Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Handwerker
Kraftfahrzeugmechatroniker, Friseure, Tischler, Maler, Dachdecker und Lackierer – diese und einige weitere Berufe gehören zu den Handwerksberufen. Handwerksberufe sind im Allgemeinen mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko verbunden, weshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker besonders wichtig ist.
Ein Berufsunfähigkeitsschutz ist für Handwerker unverzichtbar
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Handwerker sehr wichtig, da Angehörige dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich häufig berufsunfähig werden. Sie haben in ihrem Arbeitsalltag größere körperliche Belastungen zu bewältigen als beispielsweise Büroangestellte. Studien besagen, dass Handwerker früher und häufiger berufsunfähig werden. Insbesondere in den körperlich anstrengenden Bauberufen Tätige können ihren Beruf oftmals nicht über das 60. Lebensjahr hinaus ausüben.
Wer in einem handwerklichen Beruf arbeitet, muss davon ausgehen, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Leistungen bei Berufsunfähigkeit in Anspruch nehmen zu müssen. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, hängt natürlich nicht nur mit dem ausgeübten Beruf zusammen. Auch im privaten Bereich können einem Krankheiten und Unfälle erleiden, die die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit erfordern. Auf den Staat allein können sich Handwerker jedoch nicht verlassen. Die staatlichen Leistungen decken oftmals kaum das Existenzminimum.
Egal ob selbstständiger oder angestellter Handwerker, kann dieser den Beruf nicht mehr ausüben, erhält er eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch selbstständig tätige Handwerker müssen sich in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern und haben damit Anspruch auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Wie hoch die staatlichen Leistungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Grad der Berufsunfähigkeit spielt beispielsweise eine Rolle. So gibt es die teilweise und die volle Erwerbsminderungsrente.
Keinen Rentenanspruch hat, wer sechs Stunden und mehr arbeiten kann. Wer noch drei bis unter sechs Stunden tätig sein kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, bekommt den vollen Satz. Diese Angaben beziehen sich auf eine 5-Tage-Woche und die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Anspruch auf diese staatliche Leistung hat nur, wer ausreichend lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente kann man von etwa 15% des vorherigen Bruttolohns ausgehen. Die volle Erwerbsminderungsrente liegt bei etwa 30% des bisherigen Bruttogehalts. Erreicht man damit nicht das Existenzminimum, können zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden. Vor 1961 geborene Handwerker erhalten noch eine staatlich gestützte Berufsunfähigkeitsrente. Diese staatliche BU-Rente deckt einen größeren Teil des Einkommens ab, kommt jedoch nicht an 100% heran.
Wer als Handwerker tätig ist und sich einmal ausrechnet, wie hoch 15% des Bruttogehalts sind, wird schnell feststellen, dass dieser Betrag kaum zum Leben reicht. Hat man dann noch Verpflichtungen einer Familie und Gläubigern gegenüber, gerät man schnell ins finanzielle und soziale Aus. Um dies zu vermeiden und sich finanziell abzusichern, empfiehlt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Probleme mit dem Muskel-Skelett-Apparat gelten als die häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Bei Handwerkern spielen anders als in anderen Berufen körperliche Beschwerden eine besonders große Rolle. Während viele aufgrund von Depressionen oder Burnout aus dem Beruf ausscheiden, müssen sich Handwerker häufig mit körperlichen Gebrechen auseinandersetzen. Rückenprobleme können das Ausüben des bisherigen Berufs unmöglich machen. Wer viel im Freien arbeitet, hat zudem ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken.
Handwerker zahlen oft mehr
Wenn sich Handwerker vor finanziellen Einbußen durch ein Ausscheiden aus dem Beruf schützen und finanzielle Risiken absichern möchten, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.
Handwerker werden von den Versicherungsgesellschaften in der Regel einer höheren Risikogruppe zugeteilt, weil sie statistisch gesehen ein größeres Berufsunfähigkeitsrisiko haben. Aus diesem Grund sind die Prämien zumeist vergleichsweise hoch. Dennoch sollten Handwerker nicht auf diesen Schutz verzichten. Ohne BU-Schutz kann der Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten.
Berufsunfähigkeitsschutz möglichst früh abschließen
Als Handwerker muss man ohnehin schon mit hohen Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen passenden Tarif zu suchen. Junge, gesunde Menschen zahlen weniger und müssen die Gesundheitsfragen zumeist noch nicht fürchten. Bevor die Versicherungsgesellschaften einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung annehmen, wird der Gesundheitszustand des Antragstellers erfragt. Wer bereits unter chronischen Erkrankungen leidet, kann abgelehnt werden oder bekommt einen Risikozuschlag. Junge Handwerker schließen daher am besten beim Eintritt ins Berufsleben eine BU-Versicherung ab.
Bei der Festlegung der Rentenhöhe sollten sich Handwerker an ihrem Nettogehalt orientieren. Bei einem Nettoverdienst von 2.100 Euro sollte die BU-Rente mindestens ebenso hoch sein. Wer möchte, kann hier zumindest die teilweise Erwerbsminderungsrente von etwa 15% abziehen. Beträgt das Bruttogehalt 2.900 Euro und geht man von etwa 15% im Falle einer teilweisen Erwerbsminderung aus, dann liegt die Erwerbsminderungsrente bei 435 Euro. Dieser Betrag reicht nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, eine Familie zu versorgen und finanziellen Verpflichtungen wie Ratenzahlungen nachzukommen.
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