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Private Krankenversicherung: In den Basistarif wechseln?

Wer in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln möchte, sollte sich vorab über die grundlegenden Beschaffenheiten dieses Tarifs informieren. Hochbeiträge, Altersrückstellungen, Leistungen und die Familienabsicherung sind wichtige Punkte, die berücksichtig werden sollten.

Einige Eckwerte im Überblick

Beim Basistarif besteht ein Aufnahmezwang. Die privaten Krankenversicherungen dürfen niemanden zurückweisen, der den Tarif abschließen oder dorthin wechseln darf und will. Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Der Basistarif darf zudem nicht teurer als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Dieser liegt in diesem Jahr bei 628 Euro monatlich. Die Versicherung müssen den Versicherten außerdem Selbstbehalte zur Auswahl anbieten. Dadurch können die Beiträge unter Umständen zusätzlich gesenkt werden.

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Wer darf in den Basistarif wechseln?

Wechseln dürfen…

  • bisher freiwillig gesetzlich Krankenversicherte mit einer Wartezeit von sechs Monaten.
  • privat Versicherte, deren Versicherungsverhältnis 2009 oder später begonnen hat, zu jeder Zeit und zu jeder Versicherungsgesellschaft.
  • privat Versicherte, die bereits länger versichert sind, mit Vollendung des 55. Lebensjahrs, wenn Altersbezüge erzielt werden oder wenn mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden kann. Diese Versichertengruppe kann allerdings nur in den Basistarif ihres bestehenden Versicherers wechseln.

Wer erstmals eine private Krankenversicherung abschließt, weil die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, hat volle Wahlfreiheit bezüglich des Versicherungsunternehmens und des Tarifs. Hier kann sofort in den Basistarif eingestiegen werden.

Wechselmotiv Nr. 1: Kosten

Gründe für Wechsel in Basistarif
© pathdoc / Adobe Stock

Der Wechsel in den Basistarif erfolgt in der Regel primär aus Kostengründen. Gerade bei älteren Versicherungsnehmern steigen trotz Abfederung durch Altersrückstellungen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung mit zunehmendem Alter deutlich an. Dem stehen Einkommenseinbußen beim Eintritt in den Ruhestand gegenüber. Der Wechsel in den günstigeren Tarif ist daher häufig ein Gebot der wirtschaftlichen Notwendigkeit.

Mitnahme von Altersrückstellungen

Früher durften Altersrückstellungen beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht mitgenommen werden. Hier hat der Gesetzgeber eine Erleichterung geschaffen. Jetzt dürfen diese Rückstellungen auf einen neuen Versicherer übertragen werden. Der Versicherungsnehmer wird dann beim neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort ursprünglich versichert gewesen wäre.

Das erleichtert den Wechsel zu Anbietern mit besonders günstigen Basistarifen und erhöht die Wahlfreiheit für die Versicherungskunden.

Ein Leistungsverzicht ist unumgänglich

Wer den Basistarif wählt, verzichtet zwangsläufig auf Leistungen. Leistungsumfang und Kostenerstattung entsprechen weitgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die decken im Prinzip die medizinische Grundversorgung ab. Wer höhere Ansprüche und größeren Bedarf hat, wird sich daher entweder zusätzlich absichern oder medizinische Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Auch wenn sich der ärztliche Versorgungsbedarf sicher nur schwer abschätzen lässt, sollte sich jeder, der einen Wechsel in den Basistarif anstrebt, der Leistungseinschränkungen bewusst sein.

Systemunterschiede zur GKV

Trotz des vergleichbaren Leistungs- und Beitragsniveaus zu der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen immer noch wichtige Systemunterschiede. So gibt es auch beim Basistarif keine Familienversicherung wie in der GKV. Wer bisher gesetzlich versichert ist und über eine Privatversicherung nachdenkt, muss mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen, sobald noch Familienangehörige abzusichern sind. Denn in der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln beitragspflichtig versichert werden. Die gesetzliche Krankenkassen sichern dagegen Familienangehörige ohne Mehrbeitrag mit ab. Die familiäre Situation und Lebensplanung sollten daher bei der Entscheidung mit berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Systemunterschied betrifft die ärztliche Abrechnung. Im Basistarif wird das Arzthonorar nur wie bei Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet, das heißt bis zum 1,7 fachen Satz. Grundsätzlich greift aber auch bei Versicherten im Basistarif die Gebührenordnung für Privatpatienten, die höhere Sätze vorsieht. Längst nicht jeder Arzt ist bereit, Privatpatienten auf diese Grundlage zu behandeln. Die Arztwahl ist insoweit eingeschränkt. Eine Abklärung der Abrechnungsfrage empfiehlt sich vor einer Behandlung.

Achtung: Keine übereilte Entscheidung

Dieser kurze Überblick zeigt: Ob aus der GKV oder einem anderen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung – der Wechsel in den Basistarif will gut überlegt sein. Oft bedeutet der Tarifwechsel Kosteneinsparungen, manchmal kann er aber sogar mit Zusatzbelastungen verbunden sein. Gegen den möglichen Kostenvorteil müssen mögliche Leistungsnachteile jedenfalls immer abgewogen werden. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich genaue Information und Beratung.