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6 Tipps die Beiträge und Kosten in der PKV zu senken

Als Folge zunehmender Gesundheitskosten steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit Jahren kontinuierlich. Das muss jedoch nicht einfach hingenommen werden. Diese 6 Tipps helfen die Kosten innerhalb der PKV effektiv zu senken.

Tipp #1: Auf Leistungen verzichten

Ein relativ einfach umzusetzender Ansatz besteht im Leistungsverzicht innerhalb eines bestehenden Tarifs. Dabei geht es vor allem um Wahlleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Dazu gehört z. B. der Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer oder auf privatärztliche Behandlung. Ältere Versicherungsnehmer können auch auf die Vereinbarung eines Krankentagegelds verzichten. Denn im Ruhestand ist Krankheit in der Regel nicht mehr mit Einkommensverlust verbunden, daher ist es nicht nötig, hierfür besonderen Versicherungsschutz zu vereinbaren. Ein Tarif- oder Versicherungswechsel ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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Tipp #2: Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen

Eine weitere Möglichkeit ohne Tarifwechsel zu sparen, ist die Vereinbarung bzw. Erhöhung des Selbstbehaltes. Sie müssen dann die Kosten für Leistungen innerhalb der PKV bis zur vereinbarten Höhe selbst tragen. Je nach Versicherung und Tarif wird der Selbstbehalt dabei als prozentualer Anteil oder als Absolutbetrag vereinbart.

Über den Selbstbehalt zu sparen bedeutet allerdings eine Kalkulation mit Risiko. Den Einsparungen bei den Beiträgen der PKV – die ggf. zur Hälfte auch Ihrem Arbeitgeber zukommen – stehen finanzielle Mehrbelastungen durch den Selbstbehalt gegenüber. Ob sich das unter dem Strich rechnet, hängt vom Einzelfall ab. Die Entscheidung sollte daher gut überlegt sein.

Tipp #3: In einen günstigeren Tarif wechseln

Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) bietet Ihnen die Option, in einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen bei Ihrem bisherigen Versicherer zu wechseln. Oft bieten Versicherungen solche Tarife für jüngere Neumitglieder mit noch überschaubaren Gesundheitsrisiken an. Auch als „Altmitglied“ haben Sie aber Anspruch auf einen solchen Tarif – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil dabei ist: bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft können Sie gebildete Altersrückstellungen uneingeschränkt mitnehmen. Der Tarifwechsel lohnt sich daher vor allem für ältere Versicherungsmitglieder. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass die Beiträge deutlich erhöht werden, wenn viele von der Wechselmöglichkeit Gebrauch machen. Dann steht unter Umständen eine erneute Wechselentscheidung an. Bei der Ausübung des Wahlrechts nach § 204 VVG müssen Sie in der Regel selbst auf Ihre PKV zugehen, die Versicherungen bieten dies nicht aktiv an.

Tipp #4: Die Versicherung wechseln

Grundsätzlich können Sie auch in einen günstigeren Tarif bei einer anderen PKV wechseln. Es gibt rund drei Dutzend Versicherungsunternehmen in Deutschland mit ca. 3.500 Tarifen. Die Kalkulationsgrundlagen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterscheiden sich dabei erheblich. Beim Wechsel gibt es allerdings erhebliche Einschränkungen, was die Mitnahme von Altersrückstellungen betrifft.

Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, können die Altersrückstellungen teilweise (dem Basistarif entsprechend) mitgenommen werden. Bei älteren Verträgen ist dagegen eine Mitnahme prinzipiell nicht möglich.
Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist daher umso ungünstiger, je länger der Vertrag schon besteht bzw. je älter der Versicherungsnehmer ist. Gerade für Versicherte in schon fortgeschrittenem Lebensalter, die besonders auf Einsparungen in der PKV angewiesen sind, kommt der Anbieterwechsel nicht mehr in Betracht.

Tipp #5: Ausweg in den Basis- oder Standardtarif

Tipps mit Beiträge senken
© olly / Adobe Stock

Die letzte Möglichkeit, die Kosten durch zu hohe Beiträge in der PKV zu senken, ist der Wechsel in einen Tarif, der lediglich die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt. Versicherungsnehmer, die Verträge vor dem 1.1.2009 abgeschlossen haben, können dabei in den sogenannten Standardtarif wechseln, bei Versicherungsabschluss ab dem 1.1.2009 steht hierfür der Basistarif zur Verfügung.

Jede PKV ist verpflichtet, Ihren Kunden diese Tarife anzubieten. Die Grundkonzeption von Basis- und Standardtarif ist ähnlich, es gibt aber Unterschiede im Detail, auf die hier näher eingegangen wird. Sie zahlen hier Beiträge, die maximal den Höchstbeitrag in der gesetzliche Krankenkassen entsprechen. Dafür sind deutliche Leistungseinschränkungen hinzunehmen, zum Beispiel beim Zahnersatz.

Tipp #6: Die Rückkehr in die GKV

Ausnahmsweise ist auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. Arbeitslosigkeit, Einkommen sinkt dauerhaft unter Versicherungspflichtgrenze). Ab einem Alter von 55 ist die Rückkehr grundsätzlich ausgeschlossen.

Fazit:

Die Übersicht unserer Tipps zeigt, es gibt durchaus Ansatzpunkte die Kosten und Beiträge der PKV zu senken. Je länger das Versicherungsverhältnis besteht und je älter Sie sind, umso mehr sollten Sie sich dabei auf Möglichkeiten bei Ihrem bestehenden Versicherer konzentrieren. Auf jeden Fall ist eine kompetente und unabhängige Beratung sinnvoll, um geeignete Lösungen zu finden.