Risikolebensversicherung: Was wird versichert? Was deckt sie (nicht) ab?

Die Risikolebensversicherung dient im wesentlichen zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers. Welche Fälle im Details versichert werden und was ein der Versicherungsschutz ggf. nicht abdeckt, hängt jedoch sehr von den individuellen Tarifen und Anbietern ab.

Das deckt eine klassische Risikolebensversicherung ab

Wie bereits der Name dieses Versicherungstyps impliziert, sichert diese Versicherung das Risiko des Ablebens ab, das für die Hinterbliebenen häufig mit finanziell existenziellen Problemen verbunden ist. Dabei ist der Grund des Ablebens genauso unerheblich, wie die Definition des Begünstigten. Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie für die Zukunft von Angehörigen wie Ehepartnern, Kindern oder anderen Verwandten vor. Alternativ haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, einen oder mehrere Geschäftspartner im Ernstfall finanziell abzusichern.

Eine indirekte finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen erfolgt durch eine Risikolebensversicherung, die im Rahmen der Aufnahme von Krediten abgeschlossen wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen normalen Verbraucherkredit handelt oder den Erwerb eines Eigenheims. Gemeinsam mit der Kreditaufnahme abgeschlossene Risikolebensversicherungen, auch Restschuldversicherung genannt, sind besonders preisgünstig. Denn die Versicherungssumme passt sich kontinuierlich der Restschuld an. Als Begünstigter ist die Bank eingetragen.

Besteht bereits eine Risikolebensversicherung und entscheiden Sie sich für den Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung, besteht die Möglichkeit, die aktuelle Versicherungssumme zu erhöhen. Bevor Sie diese Variante jedoch in Anspruch nehmen, lassen Sie sich ausführlich beraten. Unter Umständen ist eine herkömmliche Restschuldversicherung, die Sie gemeinsam mit der Finanzierung abschließen, vorteilhafter.

Was sie nicht abgedeckt und es Probleme geben kann

Die Leistung der Risikolebensversicherung bezieht sich auf das Ableben des Versicherten im Rahmen eines natürlichen Todes. Dazu zählen alle Erkrankungen mit Todesfolge sowie Unfälle wie Arbeits-, Verkehrs- oder Freizeitunfälle ohne gezielte Selbst- oder Fremdeinwirkung.

Bevor Sie sich für eine Risikolebensversicherung entscheiden, prüfen Sie die detaillierten Leistungsvoraussetzungen genau. Denn immer noch gibt es Anbieter, die Tod durch Suizid, also Selbstmord, von der Leistung ausschließen. Geht ein Versicherungsnehmer in den Freitod, bleiben die Angehörigen trotz jahrelanger Beitragszahlung ohne finanzielle Absicherung zurück. Andere Anbieter wiederum belegen die Leistungspflicht im Falle eines Selbstmords mit einer entsprechend langen Wartezeit.

Ebenfalls kompliziert zeigt sich die Situation, wenn der Versicherungsnehmer ermordet wird. Oft warten die Versicherungen in diesen Fällen mit der Leistungserbringung ab, bis der Fall polizeilich geklärt ist. Problematisch wird die Situation für die Hinterbliebenen, wenn sich die Klärung über einen sehr langen Zeitraum hinzieht. Steht der Begünstigte unter Mordverdacht, findet keine Auszahlung der Versicherungssumme statt. Im ungünstigsten Fall kann die Situation eintreten, dass der Begünstigte unter Umständen unschuldig ist, aber trotzdem keine Leistung erfolgt.

Besonders kritisch sind unwahre Angaben bei den Gesundheitsfragen. Ob diese nun irrtümlich gemacht wurden oder bewusst: Verstirbt der Versicherungsnehmer und der Versicherer entdeckt die unwahren Angaben, verwehrt er die Auszahlung. Auch dann, wenn der Versicherte an einer anderen Erkrankung als der nicht angeführten verstirbt. Daher ist es unverzichtbar, alle Vorerkrankungen und bestehenden gesundheitlichen Probleme anzugeben. Unabhängig davon, wie wenig maßgeblich sie erscheinen.

Achtung! Meldepflicht, wenn sich das Risiko erhöht

Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen für Ihre Risikolebensversicherung genauestens durch oder fragen Sie vor dem Abschluss genau nach. Denn viele Versicherer erwarten, dass Sie erhöhte Risiken, die nach Vertragsabschluss eintreten, nachmelden. Beginnen Sie beispielsweise nach Abschluss der Versicherung mit dem Rauchen, müssen Sie dies melden. Dies gilt ebenfalls für chronische Erkrankungen oder schwere akute Erkrankungen. Aber auch der Wechsel in einen gefährlichen Beruf oder die Aufnahme eines riskanten Hobbys wie Klettern oder Fallschirmspringen müssen Sie melden. In diesen Fällen erfolgt die Anpassung des Versicherungsbeitrags unter Berücksichtigung der erhöhten Risiken.

Denn stellt der Versicherer eine Vertragsverletzung in Form einer nicht erfolgten Nachmeldung fest, berechtigen ihn die Vertragsbedingungen, die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen.

Tarifmodelle für die individuelle Gestaltung

Die verschiedenen Versicherer bieten für Risikolebensversicherungen sowohl einen Basistarif an sowie sogenannte Premium-, Top- oder Komforttarife. Diese speziellen Sondertarife bieten dem Versicherungsnehmer ein hohes Maß an Flexibilität für die individuelle Gestaltung der Absicherung.

Beispiele von Tarifmodellen, mit denen Sie die Risikolebensversicherung an die persönlichen Bedürfnisse anpassen.

  • Sofortschutz ab Antragstellung: Leistung erfolgt auch im Todesfall unmittelbar nach Antragstellung. Die Summe ist allerdings geringer als die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Entfall der Meldepflicht bei Erhöhung des persönlichen Risikos: Im Basistarif ein Muss, kann diese Meldung in höherwertigen Tarifen ausgeschlossen sein und der Versicherer verzichtet auf höhere Beiträge im Falle der Gefahrenerhöhung.
  • Vorgezogene Zahlung der Versicherungssumme im schweren Krankheitsfall:
    Erkrankt der Versicherte so schwer, dass die Erkrankung nachweislich zum Tode führt, kann eine vorgezogene Leistung erfolgen. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
  • Beitragsrabatte für Familien mit Kindern:
    Vor allem Versicherungen für Familien sind sehr unterschiedlich gestaltet. Informieren Sie sich ausführlich.
  • Kredit- und Immobilienabsicherung: Mit diesem Tarifmodell besitzen Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen.
  • Beitragsfreistellung: Bei aufrechtem Versicherungsschutz beantragen Sie eine Beitragsfreistellung. Abhängig vom Vertrag erfolgt jedoch im Todesfall eine entsprechend reduzierte Leistung.

Das Angebot zusätzlicher Bausteine ist groß und erfordert einen sehr genauen Vergleich der von den zahlreichen Versicherungsunternehmen angebotenen Risikolebensversicherungen.