Der Aufenthalt in einer Reha oder Kur kann hoch Kosten verursachen. Gerade deshlab sollten sich Mitglieder einer PKV über die Leistungen ihrer Versicherung informieren und ggf. Ihren Tarif optimieren. Den selbstverständlich ist eine Kostenübernahme grundsätzlich nicht.
Definition von Reha- und Kur-Maßnahmen
Sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Gesundung oder zur Beschwerdemilderung notwendig, spricht man von einer Reha. Dabei wird zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen differenziert. Umgangssprachlich wird ein stationärer Aufenthalt in einer Kurklinik oder einem Sanatorium oft als Kur bezeichnet.
Dient ein solcher Aufenthalt ausschließlich dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit und ist dafür eine medizinische Notwendigkeit gegeben, wird der Oberbegriff Kur im Rahmen der Kommunikation zwischen Medizin und Kostenträgern nicht mehr verwendet und durch folgende Bezeichnungen ersetzt:
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.- Die ambulante Vorsorge umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die einer Verschlechterung der Beschwerden oder deren Auftreten verhindern. Die ambulante Vorsorge ist grundsätzlich das Mittel der ersten Wahl, bevor es zur stationären Aufnahme in eine Kurklinik kommt.
- Die medizinische Rehabilitation wird im Anschluss an die ambulante Vorsorge eingesetzt, wenn diese keine ausreichende Wirkung zeigt. Sie erfolgt im Rahmen eines stationären Aufenthalts. Das vorwiegende Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die Wiederherstellung der vollen Erwerbsfähigkeit.
- Bei der Anschlussheilbehandlung handelt es sich um eine medizinisch weiterführende Behandlung, die unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Operation anschließt. Dabei handelt es sich um medizinische Behandlungen, die als Weiterbehandlung an die Akutversorgung unverzichtbar sind.
Wann die PKV eine Kostenübernahme leistet
Es gibt mehrere Institutionen, die abhängig von der vorliegenden Situation eine Kostenübernahme gewährleisten:
- Berufsgenossenschaften
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherung
Ist der privat Krankenversicherte gesetzlich oder freiwillig rentenversichert, werden die Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund übernommen, wenn die Maßnahmen eine Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit gewährleisten.
Berufsgenossenschaften übernehmen die anfallenden Kosten für ambulante, stationäre und Anschlussbehandlungen im Rahmen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Dies gilt für privat versicherte Arbeitnehmer gleichermaßen wie für Selbstständige, die sich in einer Berufsgenossenschaft freiwillig versichern.
Besteht eine private Unfallversicherung und werden die Reha-Maßnahmen aufgrund eines Freizeitunfalles notwendig, übernimmt der Versicherungsträger entsprechend den Vertragsbedingungen einen Teil oder die gesamten Kosten.
Im Fall der Notwendigkeit eines Reha- oder Kuraufenthaltes wird immer zuerst geprüft, ob einer der oben genannten Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme zuständig ist. Ist dies aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, wird die private Krankenversicherung in Anspruch genommen.
Um die Kostenübernahme durch die PKV zu gewährleisten, muss diese entweder durch Bestandteile des Versicherungsvertrages oder durch den Abschluss einer Kur-Zusatzversicherung abgedeckt sein. Es gibt Privatversicherungen, die im Rahmen der normalen Krankenversicherung die Übernahme für Kuren und Rehas anbieten. Andere wiederum bieten spezielle Kur-Zusatztarife an.
Um entsprechend abgesichert zu sein, ist es wichtig, vor Abschluss die Versicherungsbedingungen detailliert zu prüfen. Bei bestehenden Verträgen sollte die Überprüfung auf Übernahme von Reha- und Kurkosten unbedingt erfolgen, um sich für den Ernstfall mit einem passenden Erweiterungstarif abzusichern. Wie der Krankenversicherungsbeitrag wird der Beitrag für den Kur-Zusatztarif als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Arbeitnehmer automatisch über die Sozialleistungsträger versichert ist. Aus diesem Grund sehen die für alle privaten Krankenversicherungen gültigen Musterbedingungen keine Leistungen für Kuraufenthalte vor.
