Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Infos & mehr

Ratgeber zum Schutz vor Berufsunfähigkeit für Ärzte

Ärzte sollten genau wie andere freiberuflich und selbstständig Tätige sowie Angestellte bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Absicherung im berufsständischen Versorgungswerk ist dabei erste Wahl. Daneben sollten Ärzte auch an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung denken.

Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer wichtiger

Die Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt auch in der Berufsgruppe der Ärzte einen immer höheren Stellenwert ein. In jungen Jahren zu Beginn des Berufslebens werden die Risiken, die sich durch Krankheit, Unfälle und Alter ergeben können, oftmals unterschätzt. Zudem müssen auch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe mit einer steigenden Lebenserwartung und einer damit verbundenen längeren Berufstätigkeit rechnen.

Arzt im Krankenhaus
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Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, müssen daher auch Ärzte immer länger arbeiten. Wer vorzeitig seinen beruflichen Weg aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls beenden muss und berufsunfähig wird, muss oftmals mit starken finanziellen Einbußen rechnen. Wer dann nicht ausreichend vorgesorgt hat, muss seinen bisher gewohnten Lebensstandard womöglich aufgeben. Die Berufsunfähigkeit gehört zu den existenziell bedrohlichsten Risiken. Mehrere Hunderttausend Bundesbürger stellen jedes Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. In den wenigsten Fällen ist ein Unfall die Ursache für den Ausfall aus dem Beruf. Zum Großteil sind Krankheiten Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Angehörige der akademischen Heilberufe bilden hier keine Ausnahme. Die häufigste Ursache für das Ausscheiden von Ärzten aus dem Beruf sind psychische Erkrankungen. Danach folgen Krebserkrankungen. Auch Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen häufig zur Berufsunfähigkeit.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist darauf zu achten, die Laufzeit möglichst lang zu wählen. Oftmals entscheidet man sich zugunsten einer günstigeren Prämie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr. Die Erfahrung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe zumeist erst nach dem 60. Lebensjahr berufsunfähig werden. Hier gilt es also, auf eine lange Versicherungszeit zu achten.

Berufsunfähigkeit: private und berufsständische Absicherung

Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften handelt es sich bei der Berufsunfähigkeit um eine Form der Invalidität. Der Betroffene kann seinen Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben. Einen Teil der privaten und gesetzlichen Absicherung macht die gesetzliche beziehungsweise private Unfallversicherung aus. Allerdings bekommt die versicherte Person nur Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit tatsächlich ein Unfall war. Wer aus einem anderen Grund berufsunfähig wird, hat Anspruch auf Leistungen aus der berufsständischen und – sofern vorab abgeschlossen – aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort wird nicht zwischen Krankheit und Unfall unterschieden.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss wiederum zwischen der berufsständischen und der freiwilligen, privaten Absicherung unterschieden werden. Die private Absicherung leistet bereits, wenn eine Berufsunfähigkeit von 50% vorliegt.

Um den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen, orientieren sich Anbieter privater Absicherungen an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Also beispielsweise an der jeweils ausgeübten ärztlichen Tätigkeit. Die berufsständische Versorgung tritt dagegen nur in Kraft, wenn eine Berufsunfähigkeit von 100 Prozent vorliegt und orientiert sich an sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten. Dies kann man so deuten, dass Ärzte nur im Falle einer sehr ausgeprägten Invalidität mit Leistungen aus der berufsständischen Versorgung rechnen können. Egal ob berufsständische oder private Berufsunfähigkeitsversicherung, bevor Leistungen bezogen werden können, muss ein Gutachten erstellt werden.

Im Idealfall schließen Ärzte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig ab. Die private Absicherung springt auch bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent ein und ermöglicht den Betroffenen so, den Lebensstandard zu sichern und sich zudem Zeit für eine etwaige berufliche Neuorientierung zu nehmen. Um sich eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aufzubauen, muss die versicherte Person regelmäßig Prämien zahlen. Auf eine gute Absicherung ist insbesondere in jungen Jahren zu achten. Zum einen ist der Schutz für junge, gesunde Menschen in der Regel günstiger zu haben und zum anderen werden gerade in der Anfangszeit des Berufslebens als Arzt hohe finanzielle Ausgaben getätigt. Praxisgründungen und Investitionen, die mit fremder Hilfe finanziert wurden, können eine starke Belastung werden, wenn Ärzte nicht privat vorgesorgt haben.

Berufsunfähigkeitsrente optimal gestalten

Eine allgemeine Empfehlung für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann nicht gegeben werden. Hier kommt es auf den persönlichen Bedarf an. Da insbesondere in eigener Praxis tätige Ärzte zumeist kein stets gleichbleibendes Einkommen haben, sollten die Lebenshaltungskosten als Basis herangezogen werden. Hier müssen Ausgaben für Lebensmittel, laufende Ratenzahlungen, Mietausgaben, Versicherungsbeiträge, Strom- und Wasserkosten und vieles mehr berücksichtigt werden. Betragen die Lebenshaltungskosten beispielsweise 1.500 Euro, dann sollte auch die BU-Rente so hoch gewählt werden.

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