AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z
Vollversicherung von AXA – Leistungen und Optimierungsmöglichkeiten
Kurzübersicht AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z
Leistungen des AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z im Detail
Ambulante Leistungen
Arztbesuche, Medikamente, Heilpraktiker
- Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
- Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.Impfungen werden nicht erstattet.
- Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl.
- VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr– 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
- VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Experten-Tipp
Auch bei offenen Tarifen gibt es oft Optimierungspotenzial. Durch einen Tarifwechsel innerhalb von AXA nach §204 VVG können Sie Beiträge sparen, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine professionelle Analyse lohnt sich fast immer.
So optimieren Sie Ihren AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z
Als Versicherter im AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z haben Sie nach §204 VVG verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:
1. Tarifwechsel innerhalb von AXA
Sie können in einen anderen Tarif bei AXA wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten.
2. Anpassung der Selbstbeteiligung
Durch Erhöhung oder Anpassung der Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag oft deutlich senken. Wir berechnen für Sie, welche Option sich langfristig am meisten lohnt.
3. Prüfung von Zusatzbausteinen
Oft sind Leistungsbausteine enthalten, die Sie nicht benötigen. Durch gezielte Anpassung können Sie Beiträge sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.
Tarifbedingungen & Dokumente
Alle verfügbaren Versicherungsbedingungen von AXA zum Download
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Es kann keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen übernommen werden. Maßgeblich sind stets die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Sie direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über uns als Makler erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, als Versicherter bei AXA haben Sie nach §204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.
Das Einsparpotenzial hängt von Ihrem Alter, Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren individuellen Leistungsansprüchen ab. In unserer kostenlosen Tarifanalyse ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotenzial – oft sind mehrere hundert Euro pro Monat möglich.
Nein, bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft bleiben alle gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Das ist einer der großen Vorteile gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kostenlose Tarifanalyse für Ihren AXA-Tarif
Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif und zeigen Ihnen konkrete Einsparmöglichkeiten nach §204 VVG – garantiert kostenfrei und unverbindlich.
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