Private Krankenversicherung: Stationäre Behandlung als Leistung

Die Kostenübernahme einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus ist ein grundlegender Vertragbestandteil innerhalb jeder privaten Krankenversicherung. Wenn jedoch um höherwertige oder besondere Leistungen außerhalb der gesetzlichen Vorschriften geht, ist der gewählte Tarif von entscheidender Bedeutung.
Stationäre Behandlung
© Minerva Studio / Fotolia

Nicht immer lassen sich medizinische Eingriffe über eine ambulante Behandlung im Krankenhaus realisieren. Wer also zu einer Operation oder auch aus anderen Gründen längere Zeit in ein Krankenhaus muss, der unterliegt dann einer sogenannten stationären Behandlung.

Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben an dieser Stelle kaum ein Mitspracherecht, was Unterbringung und Behandlung betrifft (Infos zu den stationären Leistungen der GKV).

Anders sieht das allerdings bei Privatpatienten aus. Je nach Tarif stehen Mitglieder einer privaten Krankenversicherung zahlreiche Optionen zur Auswahl, um den notwendigen Krankenhausaufenthalt möglichst angenehm zu gestalten. Dabei dürfen jedoch die Kosten nicht aus den Augen gelassen werden.

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Was versteht man unter einer stationären Behandlung?

Von einer stationären Behandlung ist immer dann die Rede, wenn mindestens eine Übernachtung im Krankenhaus vorgesehen ist. Ob die Unterbringung nun in einem 1-Bett-Zimmer, einem 2-Bett-Zimmer oder gar in einem Mehr-Bett-Zimmer erfolgt, hängt ganz von dem gewählten Tarif ab. Wer also privat versichert ist, darf nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass man in einem 1-Bett-Zimmer untergebracht wird.

Ähnlich verhält es sich da auch mit der Behandlung vom Chefarzt. Auch das ist natürlich keine Selbstverständlichkeit, wenn man privat versichert ist. Entscheidend ist auch hier wieder der gewählte Tarif. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder auch einem 2-Bett-Zimmer eine Chefarztbehandlung vorgesehen ist.

Weitere Leistungen für die stationäre Behandlung sind unter anderen auch die freie Wahl des Krankenhauses. Die Mehrkosten für den Transport in das Wunschkrankenhaus werden in allen normalen Tarifen übernommen. Vorsicht ist lediglich bei den extrem günstigen Tarifen geboten.

Auch ein Krankenhaustagegeld und Rooming-In bei Kindern ist Teil der Leistung. Eltern von Kleinkindern können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn das Kind stationär behandelt werden muss und ein Elternteil im Zimmer mit untergebracht werden soll. Gerade bei Säuglingen eine oft genutzte Option, vor allem dann, wenn das Baby noch gestillt werden muss. So lassen sich viele Umstände vermeiden.

Die klassichen Leistungen einer PKV für stationäre Behandlungen im Überblick:

  • Unterbringung in 1-, 2-, oder Mehr-Bett-Zimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt oder Stationsarzt
  • freie Wahl des Krankenhaus
  • Krankenhaustagegeld auf Wunsch
  • Rooming-In bei Kleinkindern

In vielen Bereichen ist der Tarif der PKV entscheidend, wie umfangreich die Kostenübernahme ausfallen werden, wenn eine stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich wird. Im übrigen gelten Leistungen für die stationäre Behandlung zur Grundleistung und müssen von jeder Krankenversicherung übernommen werden. Nur über Wahlleistungen können diese noch erweitert werden.

Typische Tarifvarianten innerhalb der PKV

Ein günstiger Einsteiger-Tarif

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer einer PKV für einen sehr günstigen Tarif, dürfen auch keine Wunder bei den Leistungen erwartet werden. Zu den Grundleistungen der meisten Krankenversicherungen hinsichtlich einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus zählen daher:

  • Unterbringung in einem Mehr-Bett-Zimmer
  • Behandlung durch einen Stationsarzt
  • keine Kostenübernahme bei Wahl eines Krankenhauses, welches nicht in der Nähe ist
  • keine Zuschüsse für Rooming-In

Ein höherer Mittelklasse-Tarif

In einem durchschnittlichen Tarif, der über eine Grundsicherung hinaus geht, dürfen Patienten selbstverständlich schon etwas mehr erwarten. In diesen sogenannten Komfort-Schutz Tarifen sehen die Leistungen meist wie folgt aus:

