Der Abschluss einer Selbstbeteiligung innerhalb einer privaten Krankenversicherung kann dabei helfen die Beitragskosten stark zu reduzieren. Dabei sind diese Tarife aber nicht in jedem Fall sinnvoll und lohnend. Je nach Tarifvariante und Berufsgruppe sollte einiges beachtet werden.
Reduzierung der Beiträge in der PKV
Im Normalfall bekommt der Versicherte im Krankheitsfall jeden Euro von seiner Versicherung erstattet. Wird die private Krankenversicherung hingegen mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, so muss ein Teil der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Dies fällt in der Regel für jede versicherte Person an und bezieht sich zumeist auf ein Kalenderjahr. Je höher der sogeannte Selbstbehalt dabei ausfällt, desto niedriger der reine Versicherungsbeitrag.
Ob sich ein solcher Tarif lohnt, muss natürlich individuell berechnet werden. Nicht selten kommt der Versicherungsnehmer selbst dann günstiger weg, wenn er Arzneikosten sowie ambulante Behandlungen bis zur vollen Höhe der Selbstbeteiligung aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt.
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* Dies ist ein externer Service. Der Betreiber von krankenkasse-vergleich.de übernimmt keine Haft für die Inhalte und Leistungen des Services.Ein Beispiel: Für seine private Krankenversicherung müsste ein junger Versicherungsnehmer monatlich 300 Euro überweisen. Die Jahresprämie würde demnach 3.600 Euro betragen. Sofern er jedoch einen Tarif mit 250 Euro Selbstbeteiligung vereinbart, sinkt die Prämie auf 250 Euro pro Monat (3.000 Euro im Jahr). Sucht der Versicherte das ganze Jahr über keinen Arzt auf, so kann er sich über eine Beitragsersparnis von 600 Euro freuen. Und auch für den Fall, dass die Selbstbeteiligung vollständig ausgeschöpft wird, ist der Versicherungsnehmer noch mit 350 Euro im Plus.
Als Faustregel für die PKV gilt: Eine Selbstbeteiligung rechnet sich grundsätzlich dann und kann als sinnvoll betrachtet werden, wenn der Versicherungsbeitrag zzgl. Selbstbehalt geringer ist, als ein „normaler“ Tarif mit voller Kostenübernahme.
Anwendung auf verschiedenen Leistungsbereichen
Die Selbstbeteiligung kann sich in der privaten Krankenversicherung je nach Tarif und Anbieter auf unterschiedliche Bereiche beziehen (behandlungsbezogener Selbstbehalt):
- für alle Bereiche (Zahn, stationär, ambulant)
- für Zahn- und ambulante Leistungen
- für stationäre sowie ambulante Behandlungen
- nur für ambulante Behandlungen.
Die Selbstbeteiligung kann dabei in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Die gesetzliche Höchstgrenze beträgt allerdings gemäß Versicherungsvertragsgesetz 5.000 Euro pro Jahr. Viele Tarife sehen für Jugendliche und Kinder nur einen halbe Selbstbehalt vor. Es ist darauf zu achten, dass diese nicht für jeden einzelnen Arztbesuch sondern pro Jahr berechnet wird.
Welche Varianten gibt es?
Derzeit existieren innerhalb der privaten Krankenversicherung drei Varianten von Selbstbeteiligungen:
Absolute Selbstbeteiligung
Hierbei muss der Versicherungsnehmer eventuell anfallende Kosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst übernehmen. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, kommt die Versicherung für die Mehrkosten auf.
Prozentuale oder Quoten-Selbstbeteiligung
Bei derartigen Tarifen wird der Versicherungsnehmer in einer bestimmten Höhe an den Behandlungskosten beteiligt (z.B. 20%). In der Regel ist allerdings die maximale Kostenbelastung des Versicherten auf eine jährliche Höchstgrenze beschränkt.
Beispiel: Hat der PKV-Tarif eine Selbstbeteiligung von 20% bis max. 250 Euro, so erstattet die Versicherung die Kosten zunächst bis zu 80%. Erst wenn der Versicherte 250 Euro aus eigener Tasche bezahlen musste, werden die Kosten für weitere Behandlungen zu 100% übernommen.
Leistungsdynamische Selbstbeteiligung
In diesem Fall fällt eine feste Selbstbeteiligung je Arzneimittel, je Behandlung usw. in Höhe eines genau definierten Betrages an. Gleichzeitig ist die Summe auf eine jährliche Höchstgrenze begrenzt.
Zu beachten ist: Bei einer privaten Krankenversicherung sind Selbstbeteiligungen von Eigenbeteiligungen zu unterscheiden. Eigenbeteiligungen finden sich in zahlreichen Tarifen, zumeist als prozentualer Betrag (i.d.R. für Psychotherapie, Hilfs- und Heilmittel, Zahnersatz) oder als Maximalbeträge für Erstattungen, welche in Preisverzeichnissen (z.B. BEL II, BEB) festgelegt sind. Ist etwa die Kostenerstattung für Implantate auf 80% im Jahr festgelegt, muss der Versicherungsnehmer den übersteigenden Betrag selbst übernehmen.
Gleiches gilt für Summenbegrenzungen, wie sie in den ersten Jahren etwa für kieferorthopädische Behandlungen gelten. Eigenbeteiligungen fallen nicht unter die Höchstgrenze des VVG und sollten als Vergleichskriterium eine wichtige Rolle spielen.
Für ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Freiberufler und Selbständige
Für diese Berufsgruppen geht eine Selbstbeteiligung im Zuge einer privaten Krankenversicherung nahezu immer mit finanziellen Vorteilen einher. Schließlich müssen sie nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil ihrer Monatsbeiträge bestreiten. In Abhängigkeit von den beanspruchten medizinischen Leistungen kann die Ersparnis gar mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen.
Mehr als eine Selbstbeteiligung von 700 bis 800 Euro sollten sich Selbständiger innerhalb Ihrer PKV jedoch nicht aufbürden: Denn wer häufig erkrankt und dadurch auch beruflich kürzertreten muss, kann finanziell schnell in unruhiges Fahrwasser geraten.
Angestellte und Arbeitnehmer
Unterm Strich ergibt sich auch für Angestellte zumeist ein Sparpotential bei den Kosten der privaten Krankenversicherung, wobei dieser tendenziell etwas geringer ausfällt. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber zwar die Hälfte der Versicherungsbeiträge, allerdings nicht die Selbstbeteiligung erstatten muss. Nur in sehr seltenen Fällen ist für Arbeitnehmer ein Selbstbehalt von mehr als 500 Euro interessant. Attraktiv sind diese Tarife insbesondere auch für diejenigen, die relativ selten einen Arzt aufsuchen.
Was es sonst noch zu beachten gibt
- Einige PKV-Tarife gewähren dem Versicherten eine Wechseloption. Danach ist der Wechsel in einen Tarif mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung vertraglich zugesichert. In diesem Fall kann in jüngeren Jahren ein höherer und später ein niedriger Selbstbehalt gewählt werden.
- Bei Selbstbeteiligungstarifen müssen zumeist geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Dies reduziert den Beitrag zusätzlich.
- Wird die Grenze für zumutbare Belastungen überschritten, ist die Selbstbeteiligung als außergewöhnlicher Aufwand steuerlich absetzbar.
- Als alternatives Modell können auch sogenannte Beitragsrückerstattung attraktiv sein, sofern der Versicherte nie krank wird und keine Rechnungen einreicht.