche Option sich langfristig am meisten lohnt.
3. Prüfung von Zusatzbausteinen
Oft sind Leistungsbausteine enthalten, die Sie nicht benötigen. Durch gezielte Anpassung können Sie Beiträge sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.
Tarifbedingungen & Dokumente
Alle verfügbaren Versicherungsbedingungen von Generali zum Download
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Es kann keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über uns als Makler erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, als Versicherter bei Generali haben Sie nach §204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.
Das Einsparpotenzial hängt von Ihrem Alter, Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren individuellen Leistungsansprüchen ab. In unserer kostenlosen Tarifanalyse ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotenzial – oft sind mehrere hundert Euro pro Monat möglich.
Nein, bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft bleiben alle gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Das ist einer der großen Vorteile gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kostenlose Tarifanalyse für Ihren Generali-Tarif
Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif und zeigen Ihnen konkrete Einsparmöglichkeiten nach §204 VVG – garantiert kostenfrei und unverbindlich.
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