Wann zahlt die Krankenversicherung die Reiseimpfung für exotische Länder?

Die Frage im Detail:
Sie planen eine Reise nach Südostasien. Da sie auch in „ländlicheren“ Gebieten unterwegs bin, wäre es interessant zu wissen wann und was meine Krankenkasse hinsichtlich entsprechender Reiseimpfungen für „exotische“ Länder zahlt und wie man am besten vorgeht, um das Geld erstattet zu bekommen.

Reisende in exotischem Land
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Unsere Antwort

Reiseimpfungen zählen grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Entscheidung wurde durch den Gesetzgeber mit der Begründung getroffen, dass es sich bei Reisen in exotische Länder um individuelle Gründe handelt. Aus diesem Grund dürfen die Kosten nicht von der Solidargemeinschaft getragen werden. Durch diese Begründung sind Reiseimpfungen sogenannte IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), die von Krankenkassen übernommen werden können.

Viele Kassen übernehmen Impfkosten

Trotz dieser eindeutigen Regelung mit Verweis auf die Solidargemeinschaft gibt es eine große Anzahl privater und gesetzlicher Krankenkassen, die sich zur Kostenerstattung von Reiseimpfungen bereit erklären. Im Idealfall werden die Kosten komplett übernommen; teilweise bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Ob und in welcher Höhe die Impfkosten erstattet werden, muss bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden.

Insgesamt gibt es mehr als 100 Voraussetzungen, unter denen eine gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt. Wobei in diesem Fall eine gesetzlich versicherte Person bevorzugt ist. Denn nur acht der privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in voller Höhe und nur fünf abhängig vom abgeschlossenen Tarif. Von 124 großen privaten Krankenkassen übernehmen 13 Kassen einen Teil der Kosten und 20 Kassen lehnen die Kostenübernahme für Reiseimpfungen ab.

Als Reiseimpfungen werden folgende Impfungen eingeordnet.

  • Cholera
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B (10 Jahre wirksam nach Grundimmunisierung)
  • trivalente und tetravalente Grippe
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken-Meningitis der Serotypen C, ACWY
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus
  • Malariaprophylaxe

Nicht alle der aufgezählten Impfungen sind in jedem exotischen Land nötig. Detaillierte Informationen sind in den entsprechenden Reiseinformationen zu finden. Eine der Grundvoraussetzungen für die volle oder teilweise Kostenübernahme ist die Impfempfehlung des jeweiligen Landes.

Leistungsumfang der einzelnen Kassen im Rahmen der Reiseimpfung

Eine Reiseimpfung beinhaltet einen definierten Leistungsumfang, der komplett oder nur teilweise erstattet wird. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, die zur teilweisen oder kompletten Kostenübernahme führen.

  • Impfstoff
  • Impfleistung des Arztes
  • Beratung
  • Eventuell nötige Untersuchungen, die mit der Impfung im Zusammenhang stehen

Nachfolgend ein beispielhafter Auszug, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden, wenn die Übernahme nicht zu 100 % erfolgt.

  • Übernahme in Höhe der Kassensätze oder als prozentueller Anteil
  • Vorlage von Originalrezept und Originalrechnung
  • Kostenerstattung bei Impfempfehlung
  • Erstattung der Impfstoffkosten bei STIKO-Empfehlung oder Empfehlung des Auswärtigen Amtes
  • bis zu einem von der Krankenkasse definierten jährlichen Betrag

Vorgehensweise beim Antrag auf Erstattung

Durch die unterschiedlichen Regelungen kann diesbezüglich keine allgemeine Aussage getroffen werden. Ist eine Reiseimpfung über Versicherungskarte nicht möglich, müssen unbedingt das Originalrezept und die Originalrechnung aufbewahrt werden. Diese werden nach durchgeführter Verabreichung der Impfung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenerstattung eingereicht.

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