Übernahme Ihre Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel

Erfahren Sie, wie Sie eine erfolgreiche Übernahme Ihrer Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel durchführen. Wir erläutern alle Voraussetzungen, liefern eine Schritt-für-Schritt Anleitung und erläutern die Möglichkeiten, wenn der neuen Arbeitgeber nicht mitspielt.

Ein kurze Einführung

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (kurz BAV) an. Diese wird unabhängig von der gesetzlichen Rente gezahlt. Dabei gibt es viele unterschiedliche Modelle: Unterschieden wird zwischen der Direktversicherung, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds und der Unterstützungskasse.

Möchten Sie ihre Beschäftigung in einem Betrieb beenden und haben Sie in eine BAV eingezahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Dies ist abhängig von der Art der Vertrags, wie im kommenden Absatz erläutert wird. Die genauen gesetzlichen Regelungen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) unter Paragraph 4 zu finden.

Grundlegende Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für eine Übertragung sind, dass der alte und der neue Arbeitgeber dieser zustimmen und die Anlageform es zulässt. Läuft die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse, können Sie innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus Ihrem Betrieb verlangen, dass der Wert übertragen wird, wenn dieser die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt.

Ob eine Mitnahme der betrieblichen Altervorsorge möglich ist, hängt von dem Vorsorgemodell ab. Haben Sie in eine Direktversicherung eingezahlt, ist die Übernahme bei einem Arbeitegeberwechsel in der Regel problemlos möglich und Sie müssen keine Gebühren zahlen. Haben Sie in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds eingezahlt, kann es sein, dass Stornogebühren von Ihnen verlangt werden. Die Beiträge, die in eine Unterstützungskasse geflossen sind, bleiben dagegen bei Ihrem alten Arbeitgeber.

Wenn Sie diese selbst eingezahlt haben, sind sie nicht verloren, sondern sie werden an Sie ausgeschüttet, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Mitunter muss hier die Voraussetzung erfüllt werden, dass der Vertrag seit mindestens fünf Jahren geführt wird und Sie ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht haben.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Haben Sie geklärt, dass die Mitnahme Ihrer Altersvorsorge prinzipiell möglich ist, können Sie diese in die Wege leiten.

  1. Informieren Sie Ihren alten und Ihren neuen Arbeitgeber von Ihrem Vorhaben, dass Sie die BAV mitnehmen möchten.
  2. Bringen Sie in Erfahrung, ob der neue Arbeitgeber den bereits eingezahlten Betrag als Einmalbetrag in eine neue Versicherung überführen oder Ihre alte Versicherung weiterlaufen lassen wird. Ersteres ist oftmals mit finanziellen Verlusten verbunden, da eine Stornogebühr fällig wird. Kann der Vertrag einfach überführt werden, muss dies nicht zwingend mit finanziellen Verlusten einhergehen.
  3. Die notwendigen Unterlagen werden nach Ihrem Antrag von der Versicherung ausgestellt. Mit Ihrer Unterschrift kann die Übertragung erfolgen.
  4. Sie sollten nach der erfolgreichen Übertragung prüfen, ob das Kapital wirklich überführt wurde. Lassen Sie sich einen ein Bestätigungsschreiben der neuen Versicherung zusenden.

Wenn der neue Arbeitgeber nicht mitspielt

Wenn Ihr alter Arbeitgeber für Sie eine Direktversicherung abgeschlossen hat und der Neue ein solches Modell nicht anbietet, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Sie übertragen werden. Sie haben in diesem Fall die Wahl, ob Sie die Prämien weiterzahlen oder den Vertrag von einer Prämie freistellen lassen.
Die persönliche Übernahme ist nur möglich, wenn bereits unverfallbare Ansprüche verworben werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie selbst Einzahlungen vorgenommen haben oder die Versicherung eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren hatte. Ansprüche aus der Versicherung können Sie oder Ihre Hinterbliebenen geltend machen.

Bietet der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge an, ruht der Vertrag bei Ihrem alten Arbeitgeber. Sie bekommen dann von diesem eine Rente, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Andernfalls wird den Hinterbliebenen eine Rente gezahlt.

Ein letzter (wichtiger) Hinweis

Durch häufige Arbeitgeberwechsel inkl. Übernahme Ihrer Direktversicherung entstehen keine persönlichen Nachteile, wohl aber finanzielle, wenn die Überführung mit Stornogebühren belegt wird. Diese müssen Sie bei jeder neuen Wechsel zahlen.