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In die Private Krankenversicherung in 2020? Die Voraussetzungen

Das System der Privaten Krankenversicherungen wirkt auf viele gesetzlich Versicherte sehr attraktiv. Der Leistungsumfang ist höher. Die Versorgung gilt überdies als besser. Wer 2020 in die PKV wechseln möchte, muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen – vor allem bezüglich des Einkommens.

Diese Berufsgruppen können problemlos wechseln

Selbständige und Freiberufler können prinzipiell in die private Krankenversicherung wechseln. Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Daran hat sich auch 2020 nichts geändert.

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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.

Allerdings gibt es vier spezifische Berufe eine Ausnahmeklausel:

  • Gärtner
  • Landwirte
  • Künstler
  • Publizisten

Mitglieder dieser Berufe sind in den GKV auch dann versicherungspflichtig, wenn Sie selbständig oder freiberuflich arbeiten. Ein Wechsel in das System der PKV ist für sie nur unter der Voraussetzung möglich, dass ihr Einkommen die sogenannte Jahresgrenze übersteigt. Sie müssen in 2020 mindestens 62.550,00 Euro brutto verdienen. Monatlich wären dies 5212,50 Euro brutto. Ein Wechsel wäre dann in 2021 möglich.

Die Versicherungspflichtgrenze ist gegenüber 2019 leicht angestiegen. Damals lagen die entsprechenden Werte bei 60.750 Euro jährlich bzw. 5062,50 Euro monatlich. Wer die Grenze 2019 passiert hat, darf in 2020 wechseln.

Studierende haben ebenfalls die freie Auswahl

Ähnlich wie Selbständige und Freiberufler können auch Studenten frei wählen, ob sie sich in den PKV oder in den GKV versichern möchten- ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Für Sie als Studenten greift keine Versicherungspflichtgrenze. Die privaten Krankenversicherungen verfügen in der Regel über einen speziellen Tarif für Studierende.

Nach ihrem Abschluss haben die Betroffenen noch einmal die Wahl, falls sie ihr Studium in einer PKV verbracht haben. Sie können entweder im privaten System verbleiben oder in eine GKV wechseln. Ehemalige Studierende, die über die GKV versichert waren, können nur in die PKV wechseln, wenn sie fortan freiberuflich bzw. selbständig arbeiten oder oberhalb der Versicherungsgrenze verdienen.

Arbeitnehmer unterliegen der Versicherungsgrenze

Arbeitnehmer, die 2020 von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, unterliegen der Versicherungsgrenze. Es spielt keine Rolle, ob Sie bislang freiwillig – oder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse waren.

Für den Wechsel genügt allerdings, ein Jahr mehr als die Versicherungsgrenze verdient zu haben. Die alte Pflicht, drei Jahre in Folge oberhalb der Grenze zu bleiben, ist aufgehoben. Arbeitnehmer, die 2019 mehr als 60.750 Euro brutto verdient haben, dürfen also in 2020 wechseln.

Kinder und Ehepartner in der PKV versichern

Anders als in den GKV gibt es in den PKV keine Familientarife. Eine Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ist also nicht möglich. Für Ehepartner gilt: Diese unterliegen den ganz normalen Versicherungsbedingungen der PKV, die oben erläutert wurden.

Für Kinder greift eine besondere Klausel: Sind Sie als Hauptverdiener in einer privaten Krankenversicherung versichert, muss auch der Nachwuchs hier geschützt sein. Die meisten privaten Versicherungen bieten spezielle Kinder- und Jugendtarife für diesen Zweck. Verdient der andere Ehepartner mit und ist in der GKV versichert, besteht für die Kinder eine Wahlmöglichkeit.

Beitragsbemessungsgrenze nicht = Versicherungsgrenze

Zu beachten ist für einen Wechsel in die private Krankenversicherung im Jahre 2020, dass die Höhe der Versicherungsgrenze nicht mehr automatisch identisch mit der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 202 bei 56.250 Euro brutto pro Jahr bzw. 4687,50 Euro brutto monatlich. Gegenüber 2019 gab es auch in diesem Fall einen leichten Anstieg. Damals betrugen die Werte 54.450 Euro pro Jahr bzw. 4.537,50 Euro monatlich.

Nur bis zu dieser Schwelle wird das Einkommen für die Beitragsermittlung herangezogen. Durch die höhere Versicherungsgrenze bleibt also ein Teil der Einkünfte nicht versicherungspflichtig.

Höhe der Beiträge hängt von Gesundheitszustand ab

Anders als in den GKV hängt die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge in einer PKV nicht von Ihren monatlichen Einkünften ab. Zusätzlich werden Sie medizinisch untersucht. Ihr Gesundheitszustand bestimmt, wie hoch die Zahlungen sind, die Sie monatlich leisten müssen.

Hinweis: Tipp zum Wechsel in Zeiten der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Lage, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung aufgrund des Verdachts auf Corona nicht zu empfehlen. Die Auflagen zur Aufnahme in die PKV, allen voran der Gesundheitscheck und die damit verbundenen Beiträge könnten unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Wer kerngesund ist, den gesetzlichen Bestimmungen für die Aufnahme in die privaten Krankenversicherung entspricht, kann selbstverständlich auch jetzt ohne Weiteres in die private Krankenversicherung wechseln.

Aktualisiert: 05.2020