1 Jahr in die USA auswandern: Was bei der Krankenversicherung beachten?

Die Frage im Detail:
Sie möchten kommendes Jahr für eine unbestimmte Zeit (wahrscheinlich ein Jahr) in die USA auswandern. Geplant ist erstmal, dass sie zurück komme. Was muss man bzgl. der Krankenversicherung beachten? Kann man in Deutschland versichert bleiben oder muss man sich eine Versicherung in den USA besorgen?

Reisegepäck
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Unsere Antwort:

Wenn es um das Auswandern in die USA geht (auch nur für 1 Jahr), ist die Krankenversicherung immer ein zentrales Thema – oder sollte es zumindest sein. Sofern sich nämlich eine schwere Erkrankung einstellt oder aufgrund einer Verletzung ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, sind auch große Ersparnisse für den Traum vom Leben in den USA rasch aufgezehrt.

Ist (k)eine Rückkehr geplant?

Bei der Behandlung des Themas Krankenversicherung müssen zunächst verschiedene Fallgruppen auseinander gehalten werden. Es muss unterschieden werden zwischen Auswanderern, die eine feste Rückkehr nach Deutschland planen und solchen, die dauerhaft in den USA leben wollen.
Für Letztere macht es am meisten Sinn, tatsächlich alle Zelte abzubrechen und dementsprechend auch die Krankenversicherung in Deutschland zu kündigen. Wichtig ist dabei, den Termin der Beendigung des Vertrages so zu legen, dass keine Lücken entstehen. Denn wer sich mit gepackten Koffern auf dem Weg zum Flughafen die Beine bricht, sollte dieses Risiko nach Möglichkeit noch über eine in Deutschland beheimatete Versicherung abgedeckt haben.

Außerdem sollten frühzeitig Erkundigungen über die verschiedenen Möglichkeiten der versicherungstechnischen Absicherung gegen Krankheitsfälle im Zielland eingeholt werden und möglichst vor dem Abflug ein entsprechender Vertrag unterzeichnet werden.

Alternative: eine Langzeit-Reisekrankenversicherung

Wer zunächst für ein Jahr auf Probe auswandert, um sich erstmal ein Bild von seiner neuen Wahlheimt zu machen, dem ist eine private Langzeit-Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese Angebote richten sich zwar vornehmlich an Langzeitreisende, sind aber auch für Auswanderer interessant. Wie bei privaten Krankenversicherungen üblich, richtet sich der jeweilige Tarif nach dem Alter, der Krankengeschichte aber auch nach den Ländern, die bereist werden sollen.

Da im Falle des Auswanderns nur ein Zielland angegeben wird, fällt die Versicherung häufig deutlich günstiger aus, da das Risiko einfacher abgeschätzt und berechnet werden kann. Für Menschen, die nur einen begrenzten vorher festgelegten Zeitraum in den USA verbringen möchten, ist diese Art der Versicherung ebenfalls empfehlenswert. Wichtig ist dabei gegenüber der echten Reisekrankenversicherung, dass man den Leistungsumfang entsprechend den Bedürfnissen eines Auswanderers festlegt.

Die Versicherung in Deutschland beibehalten

Eine weitere wichtige Frage für Auswanderer, die nur z.B. nur 1 Jahr in den USA verbringen wollen, ist, wie es sich mit ihrer Krankenversicherung nach der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland verhält. Hierbei muss zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen unterschieden werden.

Praktisch jede private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, eine so genannte Anwartschaft aufrecht zu erhalten. Diese bietet zwar keinen Versicherungsschutz, führt aber dazu, dass das Versicherungsverhältnis in gleicher Weise weitergeführt wird, wie es vor der Abreise der Fall war. Denn wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden würde, wären die fälligen Prämien aufgrund des höheren Einstiegsalters bedeutend teurer. Die Kosten für die Anwartschaft betragen dagegen nur wenige Euro pro Monat.

Inzwischen ist es im Übrigen auch bei vielen Versicherungen möglich, ein Ruhen der Mitgliedschaft zu beantragen. Zwar entstehen hierbei, da sich die Beiträge nach dem Arbeitseinkommen richten, keine Kostenvorteile hinsichtlich der Prämien. Dafür fallen aber auch die Kosten für das Ruhenlassen meist deutlich geringer aus. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich problemlos freiwillig gesetzlich zu versichern, wenn unmittelbar im Anschluss an die Rückkehr aus dem Ausland kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

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