Generali: EKN1000
Vollversicherung von Generali – Leistungen und Optimierungsmöglichkeiten
Kurzübersicht Generali: EKN1000
Leistungen des Generali: EKN1000 im Detail
Ambulante Leistungen
Arztbesuche, Medikamente, Heilpraktiker
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung erstattet.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe– 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Bei Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Experten-Tipp
Auch bei offenen Tarifen gibt es oft Optimierungspotenzial. Durch einen Tarifwechsel innerhalb von Generali nach §204 VVG können Sie Beiträge sparen, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine professionelle Analyse lohnt sich fast immer.
So optimieren Sie Ihren Generali: EKN1000
Als Versicherter im Generali: EKN1000 haben Sie nach §204 VVG verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:
1. Tarifwechsel innerhalb von Generali
Sie können in einen anderen Tarif bei Generali wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten.
2. Anpassung der Selbstbeteiligung
Durch Erhöhung oder Anpassung der Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag oft deutlich senken. Wir berechnen für Sie, welche Option sich langfristig am meisten lohnt.
3. Prüfung von Zusatzbausteinen
Oft sind Leistungsbausteine enthalten, die Sie nicht benötigen. Durch gezielte Anpassung können Sie Beiträge sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.
Tarifbedingungen & Dokumente
Alle verfügbaren Versicherungsbedingungen von Generali zum Download
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Es kann keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über uns als Makler erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, als Versicherter bei Generali haben Sie nach §204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.
Das Einsparpotenzial hängt von Ihrem Alter, Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren individuellen Leistungsansprüchen ab. In unserer kostenlosen Tarifanalyse ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotenzial – oft sind mehrere hundert Euro pro Monat möglich.
Nein, bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft bleiben alle gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Das ist einer der großen Vorteile gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kostenlose Tarifanalyse für Ihren Generali-Tarif
Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif und zeigen Ihnen konkrete Einsparmöglichkeiten nach §204 VVG – garantiert kostenfrei und unverbindlich.
Oder rufen Sie uns direkt an:
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