PKV Leistung: Kieferorthopädie (Behandlung & Kostenübernahme)

Behandlungen im Bereich der Kieferorthopädie können sehr teuer werden. Deshalb ist die Kostenübernahme durch die PKV eine sehr wichtige Leistung innerhalb der Tarife. Dabei gibt es jedoch wesentlich Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Tarifklassen.

Kieferorthopädie
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Die Kieferorthopädie ist ein Teil der Zahnmedizin, welcher sich in erster Linie mit der Vorbeugung, Erkennung und schließlich auch mit der Behandlung von Fehlstellungen der Zähne beschäftigt. Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden die Kosten hierfür nur anteilig übernommen. Dies geschieht zudem auch nur, wenn der Patient ein stets korrekt geführtes Bonus Heft vorzuweisen hat.

Für jemanden, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, stellt sich selbstverständlich auch die Frage, wie es im Detail mit der Kostenübernahme aussieht. Denn bekannter Weise sind gerade Behandlungen im Bereich der Kieferorthopädie sehr kostspielig.

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Schönheit und Gesundheit stehen im Mittelpunkt

Die Behandlung beim Kieferorthopäden erfolgt meist aus ästhetischen Gründen. Die Fehlstellung der Zähne ist ein Makel, welches viele nicht akzeptieren wollen. Doch nicht nur die Ästhetik spielt hier eine entscheidende Rolle, sondern auch die Gesundheit. Schiefe Zähne verursachen weit mehr Probleme, als nur eine gestörte Optik. Sie verhindern einen gesunden Zahnstand und nicht selten gehen damit auch Probleme mit dem Zahnfleisch einher. Denn die tägliche Mundhygiene wird zunehmend schwerer, wenn die Zwischenräume nicht ordnungsgemäß gereinigt werden können. Eine Behandlung beim Kieferorthopäden unterliegt somit meist zwei relevanten Gründen.

Was genau versteht man unter der Leistung „Kieferorthopädie“?

Darunter versteht man die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne als auch die Korrektur von Fehlfunktionen des Kiefers. Alles wird von einem anerkannten Kieferorthopäden durchgeführt. Der Klassiker einer Zahnlorrektur wird mit einer Zahnspange durchgeführt. Inzwischen gibt es auf dem Markt derart verschiedene Möglichkeiten und Modelle, dass es nicht immer so einfach ist, eine pauschale Angabe zu machen, welche Zahnspange zu empfehlen wäre.

Im Rahmen der Leistungen einer PKV wird die Kieferorthopädie in der Regel separat aufgeführt. Da eine Behandlung von schiefen Zähnen oftmals in jungen Jahren erfolgt, werden die Kosten bei einigen Versicherungsgesellschaften nur bis zu einem bestimmten Lebensjahr übernommen. Doch das hängt ganz vom gewählten Tarif und natürlich auch von der gewählten Krankenversicherung ab.

Wie umfangreich fallen die Leistungen aus?

Das sieht recht unterschiedlich aus. Aus diesem Grund sollte bereits vor der Wahl der privaten Krankenversicherung darauf geachtet werden, wie es um die Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung gestellt ist.

Prinzipiell fallen in den Leistungskatalog sämtliche Maßnahmen hinein, welche von einem anerkannten Kieferorthopäden angeboten werden. Hierbei steht die Korrektur der Zähne im Mittelpunkt.

Gängige Leistungen für Kieferorthopädie innerhalb der PKV:

  • Korrektur bei Fehlstellung der Zähne
  • Behandlung von Überbiss
  • Korrektur der Zähne nach einem Unfall
  • Behandlung bei Funktionsstörung des Kiefers

Umfang und Bedingungn für Kostenübernahme

Zunächst einmal ist der jeweilige Tarif der PKV für die Höhe der Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung entscheidend. Je höher die Versicherung, desto umfangreicher fällt entsprechend die Erstattung aus. In der Regel liegen die Sätze zwischen 60 und 85 Prozent bei einfachen Tarfimodellen, wie dem Basisschutz oder auch dem besseren Komfortschutz. Die vollen Kosten, also 100 Prozent werden in den hochklassigen Tarifen, wie dem Premium Tarif generell übernommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Patienten immer ein Bonus-Heft nachweisen, um die Kosten wenigstens anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Da haben privat Versicherte doch deutlich mehr Spielraum und Möglichkeiten. Ihnen werden zumindest keine Vorschriften gemacht, wie oft sie zum Zahnarzt gehen sollen.

Dennoch werden die Behandlungskosten bei einem Kieferorthopäden nicht automatisch erstattet. Als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, sich vom behandelnden Arzt einen sogenannten kieferorthopädischen Behandlungsplan aufstellen zu lassen. Dieser belegt detailliert, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Zahnstellung zu korrigieren. Darüber hinaus muss dieser Plan vor Behandlungsbeginn bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden.

