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Ein private Pflegeversicherung für die eigenen Eltern abschließen ist wichtig

Um im Falle eines Pflegefall durch den gesetzliche vorgeschriebenen Elternunterhalt nicht in finanzielle Not zu gerate, kann es sehr sinnvoll sein für die eigenen Eltern eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen erfahren Sie hier.

Die gesetzliche Pflege ist unzureichend

Immer mehr ältere Menschen benötigen Pflege. Die Kosten dafür sind hoch und die Pflegeversicherung ist im Normalfall nicht ausreichend. Besonders dann nicht, wenn Ihre Eltern in ein Pflegeheim umziehen müssen. Doch ab einem gewissen Grad, der Pflegebedürftigkeit sind die Kinder, auch aus beruflichen Gründen, gar nicht in der Lage diese Pflege selbst zu leisten oder auch nur zu organisieren. Dann kommen hohe Kosten auf Sie zu, da die elterliche Rente gemeinsam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nur selten ausreicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine private Pflegeversicherung für Ihre Eltern abzuschließen.

Hier zeigen wir einige Fakten dazu, damit Sie ermitteln können, ob sich eine derartige Versicherung in Ihrem Fall lohnt. Zu beachten sind die Ausschlusskriterien.

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Kostenbremse ziehen beim Elternunterhalt

Die Art wie die Ämter jeweils den Elternunterhalt der erwachsenen Kinder berechnen ist häufig recht kreativ. Je nach Firmierung werden bei einem Selbstständigen dann schon einmal die eingehenden Beträge auf dem Firmenkonto für das durchschnittliche Einkommen herangezogen. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld mit dem Thema zu befassen.

Wurde erst ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung gestellt, haben Sie keine große Möglichkeit mehr zu reagieren. Auch der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für die eigenen Eltern ist dann oft hinfällig. Die Gesellschaften nehmen meist nur Anträge an, wenn noch nie ein Antrag auf Pflegeversicherung gestellt wurde.

Ebenfalls wichtig ist das Schonvermögen. Wurden bis vor einiger Zeit noch die selbst bewohnten Immobilien der Kinder zu dem Schonvermögen hinzugerechnet, ist dies inzwischen von den Gerichten gekippt worden. Doch viele haben ihre eigene Immobilie bereits verkaufen müssen und kämpfen nun um die Rückzahlung des zu viel geleisteten Unterhalts.

Achtung: Krankenheiten können zur Ablehnung führen

Wenn Sie also erste Schritte einleiten möchten, um den Elternunterhalt zu minimieren, kann sich eine private Pflegeversicherung anbieten. Allerdings ist es wichtig, einige Kriterien zu beachten. Die meisten Anbieter nehmen eine Staffelung des Alters für die Beitragsberechnung vor. Einige bieten Versicherungen ohne ein Höchstaufnahmealter an. Eine zu große Begeisterung ist aber nicht angebracht. Wurden bestimmte Krankheiten bereits durch einen Arzt festgestellt, ist eine Aufnahme in die private Pflegeversicherung für Ihre Eltern vielfach nicht mehr möglich. Auch wenn der pflegebedürftige Elternteil wegen einer der ausgeschlossenen Krankheiten vor Jahren in Behandlung war, gilt dies als Ausschlusskriterium.

Hier nur einige der vielen Erkrankungen, die zur Ablehnung des Antrags führen können:

  • Demenz, Alzheimer
  • Hirntumor
  • Multiple Sklerose
  • Schlaganfall
  • Niereninsuffizienz
  • Diabetes, wenn bereits Insulin verabreicht wird
  • Leberzirrhose
  • Osteoporose
  • Arteriosklerose
  • Bösartige Tumore in den letzten drei Jahren
  • HIV-Infektion

Dies sind also zu einem großen Teil Erkrankungen, die besonders im Alter auftreten. Dadurch dürfte für viele Pflegebedürftige der Weg in die private Pflegeversicherung ausgeschlossen sein.