Die Inanspruchnahme einer medizinischen Reha oder Kur
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme einer medizinischen Reha ist der Gang zum Arzt. Dieser erstellt ein entsprechendes Attest und eine Empfehlung für die medizinisch notwendigen Maßnahmen. Dies gilt für alle Rehabilitationsmaßnahme und Anschlussbehandlungen.
Attest und Behandlungsempfehlung müssen im nächsten Schritt, abhängig von der persönlichen Situation und der Ursache der Erkrankung, bei der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung eingereicht werden.
Die Einreichung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt erst dann, wenn keiner der anderen Kostenträger zur Kostenübernahme herangezogen werden kann und abgelehnt wird. Erst dann können die Leistungen der PKV in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt, sie sind in den Versicherungsbedingungen enthalten oder durch eine Kur-Zusatzversicherung abgedeckt.
Kostenübernahme: Die genauen Voraussetzungen
Von der privaten Kurkostenversicherung im Rahmen der PKV werden die Kosten für medizinisch attestierte Kuraufenthalte übernommen. Handelt es sich um eine Anschlussbehandlung, muss der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus mindestens zehn Tage betragen und kann bis maximal sechs Wochen nach Entlassung aus der Klinik angetreten werden. Diese Daten unterscheiden sich zum Teil bei den einzelnen Anbietern. Die Kostenerstattung ist unabhängig von der Anzahl nötiger Anschlussbehandlungen, da durch eine Aufeinanderfolge von Erkrankungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrere unterschiedliche Anschlussheilbehandlungen notwendig sein können.
Die Kosten für alle anderen Kuren mit medizinischer Notwendigkeit werden im Intervall von zwei Jahren übernommen. Im Vorfeld sollte von der privaten Krankenversicherung eine schriftliche Kostenzusage eingeholt werden.
Die Kostenerstattung ist abhängig vom gewählten Tarif der Kur-Zusatzversicherung. Zu den häufigsten Angeboten zählen die Kurkostenversicherung und die Kurtagegeldversicherung.
- Kurkostenversicherung: Im Rahmen dieser Zusatzversicherung werden alle Kurbehandlungen, Unterkunft und Verpflegung übernommen. Zusätzliche Leistungen sind die Übernahme aller ärztlichen Behandlungen, der Reisekosten und der Kurtaxe.
- Kurtagegeldversicherung: Wird dieser Zusatztarif abgeschlossen, wird ein vereinbarter Tagessatz pro Aufenthaltstag an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Dieser Geldbetrag ist nicht an bestimmte Anwendungen oder Therapien gebunden. Der Vorteil dieses Tarifs liegt in der freien Verfügbarkeit des Betrags. Gleichzeitig muss der Versicherte keine Nachweise über die erbrachten Leistungen bringen.
Die Entscheidung über einen Kur- und Reha-Tarif (inkl. Bespiele)
Die Form der Kur-Zusatztarifs ist abhängig vom Status des Versicherten. Es gibt eine private Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Personen oder eine Erweiterung zur bestehenden Krankenversicherung für PKV-Mitglieder. Gesetzlich versicherte Personen profitieren vom Entfall des Selbstbehaltes. Für privat versicherte Personen, die weder durch die Rentenversicherung noch durch eine Berufsgenossenschaft abgesichert sind, bietet der Zusatztarif für Kur und Reha eine unverzichtbare Ergänzung zur allgemeinen PKV.
Die Beiträge und Leistungen für den Kur-Zusatztarif sind unterschiedlich. Dies wird aus dem nachfolgend dargestellten Beispiel ersichtlich:
Beispiel #1: 41jährige Frau, selbstständig (Monatsbeitrag 56,92 Euro)
Leistungen:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Privatärztliche Behandlung
- Kosten für Begleitperson
- Kurtagegeld in Höhe von 90,00 Euro
Beispiel #2: 51jähriger Mann, Angestellter (Monatsbeitrag 66,49 Euro)
Leistungen:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Behandlung durch Privatarzt
- Kostenübernahme für Begleitpersonen bei Kindern
- Kurtagegeld in Höhe von 30,00 Euro
Eine Kur-Zusatzversicherung verursacht nur sehr geringe Kosten und kann im Ernstfall hohe Selbstkosten verhindern. Sie eignet sich für gesetzlich versicherte im gleichen Ausmaß wie für Selbstständige und freiberuflich tätige Menschen als Ergänzung bestehender PKV-Grundleistungen.
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