Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker: Ratgeber & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Musiker (Berufsmusiker)

Das Risiko eines Musikers für Berufsunfähigkeit gilt als vergleichsweise hoch. Aus diesem Grund ist es für Musiker besonders wichtig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Worauf Musiker bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, erfahren sie hier.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Musiker

Musiker am Piano
© Minerva Studio / Fotolia

Musiker üben eine virtuose Tätigkeit aus. Bereits ein einfacher Bruch des Handgelenks kann dazu führen, dass ein Berufsmusiker vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig wird. Der Beruf des Musikers ist sehr anspruchsvoll. Oftmals geht dieser Tätigkeit ein langjähriges Studium voraus. Zudem erfordert die Tätigkeit vielfältige und komplexe Fähigkeiten. Der Verlust einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten kann dazu führen, dass ein Musiker sein Instrument nicht mehr spielen kann und dadurch seiner Lebensgrundlage beraubt wird. Der Verlust dieser Fähigkeiten kann durch Unfälle, Erkrankungen und die mit dem Beruf verbundene Belastung herbeigeführt werden. Selbst kleinere Erkrankungen können die feinmotorischen Eigenschaften, Stimme und Gehör so stark einschränken, dass der Musiker seinen Beruf aufgeben muss.

Wenn aber ein Musiker seinen Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit bestreitet, verliert er nicht nur für ihn wichtige Fähigkeiten, er kann auch nicht mehr für seinen Lebensunterhalt sorgen. Die Konsequenz kann sein, dass der bisherige Lebensstil aufgegeben werden muss und man auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Wer dem finanziellen und sozialen Abstieg vorbeugen möchte, entscheidet sich daher für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Berufsmusiker wichtig zu wissen ist, dass Versicherungsgesellschaften die Berufe in Risikogruppen einteilen. Anhand dieser Risikogruppen werden Beitragssätze festgelegt. Die Einteilung in Risikogruppen basiert auf Statistiken. Bestimmte Berufsgruppen gelten als besonders anfällig für eine Berufsunfähigkeit. Musiker gehören dazu und werden daher von den Versicherungsgesellschaften in eine hohe Risikogruppe eingeteilt. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungs-und Skelettapparats sowie Krebserkrankungen können zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf führen.

Staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit eher unzureichend

Möchte man die staatliche Absicherung für Musiker bei Berufsunfähigkeit näher betrachten, muss man zunächst einmal zwischen angestellten und selbstständig tätigen Musikern unterscheiden.

Ein angestellter Musiker hat wie jeder andere in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf die sogenannte volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer vor dem Jahr 1961 geboren wurde, hat dagegen Anspruch auf die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als sechs Stunden und mehr als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt etwa ein Drittel des Bruttolohns. Bei der halben Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene entsprechend weniger. Wie man sieht, ist es kaum möglich, den Lebensunterhalt mit der Erwerbsminderungsrente zu bestreiten.

Angestellte Musiker sollten ihre Renteninformation überprüfen und dieser entnehmen, wie hoch die teilweise Erwerbsminderungsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit wäre. Dieser Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen. Das Ergebnis ergibt die Versicherungslücke, die zusätzlich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden sollte. Geht man von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente von etwa 15% des Bruttolohns aus und liegt die damit errechnete Erwerbsminderungsrente bei etwa 420 Euro, dann ergibt sich bei einem Nettolohn von 2.000 Euro eine Versicherungslücke von 1580 Euro. Die BU-Rente sollte daher bei mindestens 1580 Euro liegen.

Freiberuflich tätige Musiker haben dagegen keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form einer Erwerbsminderungsrente oder einer staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Freiberufliche Musiker haben jedoch die Möglichkeit, in die Künstlersozialkasse einzutreten und sich so wenigstens eine Basis zu sichern. Zusätzlich sollten freiberufliche Musiker wie alle anderen Freiberufler eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Höhe richtet sich hier nach den monatlichen Lebenshaltungskosten inklusive eventueller Ratenzahlungen für Wohneigentum oder andere Kredite.

Ein großer Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass diese – sofern vertraglich vereinbart – bereits bei einer Beeinträchtigung von 50 % leistet. Die BU-Rente wird in voller Höhe bis zum vereinbarten Laufzeitende ausgezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung – worauf sollten Musiker achten

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker gibt es einiges zu beachten. Wichtig ist, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die Musiker auch versichert. Dann sollten sie sich möglichst frühzeitig nach einem angemessenen Versicherungsschutz umsehen. Junge und gesunde Musiker erhalten eher einen Versicherungsvertrag, als welche, die bereits unter chronischen Erkrankungen leiden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen bereits für Studenten an. Achten sollte man auf die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Die Nachversicherungsgarantie besagt, dass die versicherte Person, die BU-Versicherung bei bestimmten Lebenssituationen ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen darf. Solche Lebenssituationen können der Abschluss des Studiums, eine Heirat, ein Jobwechsel oder die Geburt eines Kindes sein. Zudem sollte die Versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichten.

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