Trotz der attraktiven Zulagen und steuerlichen Vorteile bietet die Riester-Rente für Beamte nicht nur Vorteile, sondern es gibt auch einige Nachteile. Dabei sind diese in erster Linie den (für Deutschland typischen) bürokratischen Hürden geschuldet, welche die Bewilligung der Förderung sehr erschweren.
Auch Beamte dürfen riestern
Auch Beamte haben die Möglichkeit die staatliche Förderung der Riester-Rente für sich in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auch Beamte etwas für die private Vorsorge im Alter unternehmen müssen. Denn auch wenn die Pensionen in der Regel deutlich höher als die gesetzlichen Rente sind, haben auch Beamte im Alter mit finanziellen Lücken zu kämpfen, die sich wirkam mit einer privaten Vorsorgen schließen lassen können.
Um die Leistungen der Riester-Rente im Allgemeinen besser verstehen zu können, muss man wissen, aus welchen staatlichen Förderungen die Riester-Rente überhaupt besteht. Zum einen gibt es da die sogenannte „Grundzulage“, welche grundsätzlich pro Person mit 154 Euro veranschlagt wird. Diese Grundzulage gilt im übrigen auch für Ehepartner, die nicht im Beamtenstatus tätig sind. Des Weiteren ist da noch die „Kinderzulage“, welche für jedes Kind ab 2008 in Höhe von 300 Euro gezahlt wird. Zu guter Letzt ist da noch der „Sonderausgabenabzug“ in der Steuererklärung. Somit können eingezahlte Beträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Grundzulage in Höhe von 154 Euro (auch für Ehepartner)
- Kinderzulage in Höhe von 300 Euro ( für Kinder, die ab 2008 geboren wurden)
- Sonderausgabenabzug bei der jährlichen Steuererklärung
- Unterstützung und Förderung von kapitalgedeckten Vorsorgenversicherungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss auch ein Beamter selbstverständlich regelmäßig in die Riester-Rente einzahlen. Hierbei werden mindestens 4% vom Bruttoeinkommen (aber nicht weniger als 60 Euro pro Monat) des letzten Jahres veranschlagt. Es gibt zudem auch noch einen förderfähigen Höchstbetrag. Dieser liegt aktuell bei 2.100 Euro pro Jahr.
Hinsichtlich der Anbieterwahl muss man darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wird, auch eine staatliche Zertifizierung hat. Zudem muss der Beamte nachweisen, dass er keiner Versicherungspflicht unterliegt. Besteht eine solche Pflicht, so kann sich ein Beamter auf Antrag auch davon befreien lassen (Dazu weiter unten mehr).
Welche Versicherungen werden gefördert?
Die Riester-Rente fördert verschiedene kapitalgedeckte Versicherungenformen zur Altersvorsorge. Dazu werden unter anderen eine klassiche private Rentenversicherung, ein fondsgebundene Rentenversicherung und natürlich auch der Banksparplan gezählt. Ein weiteres – relativ neues – Produkte ist zudem die sogenannte „Wohn-Riester“. Beim „Wohn-Riester“steht jedoch als Absicherung für das Alter das Wohneigentum und nicht eine Zusatzrente im Mittelpunkt.
Bürokartische Hürden erschweren die Bewilligung
Selbstverständlich finden sich für Beamte auch Nachteile bei der Riester-Rente. Bevor ein solcher Rentenbezug wurde überhaupt in Anspruch genommen werden kann, muss der Beamte das Pensionsalter erreicht haben. Wer also im Jahr 2012 eine Riester-Rente abgeschlossen hat, muss mindestens das 62. Lebensjahr erreicht haben, um diese in Rentenzahlung in Anspruch nehmen zu können.
Der größte Nachteil für einen Beamten liegt jedoch darin, dass er zum größten Teil von seinem Dienstherren abhängig ist, wenn es um die Beantragung der Förderung geht. Eine erfolgreiche Bewilligung der Fördermittel erfolgt nur dann, wenn der Dienstherr die Übermittlung der Zulagenberechtigung bewilligt, sowie die Herausgabe von Unterlagen, die die Vorjahresbesoldung beinhalten. Außerdem ist der eventuelle Bezug von Kindergeld ebenfalls nachzuweisen. Da dieser Antrag mit vielen bürokratischen Hindernissen verbunden ist und teilweise auch als sehr umständlich empfunden wird, gehen Experten bereits davon aus, dass bis zu 30% der Zulagen gar nicht erst beantragt werden.
Zu Problemen kann auch ein Wechsel zu einem anderen Dienstherren führen. Denn im laufenden Jahr ist die Einwilligung für die Übermittlung der notwendigen Zulagenberechtigung durch den neuen Dienstherren erforderlich und im gleichen Atemzug muss jedoch der alte Dienstherr die Vorjahresbesoldung per Übermittlung genehmigen. Für Beamte ist die Riester-Rente aus diesem Grund ein bürokratischer Hürdenlauf, weil es mit vielen gesetzlichen Auflagen versehen ist.
Die Nachteile auf einen Blick:
- das Pensionsalter muss erreicht werden, um Kapital als Altersgeld nutzen zu können
- Abhängigkeit vom Dienstherren
- viele gesetzliche Auflagen, bürokratischer Hürdenlauf
So könnte die Riester-Rente für einen Beamten aussehen
Manfred G. hat sich entschlossen, als Beamter eine Riester-Rente abzuschließen. Nachdem er die Einwilligung zur Übermittlung der Zulagenberechtigung von seinem Dienstherren erhalten hat, kann das Sparen beginnen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder, welche alle nach 2008 geboren sind.
Herr G. ist 42 Jahre alt und muss somit noch 20 Jahre einzahlen, um diese Geld nutzen zu können. Er zahlt den förderbaren Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr.
Daraus ergeben sich folgenden Summen:
- Eingezahltes Guthaben: 42.000 Euro
- Förderung pro Person: 3.080
- Förderung pro Kind: 12.000
Das ergibt am Ende eine Summe von 57.083,08 Euro. Zudem kann Herr G. jährlich über die Steuererklärung die Beiträge anteilig geltend machen.