Eine verbundene Risikolebensversicherung hilft Paaren, die eine gemeinsame Zukunft planen, bei der gegenseitigen Absicherung. Wie dies funktioniert und wann die gemeinsame Absicherung wirklich sinnvoll ist, wird hier näher erläutert.
Gegenseitige Absicherung für Paare
Bei der verbundenen Risikolebensversicherung für Paare handelt es sich um eine reine Ablebensversicherung. Dies bedeutet, dass die Zahlung ausschließlich im Todesfall des Antragstellers erfolgt. Sie unterscheidet sich vor allem darin, dass es sich um eine gegenseitige finanzielle Absicherung innerhalb eines einzigen Vertrags handelt.
Dabei ist es in erster Linie unerheblich, ob es sich um ein verheiratetes Paar, eine Lebensgemeinschaft oder die Absicherung zweier Geschäftspartner handelt.
Unterschied zur normalen Risikolebensversicherung
Bei der normalen Risikolebensversicherung schließt der Antragsteller einen Vertrag zur finanziellen Auszahlung im Fall seines Ablebens ab. Als bezugsberechtigte Person setzt der Versicherungsnehmer eine frei wählbare Person ein. Ändern sich die Lebensumstände des Versicherungsnehmers, kann er dies jederzeit ändern. So kann nach einer Scheidung ein naher Verwandter Anspruch auf die Auszahlungssummer erhalten oder nach einer Verehelichung der neue Partner oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Kind.
Anders sieht dies bei der verbundenen Risikolebensversicherung aus. Da es sich um einen einzigen Vertrag handelt, der auf Basis der bei Vertragsabschluss angegebenen persönlichen Daten zustande gekommen ist, ist eine Änderung der bezugsberechtigten Person nicht möglich.
Von Vorteil ist die günstigere Prämie der verbundenen Risikolebensversicherung. Diese ergibt sich aus der Tatsache, dass dieser Vertrag zwei Personen gegenseitig absichert und sich dadurch das Risiko für den Versicherer reduziert. Denn auch beim gleichzeitigen Ableben der Versicherten erfolgt nur eine einmalige Auszahlung.
Wann ist eine verbundene Absicherung sinnvoll
Eine verbundene Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn die gegenseitige finanzielle Absicherung das Ziel ist. Dies gilt für alle Formen von Partnerschaften mit gegenseitiger finanzieller Abhängigkeit.
Der Wegfall des Einkommens des verstorbenen Partners wird ebenso abgesichert wie finanzielle Verpflichtungen aus dem Bau oder Kauf einer Immobilie. Genauso kann diese Form der Absicherung dazu genutzt werden, die Ausbildung der Kinder im Todesfall eines Partners zu sichern. In diesen Situationen ist die Laufzeit entsprechend begrenzt.
Welche Konditionen sollten Paare beachten
Wie bei der normalen Risikolebensversicherung haben die Versicherungsnehmer bei der verbundenen Variante bei vielen Versicherern die Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen. Vor allem für junge Paare ist dies von Bedeutung, da sie dadurch von den günstigen Vorteilen der verbundenen Lebensversicherung profitieren, sie jedoch im Verlauf der Jahre an die persönlichen Bedürfnisse anpassen können, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung durchzuführen. Dies ist insofern von Bedeutung, da eine erneute Gesundheitsprüfung unter Umständen zu höheren Beiträgen führen kann.
Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen einer Lebensversicherung für Paare zählen:
- Erhöhungsgarantie, um die Versicherungssumme bis zu drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags nachträglich anzupassen.
- Nachversicherungsgarantie um mindestens 20%, um die Versicherungssumme an eine veränderte Lebenssituation anzupassen.
Vor allem das Anpassen an die veränderte Lebenssituation ist in jedem Alter ein wichtiger Aspekt. Denn der Bau oder Erwerb einer Immobilie kann dadurch genauso abgesichert werden wie die Geburt eines Kindes. Weitere wichtige Gründe für eine Anpassung der Versicherungssumme nach oben können ein höheres Einkommen sein oder der Wegfall des Hinterbliebenenschutzes aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Weitere wichtige Details
Achten Sie unbedingt auf die vorgegebenen Kündigungszeiten sowie den vorläufigen Versicherungsschutz. Im Idealfall weist diese Versicherungsform ein monatliches oder auf jeden Fall kurzfristiges Kündigungsrecht auf. Genauso bedeutend ist der sofortige Versicherungsschutz bei Unfalltod.Ein Thema ist die Erbschaftssteuer im Ablebensfall eines Partners. Diese wird immer dann fällig, wenn der hinterbliebene Partner die Versicherungssumme ausbezahlt erhält und nicht als Versicherungsnehmer angeführt ist. Führen Sie bei Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung immer sich und Ihren Partner als Versicherungsnehmer an und bezahlen Sie die Beiträge von einem Gemeinschaftskonto. Treffen Sie diese Maßnahmen, unterliegt die Leistung nur zu 50% der Erbschaftssteuer.
Die Vorteile und Nachteile
Der größte Vorteil einer verbundenen Risikolebensverischerung liegt für Paare in den geringeren Kosten. Allerdings sollte hier sehr detailliert darauf geachtet werden, welche finanzielle Lücke das Ableben eines Partners tatsächlich hinterlässt. Denn abhängig davon kann es unter Umständen im Sinne einer sinnvollen Absicherung preisgünstiger sein, dass sich beide Partner getrennt versichern. Vor allem dann, wenn Ihre Kinder noch versorgungspflichtig sind:
- Die verbundene Risikolebensversicherung berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der Partner.
- Finden beide versicherten Personen beispielsweise bei einem Unfall den Tod, erhalten die Hinterbliebenen nur eine einmalige Auszahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unter Umständen reicht die Absicherung nicht aus.
Verfügen beide Partner über ein regelmäßiges Einkommen in ähnlicher Höhe, ist diese Form der Lebensversicherung ideal, da sie preisgünstiger ist als zwei Verträge. Bei großen Einkommensunterschieden sowie versorgungspflichtigen Kindern ist unter Umständen der Abschluss von zwei voneinander getrennten Verträgen sinnvoll.