Kann man kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln?

Die Frage im Detail:
Sie sind 59 Jahre alt und habe somit nur noch verhältnismäßig wenig Jahre bis zum Ruhestand. Sie sind aktuell in einer privaten Krankenversicherung. Da die Beiträge drohen weiter zu steigen, wäre es interessant ob es jetzt noch irgendeinen Weg gibt, noch kurz vor der Rente in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? Wenn ja, wie geht man am besten vor?

älterer Mann bei Recherche
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Unser Antwort:

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung mit Renteneintritt ist unter bestimmten Situationen möglich. War ein Arbeitnehmer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert, ist ein Übertritt in die GKV mit Renteneintritt möglich.

Wechsel aus der PKV in die GKV vor Renteneintritt

Vor dem Eintritt in die Renten ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig. Der Übertritt kann nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgen:

  • Bei Selbstständigen führt der Eintritt in ein Angestelltenverhältnis zur gesetzlichen Versicherungspflicht und ein Wechsel in die GKV ist unter Berücksichtigung der Bindungsfrist an die pPKV möglich.
  • Geringfügige Arbeitsverhältnisse zählen nicht als Arbeitsverhältnis
  • Das Einkommen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses muss unter einem jährlichen Bruttogehalt von 53.550 Euro oder einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.462,50 Euro (Stand :Dezember 2014) liegen.
  • Das Alter des Antragstellers liegt unter 55 Jahren

Ausschlussgründe für einen Wechsel in die GKV sind folgende Faktoren:

  • Auf die Versicherungspflicht wurde in der Vergangenheit bewusst verzichtet, indem im Rahmen einer Reduzierung des Einkommens eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht nach §8 SGB V beantragt wurde und eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder fortgeführt wurde.
  • Mit Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung  in der Regel nicht mehr möglich. Auch nicht unter Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses.

Ausnahmen zur über 55-Jahre-Regelung:

  • Der Antragsteller hat das 55. Lebensjahr vollendet, war jedoch innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 1 Tag gesetzlich versichert, ist eine Rückkehr in die GKV möglich.
  • Bestand innerhalb der letzten 5 Jahre für maximal 900 Tage eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung aus sogenannten qualifizierten (schädlichen) Gründen, ist ein Wechsel möglich. Als schädliche Gründe gelten Befreiungen wegen Überschreitung der Jahresentgeltgrenze, Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
  • War eine Person in den letzten 5 Jahren an mindestens 900 Tagen nicht gesetzlich versichert, weil als unschädlich einzustufende Gründe wie Auslandsaufenthalt, Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen vorliegen, ist der Eintritt in die GKV ebenfalls möglich.

Bestand während der vorgegebenen Zeiträume eine absolut gesetzliche Versicherungsfreiheit, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung trotz der Erfüllung oben genannter Punkte verwehrt.

Mit Renteneintritt Übergang in die GKV

Mit dem Eintritt in das Rentenalter erfolgt im Normalfall die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Liegt eine Privatversicherung vor, besteht die Möglichkeit, mit Renteneintritt in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Jahreseinkommen liegt mindestens ein Jahr vor Renteneintritt unterhalb der Verdienstobergrenze von brutto 53.550 Euro.
  • Es bestand zu keiner Zeit der Erwerbstätigkeit eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, die den Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht.

Liegt das Jahreseinkommen oberhalb der Verdienstobergrenze, führt die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Aufgabe der Tätigkeit mindestens ein Jahr vor Renteneintritt zur verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Renteneintritt besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV.

Basistarif als OPtion der privaten Krankenversicherung

Ist ein Wechsel in die GKV mit Eintritt der Rente unter keinen Umständen möglich, bietet sich ein Tarifwechsel in den Basistarif der PKV an.

Auf Antrag bei der Rentenversicherung ist eine Bezuschussung der Versicherungsbeiträge unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Versicherungsgesellschaft unterliegt der deutschen Aufsicht
  • der Umfang des Tarifes ist nicht ausschlaggebend
  • bezuschusst werden maximal 50 % des Beitragssatzes
  • Die Auszahlung erfolgt mit der Rente. Aus diesem Grund sollte der Antrag zeitgleich mit dem Rentenantrag gestellt werden.

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