Welche Zusatzversicherung für ein Baby bei einer Auslandsreise?

Die Frage im Detail:
Sie sind frisch gebackene Eltern und planen mit ihrem Baby einen Urlaub im Ausland. Muss bzw. sollte man für mein Baby bestimmte Zusatzversicherungen für die Auslandsreise abschließen? Wenn ja, welche sind zu empfehlen?

Mutter mit Baby aus Reise
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Unser Antwort:

Bei einer Auslandsreise mit einem Baby oder Kleinkind macht eine private Zusatzversicherung in jeden Fall sinn. Eine Auslandsaufenthalt birgt unterschiedliche gesundheitliche Risiken, da das Immunsystem noch nicht so ausgereift ist wie bei Jugendlichen und Erwachsenen. Eine wichtige Vorsorgemaßnahme ist der Abschluss einer sogenannten Auslands-Reisekrankenversicherung zur Deckung der entstehenden Kosten. Die nachfolgenden Erklärungen erläutern das Thema genauer und beantworten wichtige Fragen.

Unterschiede für privat und gesetzliche versicherte Personen

Gesetzlich versicherte Personen besitzen im Rahmen einer Auslandsreise innerhalb der 28 EU-Länder, sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz den Anspruch auf eine medizinisch notwendige Leistung, die im Urlaubsland üblich ist. Als Versicherungsnachweis dient in diesen Ländern die „Europäische Krankenversicherungskarte„. Diese befindet sich auf der Rückseite der von der Krankenversicherung ausgestellten Versicherungskarte oder kann kostenlos von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden.

Die Leistungskataloge der einzelnen Länder in Europa sind unterschiedlich. Daraus resultieren in vielen Fällen Kosten, die von einem in Deutschland gesetzlich versicherten Patienten selbst zu tragen sind. Die Krankenkasse erstattet nur einen Teil der Kosten. Durch das erhöhte Risiko, dem ein Baby oder kleines Kind bei einer Auslandsreise ausgesetzt ist, sollte auf jeden Fall eine Zusatzversicherung in Form einer Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Hier finden Sie detaillierte Informationen über die Kosten, die im Krankheitsfall im EU-Urlaubsland von der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021&langId=de

Privat versicherte Personen sind bei Auslandsreisen gegenüber gesetzlich versicherten im Vorteil. Dies gilt auch für privat krankenversicherte Kinder. Wie bei einer Erkrankung im Inland werden kleinere Rechnungsbeträge vom Versicherungsnehmer direkt bezahlt. Höhere Behandlungskosten werden zwischen behandelndem Arzt oder Krankenhaus und der privaten Krankenversicherung direkt verrechnet.

Nicht abgedeckt ist der Rücktransport vom Ausland nach Hause. Um diesen Notfall abzudecken, sollte eine ergänzende Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Auslandsreiseversicherung für die Familie schließt Kinder mit ein

Im Idealfall wird eine Familien-Zusatzversicherung für die Auslandsreise abgeschlossen, da nicht nur Babys oder Kinder erkranken oder verunfallen können. Bei Abschluss dieser Familientarife sind Kinder bis zum 17. Lebensjahr oder maximal bis zum 21. Lebensjahr mitversichert.

Da sich die Kosten für eine Reisekrankenversicherung im Rahmen halten, sollte nicht am falschen Platz gespart werden. Es ist sinnvoll, wenige Euro mehr in die Zusatzversicherung zu investieren und dafür ein vernünftiges und zuverlässiges Leistungspaket zu erhalten.

Unverzichtbare Leistungen der Zusatzversicherung

Ein guter Krankenversicherungsschutz im Ausland, der vor allem für das Baby abgeschlossen wird, sollte folgende Leistungen gewährleisten.

  • Rücktransport nach Deutschland – er sollte auch dann übernommen werden, wenn er nicht medizinisch angeordnet wird, sondern als sinnvoll erachtet wird.
  • Bestehen Vorerkrankungen bei einem oder mehreren Familienmitgliedern, dürfen diese laut der Vertragsklauseln keinen Ausschlussgrund bilden.
  • Notfallbetreuung für minderjährige Kinder für den Fall, dass die Eltern erkranken oder verunfallen.
  • Übernahme der zusätzlichen Aufenthaltskosten für den Fall, dass der Aufenthalt durch die Erkrankung des Kindes verlängert werden muss.
  • Rooming-in im Krankenhaus – der Tarif sollte die Aufenthaltskosten mindestens eines Elternteiles als Begleitperson im Krankenhaus übernehmen
  • Auf Selbstbeteiligung sollte in jedem Fall verzichtet werden.

 

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