Vertragspartnerschaft zwischen Ihnen und der Versicherung

Obwohl es sich um die Gesundheit und die Pflege Ihrer Eltern handelt, können Sie diese Versicherung selbst abschließen und bezahlen. Ihre Eltern müssen lediglich die Gesundheitsfragen beantworten.

Je nach Versicherungsgesellschaft kann allerdings ein Arztbesuch notwendig sein. Für Sie als Kind bringt diese private Pflegeversicherung den zusätzlichen Nutzen der steuerlichen Absetzung. Außerdem sinkt das eigene Einkommen, das herangezogen wird, um den Elternunterhalt zu berechnen. Vertragspartner sind dann Sie und das Versicherungsunternehmen.

Ihre Eltern haben mit diesen vertraglichen Vereinbarungen also wenig zu tun. Die meisten Versicherer bieten online eine Berechnung der Pflegelücke an. Prüfen Sie jedoch vorab, ob in Ihrem Fall wirklich eine so große Lücke besteht. Diese pauschalen Online-Berechnungen sind schließlich wenig aussagekräftig für den Einzelfall. Je höher Sie den Tagessatz veranschlagen, desto höher sind in der Regel die monatlichen Kosten für Sie als Beitragszahler.

Eintrittsalter und Pflegekostenlücke bestimmen die Beiträge

Die Anbieter staffeln ihre Beiträge zunächst nach dem Eintrittsalter. Der zweite wichtige Aspekt ist die sogenannte Versorgungslücke. Hier werden aber völlig unterschiedliche Ansprüche berechnet. Prüfen Sie lieber selbst, welche Lücke bei Ihren Eltern wirklich real entstehen würde. Meist gibt es hier einen großen Unterschied zwischen Mutter und Vater, da in unserer Elterngeneration die Mutter häufig kaum oder sogar keine eigene Rente bekommt. Wenn sie nicht berufstätig war und vielleicht nur ein Kind hatte, dann bekommt sie lediglich den Anteil des Vaters, wenn dieser verstorben ist. Daher ist bei der Mutter in der Regel die Versorgungslücke erheblich größer als beim Vater. Noch dazu wird die Mutter statistisch gesehen länger in einem Pflegeheim bleiben.

Kostenbeispiele für eine private Pflegeversicherung

Einige Versicherungsgesellschaften bieten sogar für Personen im Alter von 75 Jahren eine private Pflegeversicherung für lediglich etwa 25,00 Euro an. Diese erfordern dann aber unter Umständen eine dreijährige Wartezeit, die bei einem Unfall jedoch entfallen kann. Inwieweit das wirklich seriös sein kann, bleibt mal dahingestellt.

Doch auch verschiedene Tests haben sich mit den späten Pflegeversicherungen bereits beschäftigt. Hier gab es verschiedene Unternehmen, die sehr gut abgeschnitten haben, daher haben wir hier zwei Beispielrechnungen mit unterschiedlichen Leistungen dieser Gesellschaften herangezogen:

Beispiel 1

Mann 80 Jahre alt:

  • volle Leistung auch bei Laienpflege
  • keine Wartezeit
  • Absicherung Pflegestufe III bis 900,00 Euro
  • Beitrag monatlich 155,00 Euro
  • Absicherung Pflegestufe III bis 1200,00 Euro
  • Beitrag monatlich 210,00 Euro

Beispiel 2

Mann 70 Jahre alt:

  • volle Leistung auch bei Laienpflege
  • keine Wartezeit
  • Absicherung Pflegestufe III bis 900,00 Euro
  • Beitrag monatlich 75,00 Euro
  • Absicherung Pflegestufe III bis 1200,00 Euro
  • Beitrag monatlich 105,00 Euro

Wenn Sie einen Vertrag für eine private Pflegeversicherung für Ihre Eltern abschließen, achten Sie auf die Wartefrist. Drei Jahre sind bei einem älteren Menschen sicher zu viel. Allerdings verteuert der Wegfall einer Wartefrist den Vertrag deutlich, wie an den Beispielen zu ersehen ist. Wichtig ist es ebenfalls eine erfahrene seriöse Gesellschaft zu finden, die nicht bereits wieder vom Markt verschwunden ist, wenn der Versicherungsfall aktuell wird.