Wer sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit der Grundversorgung zufrieden geben möchte, sollte den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung in Erwägung ziehen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus kommen „Kassenpatienten“ durch diesen Zusatztarif an die vorteilhaften Leistungen von Privatpatienten.
Die Vorzüge eines Privatpatienten genießen
Auch wenn eine Zweiklassenmedizin offiziell immer wieder bestritten wird, herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung die Ansicht, dass Privatpatienten in vielerlei Hinsicht eine höherwertige Versorgung im Krankenhaus genießen. Dies ist nicht weiter verwunderlich, zumal die gesetzlichen Leistungen im Rahmen der letzten Gesundheitsreformen spürbar reduziert wurden. Aus diesem Grund garantiert die Krankenkasse lediglich eine Basisversorgung, die keinen Spielraum für Extras lässt.
Geleistet wird bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus nur ein Minimum, wobei Kassenpatienten immer wieder folgende Aspekte bemängeln:
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- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Hohe Zuzahlungen
- Visiten werden selten und nur von Assistenzärzten vorgenommen
Diese Leistungen schließen die Lücke
Eine stationäre Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Krankenhaus schließt die Lücke zwischen gesetzlichen und privaten Leistungen und ergänzt den Versicherungsschutz insbesondere um folgende Aspekte:
Chefarztbehandlung:
Damit ist die Betreuung durch einen erfahrenen sowie routinierten Arzt gewährleistet. Dies stärkt das Vertrauen in eine gute Behandlung. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Tarif keinen Höchstsatz festlegt.
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer:
Im Gegensatz zum Mehrbettzimmer, bleibt die Privatsphäre in deutlich höherem Umfang erhalten. Darüber hinaus kann mit einer besonders intensiven Betreuung gerechnet werden.
Freie Krankenhauswahl:
Diese Leistung macht sich vor allem in Gegenden mit schwacher Krankenhausstruktur bezahlt. So kann sich der Patient für eine Fach- oder Spezialklinik entscheiden, die beispielsweise außerhalb des Wohnorts liegt.
Weitere interessante stationäre Zusatzleistungen
Ambulanten Operationen:
Immer mehr Eingriffe werden im Krankenhaus auch ambulant vorgenommen. Hierunter fallen etwa die Entfernung von Rachemandeln, Kieferoperationen oder Arthroskopie von Knie und Schulter. Wer sich auch bei ambulanten Operationen in den Händen eines Chefarztes begeben möchte, muss einen Tarif wählen, der die entsprechenden Kosten abdeckt.
Zahlungen auch oberhalb der Gebührenordnung:
Erweist sich eine Behandlung als besonders kompliziert oder ist diese mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden, so können Ärzte ihre Leistungen zu einem höheren Gebührensatz abrechnen. Im Idealfall werden Arzthonorare mindestens bis zum Höchstsatz (3,5-fach) erstattet.
Keinerlei Zuzahlungen:
Für Kassenpatienten kann ein staionärer Krankenhausaufenthalt recht teuer werden. Denn je Krankenhaustag sind für maximal 30 Tage im Jahr 10 Euro zu bezahlen. Die Kostenübernahme ist jedoch nicht in jedem Zusatztarif vorgesehen.
Ersatz-Krankenhaustagegeld:
Einige Tarife gewähren ein Tagegeld als Ausgleichszahlung, sofern zugesicherte Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein-/ Zweibettzimmer nicht erbracht werden können oder sollen. Je nach Tarif kann die Erstattung zwischen 15 und 30 Euro pro Tag betragen.
Leistungserstattung im Ausland:
Für Behandlungen im Ausland kommt jeder Tarif auf. Unterschiede gibt es allerdings hinsichtlich des versicherten Aufenthaltsortes sowie der -dauer.
Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen:
Werden diese im Zusammenhang mit der stationären Heilbehandlung durchgeführt und von der Klinik gesondert berechnet, werden diese Kosten von einigen Tarifen übernommen. Oft sind hierbei strikte Zeiträume vorgesehen, etwa bis zu 5 Tage von und bis zu 2 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt.
Stationäre Kuren:
Bei speziellen Gesundheitsstörungen oder Erkrankungen ist eine Therapie in einer anerkannten stationären Rehabilitations- oder Kurklinik erforderlich. So mancher Ergänzungstarif sieht hierfür eine Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl an Tagen vor.
Rooming-In:
Tarife mit Rooming-In übernehmen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils als Begleitperson, wenn eine stationäre Behandlung des Kindes (je nach Tarif unter 9 oder 12 Jahren) erforderlich wird.
Transport:
Einige Angebote sehen die Mitversicherung von Transportkosten vom und zum Krankenhaus bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag (z.B. 250 Euro) je Krankenhausaufenthalt vor. Auch der Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland kann mitversichert gelten.
Die von den Versicherungsgesellschaften angeboten Zusatzversicherungen für stationäre Krankenhausaufenthalte unterscheiden sich hinsichtlich der Leistungen teils deutlich. Aus diesem Grund sollte dem Abschluss ein ausführlicher Tarifvergleich vorausgehen. Auf diese Weise kann auch die Höhe des Beitrags gegenübergestellt werden.
Was eine stationäre Zusatzversicherung kostet
Weil für die Beitragsbemessung insbesondere das Alter relevant ist, sollte eine stationäre Zusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. Denn mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer Risikoaufschläge berechnet.
Für einen Tarif mit mindestens
- Chefarztbehandlung
- Zweibettzimmer
- Ambulanten Operationen
- Wegfall von Höchstbegrenzungen
beträgt der Monatsbeitrag für einen Versicherten – egal ob männlich oder weiblich – im Alter von:
- 20 Jahren: 6 Euro
- 30 Jahren: 17 Euro
- 50 Jahren: 26 Euro
Der Beitrag ist nicht in jedem Fall stabil, sondern können im Alter steigen. Dies gilt nicht für solche Tarife, die sogenannte Alterungsrückstellungen bilden. Zwar bleibt hierbei die Beitragshöhe erhalten, jedoch sind diese Tarife häufig etwas teurer.
Was es noch zu beachten gibt
Zahlreiche Tarife für stationäre Zusatzversicherungen sehen nach Vertragsabschluss zunächst eine Wartezeit von 3 Monaten vor, innerhalb welcher keine Leistungen erbracht werden. Hiervon wird oftmals abgesehen, wenn ein entsprechendes medizinisches Attest einen guten Gesundheitszustand bescheinigt. Allerdings gibt es auch Versicherungsgesellschaften, die grundsätzlich auf eine Wartezeit verzichten.
In den meisten Fällen muss der angehende Versicherungsnehmer Fragen zum Gesundheitszustand im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht beantworten. Diese zielen etwa auf bereits bestehende Beschwerden und Krankheiten wie Herzrhythmusstörungen, Depressionen, Epilepsie, multiple Sklerose oder Arthrose ab. Die Bejahung dieser Fragen kann entsprechend zu Beitragszuschlägen führen. Manche Tarife räumen dem Versicherten später das Recht zum Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung ein.
Fazit
Der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Krankenhaus lohnt sich für all diejenigen, die gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert sind und demzufolge keine Vollkrankenversicherung abschließen können. Dies gilt umso mehr, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse als zu niedrig erachtet werden und der Anspruch auf eine hochwertige Behandlung und Versorgung im Krankenhaus gelegt wird. Angesichts der unüberschaubaren Tariflandschaft sollten die einzelnen Angebote hinsichtlich Leistung und Beitrag genau überprüft werden.