AXA EL, KG-SU
Vollversicherung von AXA – Leistungen und Optimierungsmöglichkeiten
Kurzübersicht AXA EL, KG-SU
Leistungen des AXA EL, KG-SU im Detail
Ambulante Leistungen
Arztbesuche, Medikamente, Heilpraktiker
- EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
- EL: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g.
- EL: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen– weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
- EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
- EL: Regel- und Belegarztleistungen.KG-SU: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
Stationäre Leistungen
Krankenhausaufenthalt, Chefarzt, Zimmer
- EL: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.KG-SU: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei ...
Zahnleistungen
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- EL: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- EL: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl.
- EL: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr– 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr– 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr– 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
- EL: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Experten-Tipp
Auch bei offenen Tarifen gibt es oft Optimierungspotenzial. Durch einen Tarifwechsel innerhalb von AXA nach §204 VVG können Sie Beiträge sparen, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine professionelle Analyse lohnt sich fast immer.
So optimieren Sie Ihren AXA EL, KG-SU
Als Versicherter im AXA EL, KG-SU haben Sie nach §204 VVG verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:
1. Tarifwechsel innerhalb von AXA
Sie können in einen anderen Tarif bei AXA wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten.
2. Anpassung der Selbstbeteiligung
Durch Erhöhung oder Anpassung der Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag oft deutlich senken. Wir berechnen für Sie, welche Option sich langfristig am meisten lohnt.
3. Prüfung von Zusatzbausteinen
Oft sind Leistungsbausteine enthalten, die Sie nicht benötigen. Durch gezielte Anpassung können Sie Beiträge sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.
Tarifbedingungen & Dokumente
Alle verfügbaren Versicherungsbedingungen von AXA zum Download
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Es kann keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über uns als Makler erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, als Versicherter bei AXA haben Sie nach §204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.
Das Einsparpotenzial hängt von Ihrem Alter, Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren individuellen Leistungsansprüchen ab. In unserer kostenlosen Tarifanalyse ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotenzial – oft sind mehrere hundert Euro pro Monat möglich.
Nein, bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft bleiben alle gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Das ist einer der großen Vorteile gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kostenlose Tarifanalyse für Ihren AXA-Tarif
Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif und zeigen Ihnen konkrete Einsparmöglichkeiten nach §204 VVG – garantiert kostenfrei und unverbindlich.
Oder rufen Sie uns direkt an:
05206 927 93 00