Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerer: Ratgeber & Details

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Zimmerer

Über eine Berufsunfähigkeit denkt man eher ungern nach, für Zimmerer ist das Thema jedoch sehr wichtig. Denn ein solcher Schicksalsschlag hat vielfältige negative Folgen unterschiedlichster Art. Neben den damit einhergehenden finanziellen Einbußen ist auch im privaten Bereich die Leistungsfähigkeit in aller Regel deutlich eingeschränkt. Damit sich diese Folgen zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht besser abfangen lassen, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerer ein sinvoller Schritt.

Auf Baustellen lauern viele Gefahren

Zimmerer
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Das Arbeitsleben von Zimmerern findet auf Baustellen statt. Dort ist das Verletzungsrisiko naturgemäß höher, weil Absicherungen oft nur provisorisch oder überhaupt nicht vorhanden sind. Hinzu kommen der Umgang mit schweren Materialien in großer Höhe und das Arbeiten im Freien unter wetterbedingt oft schwierigen Bedingungen. All dies erhöht die Risiken, die mit diesem Beruf notwendigerweise verknüpft sind. Dies ist selbstverständlich auch den Versicherungsgesellschaften bewusst.

Für Berufsgruppen mit höherem Risiko für eine Berufsunfähigkeit werden dementsprechend Aufschläge verlangt, die bei Angestellten mit Bürojobs nicht anfallen. Diese grundsätzlich höheren Kosten machen es gerade für Zimmerer umso wichtiger, sich eingehend zu informieren und die Angebote der verschiedenen Versicherungen genau zu studieren und preislich wie auch von den Leistungen her miteinander zu vergleichen. Denn je höher die Prämien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung generell für eine Berufsgruppe ausfallen, desto mehr Einspar-Potential steckt im Vergleichen der verschiedenen Angebote.

Die gesetzlichen Versicherungen reichen nicht aus

Für angestellte Zimmerer greift im Falle einer Erwerbsminderung die gesetzliche Sozialversicherung. Allerdings gilt diese in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden. Wer dagegen nach 1961 geboren wurde und statt als Zimmerer zu arbeiten, noch einem anderen Beruf nachgehen kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.

Die Voraussetzung für eine gesetzliche Rente ist daher, dass man auf absehbare Zeit an keinem Arbeitsplatz drei Stunden zubringen kann. Neben diesen rigiden Anforderungen sind außerdem die Leistungen aus einer gesetzlichen Rente meist eher dürftig. Wer etwa 1971 geboren wurde und jetzt mit 45 Jahren berufsunfähig wird, nachdem er seit seinem siebzehnten Lebensjahr gearbeitet hat erhält bei einem Brutto-Lohn von 2.500 Euro pro Monat nur etwas mehr als 900 Euro an Erwerbsminderungsrente ausbezahlt.

Dies dürfte in aller Regel nicht genügen, um laufende Kosten und die der Lebenshaltung abzudecken. Hinzu kommt, dass ein schwerer Unfall oft eine Vielzahl von notwendigen Ausgaben nach sich zieht, wenn etwa Haus oder Wohnung behindertengerecht umgebaut werden müssen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer notwendig

Vor diesem Hintergrund wird für Zimmerer die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit offenkundig. Denn zum einen können auf diese Weise die Einkommenseinbußen aufgefangen werden, wenn man nach dem Unfall oder der Erkrankung in einem schlechter bezahlten Job arbeiten muss und zum anderen wird so die Versorgungslücke geschlossen, wenn die Aufnahme einer Berufstätigkeit überhaupt nicht mehr möglich ist.

Noch mehr Gedanken muss sich in diesem Zusammenhang machen, wer sich als Zimmerer selbständig gemacht hat. Denn dann besteht nicht einmal die Basisabsicherung über die gesetzliche Sozialversicherung. Welche Punkte aber gilt es vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bedenken?

Den eigenen Bedarf berechnen

Vor Einholung verschiedener Angebote ist vor allem eines wichtig: die Ermittlung des eigenen Bedarfs für den Fall eines Falles. Hierbei kommt es vor allem auf die eigenen Lebensumstände an.

Verheiratet als Hauptverdiener mit Kindern gestaltet sich das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit anders als bei einem ledigen Zimmerer. Gerade wenn in Zukunft gewichtige Veränderungen anstehen, sollte der Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung so gestaltet sein, dass er nachträgliche Anpassungen von Anfang an mit vorsieht. Wenn etwa die Kinder in ein paar Jahren finanziell auf eigenen Füßen stehen, lassen sich Versicherungssumme und damit auch die Prämien entsprechend reduzieren.

Rechtzeitig handeln hilft dabei, Kosten zu sparen

Gerade Rücken- und Bandscheibenprobleme treten mit steigendem Alter bei Zimmerern gehäuft auf. Wenn es erst einmal zu einem Bandscheibenvorfall gekommen ist, wird dieser Aspekt für gewöhnlich durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen explizit ausgeklammert. Wenn die Beschwerden im Rückenbereich dann so zunehmen, dass die Berufsaufgabe unumgänglich wird greift die Versicherung entsprechend nicht. Deshalb kommt es gerade für Zimmerer darauf an, sich rechtzeitig um eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.

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