Darauf müssen Mitglieder einer PKV achten, wenn sie bei eine kieferorthopädische Behandlung gehen:

  • zunächst einen Behandlungsplan aufstellen lassen
  • medizinische Notwendigkeit belegen
  • darauf achten, bis zu welchen Alter dieser Nachweise möglicherweise nicht erforderlich ist

Premium-Tarife bieten mehr Leistungen

Entscheidet man sich für eine Grundsicherung, also für eine Basistarif, dann muss man davon ausgehen, dass die Erstattung der Kosten maximal bei 60 Prozent im Durchschnitt liegen. Meist gibt es hier auch die Einschränkung, dass die Behandlungskosten nur dann übernommen werden, wenn eine klare, medizinische Notwendigkeit belegt ist. Mit anderen Worten, wer sich im erwachsenen Alter die Zähne richten möchte, weil es einfach nur nicht schön aussieht und der behandelnde Kieferorthopäde darin keine medizinische Notwendigkeit sieht, fallen die Kosten auf einen komplett zurück.

In den höheren Tarifen und besonders in den exklusiven Premium Tarifen sieht das schon ganz anders aus. Hier werden mitunter die Kosten zu 100% übernommen. Detailliert wird diese im Leistungsverzeichnis beschrieben. Mit etwas Glück ist man in einer PKV versichert, die die Behandlung bei einem Kieferorthopäde auch übernimmt, wenn eben eine keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Blind darauf verlassen darf man sich allerdings nicht. Es ist daher immer sinnvoll unbedingt vor Behandlungsbeginn mit der entsprechenden Krankenversicherung in Kontakt zu treten und die Wünsche mitteilen. Hat die Behandlung erst begonnen und wurde im Vorfeld nicht abgeklärt, in wie weit die Kosten erstattet werden, dann kann man mitunter auch schon mal sein blaues Wunder erleben.

Die Art der Korrektur entscheidet mit

Wie bereits anfangs erwähnt, stehen einem heute sehr viele Möglichkeiten für die Korrektur der Fehlstellung der Zähne zur Verfügung. Das hat nicht nur seine Vorteile. Nicht immer übernehmen die Krankenversicherung alle Maßnahmen. Besonders dann nicht, wenn man sich für besonders kostspielige Korrektoren entscheidet. Dazu zählen vor allem die Keramik Brackets oder auch Zahnspangen, die als unsichtbar gelten. Hier ist es vom klaren Vorteil sich im Vorfeld sehr gut zu informieren. Mitunter werden von den privaten Krankenversicherungen nur Zahnspangen als Therapie übernommen, wenn diese beispielsweise herausnehmbar sind. Genaue Informationen dazu liefert einen ein Blick in den entsprechenden Leistungskatalog.

Beispiel: Eine Behandlung bei einem Kieferorthopäden im Detail

Sabine T. hat eine starke Fehlstellung der Zähne, welche letztendlich zu gesundheitlichen Problemen führt. Sie kann der täglichen Mundhygiene nicht mehr in den Maßen gerecht werden, wie es eigentlich notwendig wäre. Daher hat sie sich entschlossen, sich einer Behandlung beim Kieferorthopäden zu unterziehen.

Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde ein Behandlungsplan erstellt auf dessen Grundlage Frau T. einen Kostenvoranschlag bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen kann. Diese bekommt die Kosterübernahme entsprechend ihres Tarifs genehmigt, da aus dem Behandlungsplan eine klare, medizinische Notwendigkeit hervorgeht.Die PKV übernimmt die Kosten in einer Höhe von 85% inklusive der Kosten für Labor und Material. Diese sind gerade bei Spangen nicht von der Hand zu weisen. Frau T. entscheidet sich für eine innen liegende Zahnspange, welche für den Betrachter von außen nicht sichtbar ist. Damit hat sie sich allerdings auch für ein sehr teures Modell entschiedenDie Zahnspange, inklusive Material, Labor und Arztkosten betragen 9.250,00 Euro.

Erstattet werden insgesamt 7.862,50 Euro. Als zusätzliche Kosten fallen somit 1.387,50 Euro für Frau T. an. Eine Summe, die nicht von der Hand zu weisen ist. Hätte sie einen Tarif abgeschlossen, der einen 100%ige Erstattung anbietet, hätte sie sich diese Gelder sparen können.

Ein Beispiel, wie die Leistung Kieferorthopädie bei der Allianz aussieht:
Im Tarif AktiMed Best werden die Kosten bis 85% übernommen, wenn das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen ist. Bei Unfall und schwerer Erkrankung die vollen Kosten. Im Tarif Akti Med Plus liegen die Erstattungen nur bei 75%. Es ist daher stets anzuraten, die PKV-Tarife hinsichtlich ihrer Leistung für die Kieferorthopädie genau zu prüfen und zu vergleichen.

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