  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder auch 2-Bett-Zimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt, allerdings ist das meist an eine Höchstgrenze gebunden
  • freie Wahl bei Krankenhaus
  • anteilige Kostenübernahme bei Rooming-In

Ein Premium-Tarif

In den hochpreisigen Tarifen dürfen sich Patienten durchaus edel fühlen. Denn hier stehen einem im Grunde genommen alle Leistungen offen, die gewünscht werden:

  • garantierte Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
  • ausschließlich Chefarztbehandlung
  • volle Kostenübernahme bei Wunschkrankenhaus
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld vom ersten Tag an
  • Rooming-In für Eltern

Allein diese kleine Auflistung macht deutlich, wie entscheidend der Tarif ist, wenn es um die Leistungen einer stationären Behandlung geht.

Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch

Um die Leistungen einer stationären Behandlung im Zuge einer PKV in Anspruch nehmen zu können, muss vom behandelnden Arzt ein sogenannter Einweisungsschein vorgelegt werden. Dieser besagt, dass die Heilung und Genesung des Patienten weder in häuslicher Pflege noch in ambulanter Behandlung herbeizuführen ist. Ohne einen solchen Einweisungsschein kann es mitunter sehr schwer werden, die Kosten bei der privaten Krankenversicherung einzuweisen.

Wer eigenmächtig handelt und sich selber in ein Krankenhaus einweisen möchte, sollte vorher besser mit seiner Krankenversicherung Rücksprache halten, in wie weit dennoch die Kosten dafür abgedeckt sind. Solche Fälle könnten beispielsweise auch Einweisungen in eine Psychiatrie sein. Beispielsweise bei Depressionen oder akutem Burn Out. Wer allerdings stets glaubhaft nachweisen kann, dass eine solche Behandlung erforderlich ist, muss nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Darüber hinaus gelten natürlich auch noch Ausnahmen. Dazu zählen Einweisungen in ein Krankenhaus nach einem Unfall, plötzlich schwere Erkrankung oder auch eine Spontangeburt.

Eine gesetzlich verpflichtende Grundleistung

Die Behandlungskosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt sind grundsätzlich ein Teil der Grundleistung. Jede PKV ist gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten dafür mit zu übernehmen. In welchem Umfang es dann noch weitere Leistungen gibt und vor allem in welcher Art und Weise die Behandlung als auch die Unterbringung im Krankenhaus von Statten geht, ist wie bereits erwähnt vom gewählten Tarif abhängig.

Einen klaren Vorteil gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen stellt die Befreiung von den 10 Euro Tagegeld dar, die ein gesetzlich Versicherter zu zahlen hat. Dies ist in der Regel innerhalb einer privaten Krankenversicherung nicht mehr notwendig.

Tarifbausteine zur nachträglichen Erweiterung

Ähnlich wie bei der Wahl des Tarifs kann ein Versicherungsnehmer über zusätzliche Bausteine die Qualität des Tarifs nochmals steigern. So können sogar Kosten für eine stationäre Kur oder auch erweiterte Behandlungen in Rechnung gestellt werden. Ein jeder sollte daher seine persönlichen Ansprüche gut kennen, wenn es darum geht, den passenden Tarif zu wählen. Denn dieser ist letztendlich entscheidend, wie die Behandlung im Krankenhaus aussehen wird.

Beispiele

Die Kostenübernahme anhand eines Beispiels

Nach einem Oberschenkelhalsbruch muss Johanna Z. nun in einem Krankenhaus stationär behandelt werden. Das nächst gelegene Krankenhaus hat jedoch hinsichtlich der orthopädischen Behandlungen keinen sonderlich guten Ruf. Sie entscheidet sich daher für eine Behandlung in einem weiter entfernten Krankenhaus.
Sie ist bei einer privaten Krankenversicherung versichert und hat sich für das Premium-Paket entschieden. Dieses bietet ein optimales Preis- Leistungsverhältnis an.

Die Versicherung übernimmt zu 100% die Kosten für die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer, als auch die Behandlung durch den Chefarzt. Darüber hinaus werden sogar die Kosten für den weiteren Transport übernommen.

Für Frau Z. muss somit mit keinen zusätzlichen Kosten rechnen, wie das beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre. Denn hier müsste sie für jeden Tag im Krankenhaus 10 Euro an die Kasse zahlen.

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