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Private Zusatzversicherung zur GKV: Welche Zusatztarife sind wichtig?

Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur ergänzen, kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Doch welche der zahlreichen Zusatztarife sind wirklich wichtig und sollten tatsächlich in Betracht gezogen werden?

Warum eine private Zusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt prinzipiell die medizinische Grundversorgung ab. Sie reicht aus, um im Krankheitsfall eine übliche Behandlung zu erhalten. Schwieriger wird es, wenn der Behandlungsbedarf über das normale Maß hinausgeht oder besondere Anforderungen gestellt werden. Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse vielfach nicht. Entweder verzichten Patienten dann auf die Behandlung oder sie müssen selbst zahlen. Das kann sehr schnell teuer werden. Hiergegen ist Schutz über entsprechende Zusatztarife möglich und auch sinnvoll.

Private Zusatztarife im Überblick

Private Krankenkassen bieten entsprechende Zusatzversicherungen an, die gezielt auf den Leistungslücken der GKV aufbauen. Für die Versicherer ist das ein interessantes Geschäftsfeld, immerhin ein Fünftel der Beitragseinnahmen wird inzwischen so erzielt. Nicht jeder Zusatzschutz ist dabei wirklich sinnvoll. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

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Die 7 beliebtesten privaten Zusatztarife zur GKV:

  1. Zahnzusatzschutz
  2. ambulanten Behandlungs-Zusatzschutz
  3. Krankenhauszusatzschutz
  4. Krankenhaustagegeld
  5. Krankentagegeld
  6. Auslandreisekrankenschutz
  7. Pflegezusatzschutz

Diese Zusatzversicherungen können über Einzelverträge abgeschlossen werden, häufig werden aber auch Paketlösungen angeboten. Dabei werden mehrere Tarife sinnvoll in einem Leistungspaket zusammengefasst, die Beiträge sind meist günstiger als bei Einzelabschlüssen. Paketangebote hängen vom jeweiligen Versicherer ab. Beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sind Wartezeiten zu beachten, sie betragen – je nach Versicherungsart – drei bis acht Monate.

#1 Zahnzusatzschutz

Zahnzusatzversicherungen zahlen für höherwertigen Zahnersatz bei Kronen oder Brücken oder für teure Implantate. Die GKV leistet hier lediglich Zuschüsse, die sehr häufig nur einen kleineren Teil der tatsächlichen Kosten abdecken. Wenn Sie den Rest nicht ausschließlich selbst tragen wollen und sich entsprechend absichern möchten, macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn.

Dabei sollten Sie aber Angebote genau vergleichen. Denn beim Leistungsumfang und Erstattungsniveau gibt es erhebliche Unterschiede. Auch mit privatem Zahnzusatzschutz sind üblicherweise noch Eigenbeiträge zu leisten. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist hier besonders wichtig.

#2 Ambulanter Behandlungs-Zusatzschutz

Dieser Zusatzschutz umfasst eine Reihe an weiteren Erstattungsleistungen, deren Umfang je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfällt. Meistens geht es um die Übernahme von Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilverfahren, Kosten für Brillen und Kontaktlinsen sowie physikalisch-medizinische Anwendungen wie Bäder oder Massagen. Nicht selten werden Zahnzusatzschutz und ambulanter Behandlungs-Zusatzschutz zusammen als Ergänzungspaket angeboten.

Der Abschluss lohnt sich aber meist nur dann, wenn unterschiedliche Leistungen aus dem Paket auch tatsächlich regelmäßig in Anspruch genommen werden. Sonst ist der Abschluss einer Einzelversicherung – zum Beispiel nur Zahnzusatzschutz – günstiger. Ergänzungspakete bewegen sich häufig in einer Beitrags-Größenordnung von 30 bis 75 Euro monatlich.

