Berufsunfähigkeitsversicherung für Friseure: Details & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Friseure

Der Friseurberuf gilt als Beruf mit mittlerem Risiko. Der Umgang mit Chemikalien und die oftmals einseitige, körperliche Belastung verursachen häufig gesundheitliche Beschwerden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für Friseure besonders empfehlenswert.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Lebensstandard

Friseure im Salon
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Friseure haben ständigen Kundenkontakt. Kontaktfreudigkeit und eine gewisse Aufgeschlossenheit sind Teil dieses Berufs. Friseure müssen die Wünsche der Kunden erkennen und darauf eingehen. Aber auch körperlich müssen sie viel leisten. Die Tätigkeit ist mit langem Stehen verbunden und auch das viele Föhnen, Haarewaschen und Haarefärben erfordern Kraft.

Zum Problem werden für Friseure oft die Chemikalien, mit denen sie täglich Umgang haben. Färbemittel, Reinigungsmittel und der häufige Kontakt mit Feuchtigkeit können Allergien auslösen und zu Kontaktekzemen führen. Wenn der Leidensdruck groß wird, bleibt vielen Friseuren dann nichts anderes übrig, als ihr Tätigkeit aufzugeben. Hier kommt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Diese Versicherung sichert den Lebensunterhalt bei dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit durch eine entsprechende Rentenzahlung. Ohne entsprechende BU-Rente sind Friseure auf staatliche Hilfe angewiesen und die staatliche Unterstützung reicht selten aus, um das Leben wie gewohnt weiterzuführen.

Der Friseurberuf gilt als Beruf mit mittlerem Berufsunfähigkeitsrisiko und wird in der Regel in die Risikogruppe 3 eingestuft. Einige Versicherungsgesellschaften ordnen Friseure auch der Risikogruppe 4 zu. Die Risikogruppe hat Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Die Versicherungsgesellschaften gehen von Statistiken aus und können so erkennen, mit welchen Berufen ein besonders hohes Berufsunfähigkeitsrisiko einhergeht. Friseure sollten trotz höherer Beiträge nicht auf einen BU-Schutz verzichten. Sie haben ein überdurchschnittlich hohes Risiko im Laufe ihres Berufslebens Allergien, Ekzeme, Bandscheibenprobleme, Atemwegserkrankungen und Probleme mit Armen, Schultern und Nacken zu entwickeln.

Staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit für Friseure

Die staatliche Absicherung fällt im Falle einer Berufsunfähigkeit zumeist recht mager aus. Zudem muss ein Unterschied zwischen angestellten und selbstständig tätigen Friseuren gemacht werden. Angestellte Friseure sind in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Können diese ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen, haben sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Je nach Grad der Erwerbsminderung gibt es die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und wird erst nach einer bestimmten Einzahldauer gewährt. Die Wartezeit liegt laut Gesetz bei fünf Jahren. Wer kurz nach dem Start ins Berufsleben berufsunfähig wird, kann darauf also nicht zurückgreifen. Hinzukommt, dass die volle Erwerbsminderungsrente bei etwa einem Drittel des Bruttolohns liegt.

Bei einem Bruttolohn von etwa 1300 Euro würde die volle Erwerbsminderungsrente bei etwa 433 Euro pro Monat liegen. Den Lebensunterhalt bestreiten kann man damit nicht. Die halbe Erwerbsminderungsrente fällt noch geringer aus. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es für Personen, die mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden eine Tätigkeit ausüben können. Da die volle Erwerbsminderungsrente nur in sehr schweren Fällen von Berufsunfähigkeit in Frage kommt, zieht man für Berechnungen die halbe Erwerbsminderungsrente heran.

Bei einem Bruttolohn von 1300 Euro und einer vollen Erwerbsminderungsrente von 433 Euro würde die halbe Erwerbsminderungsrente bei etwa 217 Euro liegen. Diesen Betrag zieht man vom Nettolohn ab und erhält dadurch die Versorgungslücke. Angenommen der Nettolohn liegt bei 950 Euro, dann erhält man durch Abzug der 217 Euro eine Versorgungslücke von 733 Euro.

Diese Versorgungslücke gilt es durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer entsprechend hohen Berufsunfähigkeitsrente zu schließen. Für vor dem Jahr 1961 geborene Friseure gibt es statt der Erwerbsminderungsrente eine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat.

Im Gegensatz zu angestellten Friseuren haben selbstständige Friseure keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente oder die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Wie andere Selbstständige müssen auch selbstständig tätige Friseure privat vorsorgen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die richtige Wahl. Die BU-Rente wählt man am besten so hoch, dass alle Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Was ist bei der Wahl eines BU-Tarifs zu beachten?

Wenn Friseure eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Zudem sollte eine Nachversicherungsgarantie vereinbart werden. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt der versicherten Person, Anpassungen der Versicherung bei bestimmten Lebenssituationen vorzunehmen. Hierbei wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wenn man seine Friseurlaufbahn als Angestellter beginnt und sich eventuell später selbstständig machen möchte, kann der Versicherungsvertrag dann angepasst werden. Bei besonderen Lebensereignissen kann es sich auch um eine Heirat oder die Geburt eines Kindes handeln.

Der Einschluss einer Dynamik in den BU-Vertrag kann ebenfalls sehr sinnvoll sein. Dadurch steigen zwar die Beiträge, aber auch die Leistungen nehmen dynamisch zu. Die Dynamikvereinbarung passt sich so an dem im Laufe des Lebens oftmals steigenden Lebensstandard an. Wie jede andere Berufsgruppe sollten auch Friseure ihre Berufsunfähigkeitsversicherung so jung und gesund wie möglich beantragen. Liegen bereits Erkrankungen vor, kann es zu Risikozuschlägen, Risikoausschlüssen sowie einer Ablehnung des Antrags kommen.

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