Wer mit seiner aktuellen privaten Zahnzusatzversicherung nicht zufriedenen ist, sollte den Tarif wechseln. Häufig können durch diesen Schritt gezielt die Leistungen gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Dabei sollten jedoch wesentlich Aspekte, wie Kündigungsfristen, Wartezeiten und Aufnahmebedingungen bedachtet werden.
Große Preis- und Leistungsunterschiede
Private Zahnzusatzversicherungen zeichnen sich durch große Unterschiede bei Preisen und Leistungen aus. In einer umfassenden Untersuchung der Angebote am Markt hat die Stiftung Warentest (Finanztest 05/2012) 147 Tarife untersucht und dabei eine große Bandbreite festgestellt.
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.Nicht immer ist ein teures Angebot auch mit besseren Leistungen verbunden und viele Fallstricke liegen im „Kleingedruckten“, auf das viele Versicherungsnehmer beim Abschluss nicht genau achten. Die Versicherungsbedingungen sind häufig kompliziert und wenig transparent. Vor diesem Hintergrund kann es durchaus Sinn machen, den Wechsel in einen anderen Tarif zu prüfen, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Zahnzusatzversicherung nicht zufrieden sind.
Altersrückstellungen spiele nur eine kleine Rolle
In Frage kommt der Umstieg in einen besseren Tarif bei Ihrem bisherigen Anbieter oder Sie wechseln zu einer komplett anderen Zahnzusatzversicherung. Im Unterschied zu anderen privaten Krankenzusatzversicherungen ist dabei das Thema „Altersrückstellung“ von untergeordneter Bedeutung.
Altersrückstellungen werden bei Zahnzusatzversicherungen nur in geringem Umfang gebildet, manche Versicherungen verzichten sogar ganz darauf. Wenn Sie den Anbieter wechseln, haben Sie daher nur geringe Verluste dadurch, dass Sie Altersrückstellungen nicht mitnehmen können.
Kündigungsfristen und -termine beachten
Viele private Zahnzusatzversicherungen sehen Mindestlaufzeiten von zwei oder drei Jahren vor. Erst danach kann gekündigt und zu einem anderen Anbieters gewechselt werden. Dazu muss der bestehende Vertrag gekündigt werden. Üblich ist eine dreimonatige Kündigungsfrist, die sich entweder auf das Kalenderjahr oder das genaue Versicherungsjahr bezieht. Beim Kalenderjahr erfolgt die Kündigung zum 31.12, beim Versicherungsjahr zum Ende des zwölften auf das Tagesdatum des Versicherungsbeginns folgenden Monats.
Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag nach der Mindestlaufzeit automatisch um weitere zwölf Monate. Wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung möglich.
Tarifwechsel bei der aktuellen Versicherung
Unkompliziert ist der Wechsel in einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft. Hier ist ein Umstieg jederzeit möglich. Die Unternehmen sind aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 204 VVG) verpflichtet, jederzeit der Umstieg in einen günstigeren Tarif mit gleichwertigen Leistungen zu ermöglichen.
Wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet, ist für diese ggf. eine Wartezeit zu beachten. Bezogen auf das bisherige Leistungsniveau gilt dagegen beim Wechsel keine Wartezeit.
Wartezeiten beim neuen Anbieter beachten
Wenn Sie nicht nur den Tarif sondern gleich auch den Anbieter Ihrer Zahnzusatzversicherung wechseln wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Verträge nahtlos ineinander greifen. Denn bei einer Neuversicherung über einen anderen Anbieter sind häufig Wartezeiten vorgesehen. Drei, sechs oder sehr häufig acht Monate sind typische Zeiträume. Es gibt aber auch Angebote ohne Wartezeit.
Die neue Zahnzusatzversicherung leistet dabei in der Regel nicht für Zahnbehandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss absehbar waren. Es empfiehlt sich daher, anstehende Zahnbehandlungen erst noch unter dem alten Vertrag abzuschließen, ehe gewechselt wird. Damit können Sie möglichen Problemen und Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen.
Gesundheitsfragen und Aufnahmebedingungen
Bei einem neuen Anbieter müssen oft Gesundheitsfragen beantwortet werden, um die Aufnahmebedingungen zu erfüllen. Dabei wird insbesondere nach fehlenden Zähnen oder der Zahl ersetzter Zähne gefragt. Je nachdem, wie die Versicherung das Risiko einschätzt, werden Risikozuschläge erhoben oder der Antrag wird sogar abgelehnt. Es gibt aber auch Versicherungsangebote ohne Gesundheitsprüfung.
Unproblematisch ist meist ein Wechsel in einen anderen Zahnzusatz-Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherung. Hier findet generell keine Gesundheitsprüfung statt. Wenn Gesundheitsfragen gestellt werden, sollten Sie sie immer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Denn bei falschen Angaben ist die Versicherung von der Leistung frei oder kann den Vertrag sogar kündigen.
In 4 Schritten zur neuen Versicherung
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie den Tarif Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung wechseln möchten:
- Da es immer wieder neue Angebote am Markt gibt, empfiehlt es sich, die eigene Zahnzusatzversicherung von Zeit zu Zeit immer wieder kritisch zu überprüfen. Es gibt im Internet zahlreiche Anlaufstellen, mit denen ein Vergleich gut möglich ist. Dabei ist nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf den Leistungsumfang zu achten.
- Wenn Sie eine besseres Angebot gefunden haben, stellen Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin fest und schauen auf mögliche Wartezeiten bei Ihrem neuen Anbieter. Lassen Sie sich ein Angebot erstellen.
- Schließen Sie noch anstehende Behandlungen im Rahmen Ihres alten Vertrags ab.
- Wechseln Sie so rechtzeitig zum neuen Anbieter, dass – unter Berücksichtigung einer eventuellen Wartezeit – möglichst keine Versicherungslücke entsteht. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag. Dafür gibt es im Internet entsprechende Mustervorlagen.
- 1 Große Preis- und Leistungsunterschiede
- 2 Altersrückstellungen spiele nur eine kleine Rolle
- 3 Kündigungsfristen und -termine beachten
- 4 Tarifwechsel bei der aktuellen Versicherung
- 5 Wartezeiten beim neuen Anbieter beachten
- 6 Gesundheitsfragen und Aufnahmebedingungen
- 7 In 4 Schritten zur neuen Versicherung