#3 Krankenhauszusatzschutz

Mit diesem Zusatztarif erhalten Sie bei Krankenhausaufenthalten einen Versicherungsschutz wie Privatpatienten. Das bedeutet vor allem Anspruch auf ein Chefarztbehandlung sowie Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Wenn Sie auf eine Behandlung durch einen Chefarzt Wert legen, macht die Zusatzversicherung Sinn, denn die Kosten erreichen schnell mehrere Tausend Euro. Die Absicherung der Unterbringung ist vor allem eine Frage der persönlichen Komfort-Bedürfnisse. Der Krankenhauszusatzschutz ist ab etwas mehr als 30 Euro monatlich zu haben.

#4 Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist oft eine weitere Option beim Krankenhauszusatzschutz. Damit erhalten Patienten bei Krankenhausauenthalten einen Tagessatz zur Deckung von Nebenkosten, zum Beispiel für Telefon oder Fernsehen. Notwendig ist diese Zusatzversicherung nicht unbedingt, in der Regel lassen sich die überschaubaren Kosten gut selbst finanzieren.

#5 Krankentagegeld

Das Krankentagegeld dient der Einkommenssicherung bei länger andauernder Krankheit. Bei Arbeitnehmern zahlt die GKV ab der siebten Krankheitswoche (nach Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) Krankengeld, Freiberufler und Selbständige müssen dagegen selbst für ihre Einkommenssicherung sorgen. Im Falle einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV haben Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit den gesetzlichen Krankengeldanspruch oder einen entsprechenden Wahltarif zu vereinbaren.
Der Abschluss eines ergänzenden Tarifs bei einem privaten Anbieter ist eine weitere Alternative. Das private Krankentagegeld kann dabei auch über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Es wird unter Umständen essentiell wichtig, wenn das persönliche Vermögen zur Existenzsicherung bei längerer Krankheit nicht ausreicht.

Besonders als Selbständiger oder Freiberufler sollten Sie daher einen möglichen Verzicht auf die Absicherung immer genau prüfen. Ein private Zusatztarife für Krankentagegeld kann im Übrigen auch für gutverdienende Arbeitnehmer sinnvoll sein, um die Lücke zwischen dem nötigen Betrag zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards und dem gesetzlichen Krankengeldzahlungen zu decken.

#6 Auslandsreisekrankenschutz

Die GKV kommt nur für Behandlungen bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU sowie in einigen anderen Ländern auf. Bei Krankheits- und Behandlungskosten außerhalb dieser Regionen zahlt die GKV dagegen nicht. Sie übernimmt auch keine Rücktransportkosten. Dieses Kostenrisiko kann über einen privaten Auslandreisekrankenschutz versichert werden. Er ist für relativ geringe Beiträge (Jahresbeitrag um oder unter 10 Euro) zu haben und empfiehlt sich bei häufigeren Aufenthalten in „exotischen“ Regionen.

#7 Pflegezusatzschutz

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur als Zuschussversicherung konzipiert. Sie erhebt nicht den Anspruch, alle im Zusammenhang mit der Pflege anfallenden Kosten zu finanzieren. Das gilt insbesondere, wenn vollstationäre Pflege notwendig ist. Von daher klafft bei Pflegebedürftigkeit oft eine große Lücke zwischen Pflegekosten und Versicherungsleistungen. Über eine Pflegezusatzversicherung lässt sich diese Lücke verkleinern. Sie wird als Pflegetagegeld-, Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung angeboten. Ein Abschluss ist immer sinnvoll, wenn Ihre Rente oder Ihr Vermögen nicht zur Deckung eines möglichen Pflegeaufwands ausreicht.

Abschluss über die GKV schränkt ein

Häufig vermitteln die Krankenkassen der GKV ebenfalls entsprechende Zusatztarife. Sie werben dabei mit Beitragsvorteilen aufgrund günstiger Gruppentarife. Allerdings sind Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung über Ihre gesetzliche Kassen in der Regel an einen bestimmten privaten Anbieter gebunden. Der muss – trotz Gruppentarif – nicht der günstigste sein. Ein Vergleich ist daher ratsam.