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Unternehmensgründung: Was bei der Krankenversicherung beachten?

Wer sich mit einer Unternehmengründung selbstständig macht, hat die Qual der Wahl: Er kann entweder in eine gesetzliche oder in eine private Krankenversicherung eintreten. Ein klares „besser oder schlechter“ gibt es dabei nicht, stattdessen kommt es auf den individuellen Fall an.

In diesen Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll

Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach einem Solidarsystem aufgebaut: Alter und Vorerkrankungen spielen bei der Höhe des Beitrags keine Rolle. Jener liegt bei 15,5%. Tatsächlich können Sie bei einer Unternehmensgründung sogar einen ermäßigten Satz von 14,9% beantragen. In diesem Fall ist aber das Krankengeld nicht Teil des Versicherungsschutzes und muss separat abgeschlossen werden. In einigen Fällen ist dies unter dem Strich sogar kostspieliger, kalkulieren Sie deshalb genau.

Neben den Faktoren Alter und mögliche Vorerkrankungen spricht auch der Umstand, dass Sie Ihre Familien kostenlos mitversichern können, für die gesetzliche Krankenversicherung. Sollten Sie verheiratet sein und Kinder haben, ist die gesetzliche Versicherung für Sie die richtige Entscheidung. Gleiches gilt fast immer, sollten Sie jenseits der 40 sein. In solchen Fällen sind die Altersrückstellungen, die Sie in einer privaten Krankenversicherung zahlen müssten, einfach zu groß.

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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.

Verglichen mit der PKV zeichnen sich die gesetzlichen Krankenkassen überdies eine hohe Beitragsstabilität auf. Gerade in der Phase der Unternehmensgründung, in der Geld ein allzu knappes Gut ist, könnte dies sehr wichtig werden. Schließlich benötigen Sie Kalkulationssicherheit.

Bedenken Sie allerdings, dass Sie gewisse Voraussetzungen als Unternehmensgründer erfüllen müssen, um sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu können. Entweder waren Sie in den vergangenen fünf Jahren wenigstens 24 Monate gesetzlich geschützt oder Sie waren die 12 Monate vor der Unternehmensgründung durchgehend in einer GKV.

In diesen Fällen ist private Krankenversicherung besser

Unternehmensgründerin
© sepy / Fotolia

Wenn Sie jung, gesund sind und außerdem keine Familie versorgen müssen, ist die private Krankenversicherung vermutlich kostengünstiger für Sie – dies kann in der Phase der Unternehmensgründung vorteilhaft sein. Überdies reicht der Versicherungsschutz weiter als bei der gesetzlichen Krankenversicherung: In vielen Fällen sind beispielsweise Zahnersatz, Hörgeräte oder Physiotherapien voll mitversichert.

Überdies besitzen Sie die Möglichkeit, die Leistungen individuell zuzuschneiden – was je nach Ausrichtung Ihres Unternehmens wichtig sein kann. Müssen Sie beispielsweise viel vor einem Bildschirm arbeiten, benötigen Sie möglicherweise irgendwann spezielle Sehhilfen (Brillen).

Nicht jeder Tarif einer privaten Krankenversicherung beinhaltet eine entsprechende Kostenübernahme automatisch, aber Sie können passende Offerten finden. Wägen Sie deshalb genau ab, welche Risiken in Ihrem Unternehmen bestehen und wie Sie sich idealerweise schon durch eine clevere Tarifwahl dagegen schützen.

Wichtige Zusatzversicherungen bei einer Unternehmensgründung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie auf jeden Fall eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz haben. Ansonsten gilt, was bereits für die PKV geschrieben wurde: Wählen Sie weitere Zusatzversicherungen nach den speziellen Risiken in Ihrem Unternehmen.

Zwei Zusatzversicherungen sollten Sie in jedem Fall bei einer Unternehmensgründung abschließen, ganz gleich, ob Sie in der PKV oder in der GKV sind: Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Krankentagegeld ist wichtig, weil das Krankengeld nur 42 Tage gezahlt wird. Ihre Einnahmen fallen dann komplett aus, wenn Sie alleine in Ihrem Unternehmen sein sollten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor schweren Unfällen. Achten Sie hier speziell darauf, einen Tarif zu nehmen, der sich nicht nur auf Unfälle am Arbeitsplatz beschränkt. Auch sonstige Unglücksfälle, die zur Berufsunfähigkeit führen, sollten abgesichert sein. Aus diesem Grund ist z.B. die Versicherung für Handwerker über die Kammer in der Regel ungenügend, weil sie ihre Leistungen häufig auf die Fälle beschränkt, in denen die Berufsunfähigkeit direkt aus der Tätigkeit resultiert.