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Regelung der Krankenversicherung für Studenten über 25 Jahre

Für Studenten, die ihren 25. Geburtstag feiern, gelten einige neue Regelungen hinsichtlich der Krankenversicherung: Die kostenlose Familienversicherung ist fortan nicht mehr möglich. Die Studierenden müssen sich fortan selbst versichern. Für die Auswahl müssen einige Punkte beachtet werden.

Grundsätzlich: Versicherung in der privaten oder gesetzlichen Kasse möglich

Studenten können sich sowohl in einer privaten wie auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Diesbezüglich gibt es keinerlei Einschränkungen. Bedingung ist nur, dass das Studium der „Hauptberuf“ ist. Dies bedeutet, dass nebenher nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Das Netto-Gehalt darf zudem 450 Euro nicht übersteigen. Die Wahl ist zudem einmalig und muss vor dem Studium getroffen werden. Während der akademischen Ausbildung ist ein Wechsel nicht möglich. Soll dieser durchgeführt werden, muss das Studium hierzu abgebrochen werden bzw. darf nur noch als Nebentätigkeit fortgeführt werden.

Krankenkasssen bieten spezielle Studententarife

25. Geburtstag
© oneinchpunch / Adobe Stock

Sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Studententarife an. In den GKV zahlen angehende Akademiker mit Zusatzbeitrag etwa 95 Euro. Private Versicherungen beginnen bei etwa 60 Euro. Allerdings ist hier noch keine Pflegeversicherung enthalten. Entsprechend sind hier insgesamt etwa 80 Euro einzukalkulieren. BAföG-Empfänger bekommen einen Zuschuss für ihre Selbstversicherung – allerdings nur, wenn sie sich für eine gesetzliche Kasse entscheiden. Die Empfänger dieser Unterstützungszahlungen sollten dies bei der Auswahl berücksichtigen.

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Die Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Kassen

Vorteile:

  • Preisstabilität auch bei Vorerkrankungen
  • Zuschuss als BAföG-Empfänger
  • Keine Vorkasse für Medikamente

Nachteile:

  • Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können den ermäßigten Tarif nicht mehr nutzen
  • Studenten, die das 14. Fachsemester beendet haben, können den ermäßigten Tarif nicht mehr nutzen
  • Eventuell müssen Zusatzversicherungen für bestimmte Behandlungen abgeschlossen werden (Chiropraktiker, Zahnarzt, etc.)
  • Nach dem Studium kann nicht problemlos in eine private Versicherung gewechselt werden (außer bei Selbständigkeit bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit)

Die Vor- und Nachteile der privaten Kassen

Vorteile:

  • Studententarife gelten bei vielen privaten Versicherungen bis zum Ende des 35. Lebensjahres
  • Das Leistungsangebot ist umfassender
  • Der ermäßigte Tarif ist in der Regel nicht an eine bestimmte Fachsemesterzahl gebunden (hier gibt es allerdings Ausnahmen)
  • Durch Preisvergleiche lässt sich sparen
  • Nach dem Studium kann relativ einfach in eine gesetzliche Kasse gewechselt werden (es sei denn, es wird eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen)

Nachteile:

  • Kein Zuschuss als BAföG-Empfänger
  • Vorkasse für Medikamente
  • Preiserhöhungen sind nicht ausgeschlossen
  • Private Kassen können Studenten mit Vorerkrankungen ablehnen oder deutlich höhere Tarife veranschlagen

Einige wichtige Ausnahmeregelungen

Die obigen Regelungen gelten für die Mehrzahl der Studenten. Allerdings gibt es einige Ausnahmebestimmungen, die gut zu kennen sind. Wer vor seinem Studium eine Ausbildung gemacht hat, muss sich in jedem Fall selbst versichern. Dies gilt auch dann, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht beendet wurde. Aber natürlich dürfen auch in diesem Fall die vergünstigten Tarife genutzt werden.

Wer ein freiwilliges soziales Jahr oder einen gleichwertigen Freiwilligendienst geleistet hat, darf sich um die Dienstdauer länger kostenlos über die Familie mitversichern. Da durch den Freiwilligendienst zeitweilig eine andere Versicherungsform bestand, wird die ausgesetzte Familienversicherung angehangen. Mit einem freiwilligen sozialen Jahr beginnt die Selbstversicherung also ab Ende des 26. Lebensjahres. In den gesetzlichen Kassen wird zudem auch das Ende des Studententarifs nach hinten geschoben. Statt mit 30 scheidet die studierende Person erst mit 31 Jahren aus dem ermäßigten Tarif aus.